Wohnungsschloß defekt! wer zahlt?
Unsere Mieter konnten die Tür nicht mehr aufschließen. Die Mieter haben dann erstmal die Polizei gerufen. Die stellten fest das wohl was ins Türschloß geklebt/gestopft etc wurde. Anzeige wurde erstattet gegen unbekannt. Jedoch haben sie auch ständig ärger mit den nachbarn.
Danach haben die Mieter den Schlüsseldienst gerufen. Der hat das auch bestätigt.
Sprich es lag nicht am alter des Schlosses sondern wurde dieser beschädigt.
Wer trägt nun die Kosten des Schlüsseldienstes? Wer zahlt das neue Türschloß?
Wir als Vermieter wurden erst später darüber informiert was vorgefallen ist. Sprich nachdem alles schon erledigt war.
4 Antworten
Grundsätzlich der Eigentümer. Evtl. greift die Gebäudeversicherung, muss man aber vorab prüfen, ob solche Schäden mitversichert sind. Auch der Mieter könnte mal bei seiner Hausrat nachfragen...
Dem Mieter ist der Schaden zugefügt worden, der Mieter hat öffnen lassen, wer anschafft-zahlt
Der Eigentümer.
Das ist ein Fall von Vandalismus. Wenn die VGV um eine diesbezügliche Klausel ergänzt wurde, würde sie hier Deckungsschutz bieten. Das ist jedoch selten der Fall, weswegen typischerweise der Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleiben wird.