Schloss kaputt: Muss der Vermieter das Schloss ersetzen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja Anwalt. Meistens hilft es schon, wenn der Anwalt nur ein Schreiben hin schickt. Dann geben die meisten schon klein bei.
Viel Erfolg!

schelm1  15.12.2015, 18:39

Kassiert so ein Vermeiter nicht über Jahre hinweg vom Mieter  Kaltmiete, aus der er dann ausgiebig kostenträchtig gegen den Mieter prozessiseren kann?

Genesis82  16.12.2015, 09:19
@schelm1

Nein, die Miete kassiert er, um die Kosten der Wohnung zu decken und einen kleinen Profit zu haben. Man legt sein Geld ja auch nicht auf einem Sparkonto an, um dann von den Zinsen gegen die Bank zu prozessieren.

Hier sollte vielleicht erstmal geklärt werden, warum das Schloss kaputt ist! Ist es einfach im Laufe der Jahre verschlissen? Dann ist es eindeutig Vermietersache. Oder ist es z.B. bei einer durch den Mieter durchgeführten Renovierung verstaubt und wurde hinterher nicht gereinigt bzw. gefettet/mit Graphit behandelt? Oder ist gar Farbe ins Schloss gelaufen?

Wenn dieser Fall bei mir auftauchen würde und mein Mieter mir die Rechnung von 600 Euro präsentieren würde, würde ich auch nicht ohne weiteres zahlen sondern erstmal gründlich prüfen, ob das alles so gerechtfertigt ist. Das muss nicht gleich mit einem Anwalt sein, aber einen Fachmann würde ich schon zur Hilfe nehmen.

NadasbinICH 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 18:11

Meine Antwort kommt sehr spät. 

War länger nicht in diesem Forum.

Trotzdem mag ich dazu noch eine Antwort geben, falls es auch jemanden mal passieren sollte. 

Alle Unterlagen, die ich nun zusammen Hatte: Vom Verbraucherschutz die Bestätigung über Richtigkeit der Rechnung, das einsteckschloss ließ ich in einem Fachhandel Prüfen und darüber ein Gutachten erstellen (denn nein. Renoviert habe ich die Wohnung von meinem Vermieter bekommen.. Er hatte dies selber gemacht. Es lag einfach an der Langjährigen Nutzung. Man geht davon aus, dass während des aufschließens ein Teil im Einsteckschloss gebrochen ist und durch die Wucht, die entstanden ist der Schlüssel abgebrochen ist.. Wenn ich es so richtig verstanden habe Haha), ein Gutachten des Schlüsseldienstes erhielt ich auch. 

Trotzdem weigerte man sich. 

Alssooo nahm ich noch mal mit dem Mietrecht Kontakt auf. Dort wurde wieder ans Herz gelegt um ein gutes MietVerhältnis zu wahren die Kosten aufzuteilen. 

Dies lehnte man EBENFALLS ab. 

Daraufhin bat ich einen bekannten  (Anwalt) um Rat. Dieser ging meinen Mietvertrag durch, da in die Kleinreperaturklausel Türen, Türschlösser, Fenster und Fensterrahmen mit inbegriffen sind eingetragen sind und der vermerk: Kosten bis zu 50€ habe der Mieter zu zahlen. Alles darüber hinaus der Vermieter und sprach mir gute Chancen aus. 

Mietvertrag, Vernraucherschutz Prüfung, Gutachten des Fachhandels, Gutachten des schlüsseldienstes UND ein Schreiben von Ihm mit allen Fakten über das nicht austauschen oder Kontrollieren alter Schlösser 

Wurde mir wenige Tage später das Geld auf mein Konto überwiesen. 

Ebenfalls wurden ca. 2 weitere Wochen alle Türschlösser im Haus ausgewechselt. 

Also. Man muss nur Hartnäckig bleiben, wenn man kein eigenverschulden hat. 

Mach dir eine Kopie der Rechnung, fotografiee das Schloss von allen Seiten und lass dir die Übergabe von beidem quittieren.

schelm1  15.12.2015, 18:40

... und dann fließt automatisch Geld - oder wie?

Georg63  15.12.2015, 19:25
@schelm1

Eins nach dem anderen ....

Sie können zum Anwalt gehen und das Ganze mit ungewissem Ausgang rechtlich klären lassen. Um welche "Unsummern" handelt es sich denn da und lohnt im Hinblick auf das Anwalts- und Gerichtkostenwagnis, von dem Sie niemand hier freisprechen kann, ein Verfahren!?!

NadasbinICH 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 18:42

Es ist tatsächlich eine Summe von 600€

Bestehend aus Monteurkosten, Nacht-/Feiertags und Wochenendzuschlag von 100%

Einsatzpauschale jede weitere 15 min. Insgesamt war er eine knappe Stunde da. 

Dann der Zylinder und das Einsteckschloss. 

Und zu guter letzt, was mich echt aus den Socken gehauen hat und ich 3x nach gerechnet hab -> Die Mehrwertsteuer!!! 

Aber wie hier schon geantwortet wurde. Vll. reicht ein einfaches Schreiben vom Anwalt?! 

Georg63  15.12.2015, 19:26
@NadasbinICH

600 Euro???? Und diesen Wucherpreis hast du bezahlt?

Da würde es mich arg wundern, wenn der Vermieter auch nur die Hälfte davon bezahlt.

Wenn du 150 Euro bekommst, bist du gut dran.

Genesis82  16.12.2015, 09:17
@NadasbinICH

Warum hat dich die Mehrwertsteuer aus den Socken gehauen? 19% Mehrwertsteuer sind in so einem Fall immer zu zahlen, da kann der Monteur auch nichts dran ändern.

Sprich noch mal mit deinem Vermieter, meiner Auffassung nach müsste er das bezahlen, weil das Schloss zur Wohnung gehört und dessen Defekt ursächlich für das Abbrechen des Schlüssels war. Außerdem ist es bei einem defekten Schloss nebensächlich ob der Schlüssel nun abgebrochen im Schließzylinder steckt oder nicht. Der Aufwand für die Türöffnung bleibt ungefähr gleich. Du darfst dem Vermieter (falls der mit "man" gemeint ist) natürlich nicht deine "Beweismittel" aushändigen. Die Sache scheint wohl auf "Anwalt" herauszulaufen.

NadasbinICH 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 19:02

Ich habe ja heute Mittag mit meinem Vermieter gesprochen. 

Bei dem Satz der mir beim Mietrecht gesagt wurde: es ist kein eigenverschulden... 

-> Wurde ich unterbrochen und gefragt, wessen verschulden es denn dann bitte war. 

Ich:des defekten türschlosses! 

Und ja mit "man" ist mein Vermieter gemeint. Vor allem ist er nicht vom schlüsseldienst oder ähnlichem. Und möchte sich selber über die Funktion vergewissern haha. 

(Um es dann reparieren zu lassen und mir dann zu sagen: es ist ganz?).. 

Ach. Beide stellen sowohl vom Verbraucherschutz als auch Mietrecht sagten:vll. Können Sie sich dazu bereit erklären um das ganze nicht hoch zu schaukeln wenigstens einen Teil zu bezahlen. Ansonsten dürfen Sie die Miete sofern zurück halten bis der Betrag beglichen ist. 

Aber selbst auf das Angebot sich zusammen zu setzen in wieweit man die Kosten teilen könnte will man nicht drauf eingehen.