Wohnungstürschloss defekt (Mitnehmer im Schloss defekt) Schlüsseldienst geholt, wer zahlt?
Hallo,
ich habe eine Frage. Bei meinem Freund ist heute folgendes passiert:
Er kam nach Haus und bekam auf einmal seine Wohnung nicht mehr auf, da hat er den Schlüsseldienst geholt und der hat festgestellt das im Schloss ein "Mitnehmer" defekt ist. Das Schloss ist 10 Jahre alt. Der Schlüsseldienst sagte er kommt morgen zu meinem Freund wieder, weil er es erstmal mit der Vermietung meines Freundes abklären will, das die Kosten über die Vermietung laufen.
Wer muss ich sollchen Fällen zahlen? Es ist doch eine Verschleißerscheinung von dem Schloss oder?
Ich danke Euch :)
3 Antworten
Das defekte Bauteil fällt m. E. nicht unter Kleinreparaturen und ist deshalb ist die Reparatur nicht vom Mieter zu bezahlen.
Ich nehme an, es geht um den Schloßzylinder, der defekt ist. Vermutlich kostet der Austausch des Schloßzylinders so wenig, dass das unter Kleinreparaturen fällt.
Sofern es im Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturklausel gibt, muss der Mieter bezahlen.
Wenn jedoch der Schlüsseldienst zu diesen ganz teuren Diensten gehört, die in den "Gelben Seiten" üblicherweise ganz am Anfang im Alphabet stehen, wird das mit der Betragsgrenze bei Kleinreparaturen nicht reichen.
Nachdem der Schlüsseldienst wieder abgezogen ist, wird der Vermieter informiert. Dieser wird sich darum kümmern, dass die Reparatur so klein wie möglich ausfällt und vermutlich einen anderen Dienst beauftragen oder den Zylinder selbst austauschen. Folge: Kleinreparatur (s. o.)
Der Einsatz des Schlüsseldienstes zum Not-Öffnen der Tür geht erst einmal zu Lasten Deines Freundes. Erst wenn eindeutig geklärt ist, dass es reine Abnutzung war, die zu dem Problem geführt hat, kann das Aufsperren dem Vermieter angelastet werden. Das wird schwer, denn möglicherweise wird man dem Mieter vorhalten, dass er den Zylinder nie gepflegt (geölt) hat.
Du irrst, es ist nicht der Zylinder sondern ein Bauteil des Schlosses.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
MfG
Johnny
Der Vermieter wurde vorher konsultiert.