Zahlt die Versicherung den Schlüsseldienst?
Ein Freund war morgens ohne mich bei mir in der Wohnung. Als er gegangen ist, hat er die Schlüssel in der Wohnung vergessen und mich somit ausgesperrt. Dabei war die Tür nur zugezogen. Nachdem er mich informiert hatte sind wir mittags zur Wohnung gefahren und mussten den Schlüsseldienst rufen. Dieser verlangte 160 Euro für die Öffnung der Tür.
Meine Frage ist jetzt, ob die Haftpflichtversicherung meines Freundes dies übernimmt? Soweit ich das verstanden habe, sollte die Schädigung Dritter durch ihn - also in dem Fall ich - übernommen werden, oder?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort!
5 Antworten
Wie sähe das Ganze denn aus wenn ich mit in der Wohnung gewesen wäre und als wir kurz runter in den Keller wollten hat er die Tür zugezogen und ich hatte den Schlüssel in der Wohnung gelassen?
Oder wie wäre es, wenn er meine Tasche mit dem Schlüssel drin gehabt hätte und er ohne mein Wissen in der Wohnung gewesen wäre?
Nein. Ich frage nur aus Interesse, wann die Versicherung so etwas übernimmt.
Also, in einer Hausratversicherung gibt es den Punkt "Schlüsselrisiko", aber die greift wie oben beschrieben nur wenn man bei ner Anlage en Schlüssel abbricht, oder verliert ! Haftpflichtversicherung greift nur wenn was kaputt gegangen ist ! Aber wenn sich der Freund oder egal wer irgendwo aussperrt, dann ist nix mit Versicherung !
Für mich wäre dies ein unechter Vermögensschaden, der über eine Privathaftpflichtversicherung des Freundes sehrwohl abgedeckt sein könnte.
Es stellt sich jedoch die Frage wieso dieser Freund in deiner Wohnung war.
War es z.B. ein so genannter Lover der sporadisch dich besuchen kommt und er dich nach deinem Schlüssel deshalb gefragt hat. weil er vielleicht sein Mantel vergessen hat und diesen holen wollte? Dann wäre dies schonmal sehr gut.
Oder hat dieser Freund in deinem Auftrag gehandelt dir etwas zu holen, denn dann würde dir dieser Schaden selbst zugeordnet werden und du bekämst nichts, da dir dieses Missgeschick ebenfalls hätte passieren können.
Oder war es dein Lebenspartner, dann wäre es nur dann ein erstattungspflichtiger Schaden wenn er einen eigenen Versicherungsvertrag besitzt und diese Art von Schäden innerhalb einer Lebensgemeinschaft versichert wäre und er zudem nicht in deinen Auftrag handelte.
Ich empfehle dir daher erstmal deinen Schaden bei dem Verursacher schriftlich per Einschreiben geltend zu machen.
Er kann dann diese Forderung seiner Versicherung vorlegen. Diese prüft dann den Schadensfall und teilt dann auch mit, ob diese Ersatzpflichtig wäre oder nicht ersatzpflichtig ist.
Selbst wenn die Versicherung den Schaden vertragsbedingt Schaden ablehnt könnten du dennoch gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verursacher haben.
Lasse dich hierzu einfach mal anwaltschaftlich beraten.
Also er war in der Wohnung um etwas zu holen, ich habe ihm aber meinen Schlüssel dafür gegeben. In meinem Auftrag gehandelt hat er jedoch nicht, ich habe es ihm quasi nur erlaubt hinzugehen, ihn aber nicht beauftragt...
Also du hast ihm deinem Schlüssel gegeben damit er sich was holen konnte.
Ist dies denn dein Lebenspartner mit dem du zusammen lebst?
Nein nur ein Freund von mir. Wir waren zusammen unterwegs in einem Club bei mir in der Nähe. Er hatte sein Handy bei mir am Ladekabel gelassen und wollte dies nur schnell holen. Als er wiederkam hat er mir berichtet er habe den Schlüssel in der Wohnung vergessen.
. Mit Schlüsselverlustrisiko sind die Kosten gemeint, die entstehen, wenn dem Mieter ein Schlüssel abhanden kommt, und dann eine Schließanlage geändert werden muss.
Da er mit deinem Einverständnis in deiner Wohnung war, ist das ein Eigenschaden.
In welchem Fall würde die Versicherung denn zahlen?
Vergiss es. Du suchst doch hier eindeutig Tipps, um die Versicherung über den Leisten zu ziehen.
Versicherung anrufen?
Du willst jetzt aber nicht ernsthaft Tipps für einen Versicherungsbetrug?