Wohnungstürschloss zugeklebt, wer zahlt die Öffnung der Tür?
Hallo, ich habe da ein Problem. Ich ziehe Ende September um und habe meine Wohnung in einem 14 Familien Haus, von einer Wohnungsgesellschaft, dahingehend gekündigt. Nun hat der Hausmeister schon die Klingelschilder abgebaut, da ich diese aber noch brauche, Post ect., habe ich mich telefonisch beschwert und sie wurden wieder angebracht. Ich bin oft mehrere Tage nicht in der Wohnung und bekomme nicht alles mit. Bei der neuanbringung der Klingelschilder wurde wohl unbemerkt die Klingel auf Dauer gedrückt, was sich nicht ausstellen lies. Die genervten Mitmieter, da geht ausser mir keiner im Haus arbeiten, störte das wohl und sie stellten meine Sicherung aus, so das mein Kühlschrank abtaute !! Am Samstag kam ich um 22 Uhr von der Arbeit und mein Schloss war mit Sekundenkleber zugeklebt !! Ich habe die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. Desweiteren musste ich für 160,- € den Schlüsseldienst rufen, der 45 Minuten mit der Tür kämpfen musste. Wer weiß was noch passiert ??? Nun meine Frage, wer zahlt die Türöffnung ? Das war ja eindeutig ein Racheakt für das Klingeln, wo ich gar nichts für konnte !! Ich habe mitlerweile Angst das Haus zu betreten !!
3 Antworten
In Ergänzung zu den Vorrednern:
Ja, es gilt natürlich das Bestellerprinzip. Sprich Du begleichst die Rechnung erstmal (Außenverhältnis).
Aber:
Der Schadensverursacher muss den Schaden im Innenverhältnis natürlich begleichen. Den Täter herauszufinden wird vermutlich schwer bis unmöglich.
Dennoch:
Sprich mit der Hausverwaltung bzw. schalte die Miterversammlung ein, falls es diese gibt. Eventuell zeigt man sich kulant und legt de Kosten auf die Gemeinschaft um. Auf 14 Parteien aufgeteilt klingt der Betrag schon gar nicht mehr so schlimm.
Wer bestellt der zahlt!
Das gilt in der Kneipe, aber auch für den Schlosser, der Dir die Türe geöffnet hat.
Du hast ihn gerufen, Du musst ihn also auch bezahlen.
Dir ist ein Schaden entstanden. Diesen kannst Du auch gelten machen gegenüber denjenigen, der diesen Schaden zweifelsfrei verursacht hat.
( Auch den Schaden mit der aufgetauten Eistruhe )
Das Problem ist nur, meistens wird sich kaum jemand wirklich finden lassen. Damit wirst Du dann wahrscheinlich sehr schnell auf diesen Schaden selbst sitzen bleiben.
Nun meine Frage, wer zahlt die Türöffnung ?
Der Auftraggeber, also Du.
Ausser Du weisst, wer das Schloss zugeklebt hat.
Ich habe die Polizei gerufen und Anzeige erstattet
Wird nichts bringen; wie will die den Übeltäter finden?
so sieht es leider aus :(