Umzug mit Partner trotz negativer Schufa Eintrag?
Ich bin 19 Jahre alt und Schülerin und möchte mit meinem Freund 23 Jahre alt zusammen in eine eigene Wohnung ziehen. Wohnen derzeit bei seiner Familie. Er hat in seiner Vergangenheit viel Mist gemacht und hat mehrere negative Schufa Einträge. Bei der Wohnungssuche muss man immer eine Selbstauskunft unterschreiben. Ist es möglich wenn mein Vater bürgt und mir die Hälfte der Miete zahlt das mein Freund als Mitmieter oder Untermieter einzieht ohne das von ihm ein Schufa Eintrag verlangt werden kann? Gibt es da irgendeine Möglichkeit, da ich kein festes Einkommen außer Unterhalt habe und mein Freund ja die andere Hälfte der Miete zahlt?
3 Antworten
Der Vermieter darf auch an Menschen vermieten, die schlecht in der Schufa stehen. Darüber hinaus kann es viele Punkte geben, weshalb man schon in der Schufa negativ steht. Eine Rechnung vergessen zu überweisen, weil man viel Stress hatte z.B. Dass ein Vermieter eine Schufaauskunft machen will höre ich ehrlich gesagt sogar zum ersten Mal.
Dann habe ich wohl sehr kulante Vermieter kennengelernt :D
Wohnst Du eher ländlich (wo man sich kennt und auf sein Bauchgefühl verlässt) oder im Ballungsgebiet wo es mehr Interessenten als Mietobjekte gibt?
Bin selbst am 1.11. umgezogen und musste die Schufa Auskunft auch einholen. War gar nicht so leicht, da die mich gar nicht im System hatten oO hängt wohl auch davon ab wie viele schlechte Erfahrungen der Vermieter bereits machen musste.
Edit: Bitte denkt beim Umzug direkt an die neue Wohnungsgeberbescheinigung!!!! Sonst werdet ihr im neuen Einwohnermeldeamt direkt nach Hause geschickt.
Was die Schufa-Einträge angeht ... wenns danach ginge würden wohl viele viele Menschen auf der Straße hocken. Es kommt natürlich drauf an, wie viele, in welcher Höhe und ob sie schon zurückbezahlt wurden. Du hast kein eigenes Einkommen und bekommst quasi "Taschengeld" von Papi, das ist kein Einkommen. Was dein Freund hat sagst du leider nicht - verdient er ganz "normal" werdet ihr sicher eine Wohnung finden, auch wenn euch nicht jede Tür offen steht. Aber Vermieter sind auch Menschen und wollen ihre Wohnungen vermietet haben. Solange man ehrlich ist - evtl. nimmst du deinen Vater mit zur Besichtigung - kann man da schon was machen. Der Vermieter möchte aber seinem Geld nicht hinterherlaufen müssen, das solltet ihr bedenken.
Wir haben eine Wohnung, die wir kriegen können, aber nun heißt es abwarten wie die Vermieter bezüglich seiner Schufa Einträge reagieren:
Wenn ihr das vorher erwähnt habt sehe ich da keine großen Probleme. Der Vermieter ist ja kein Shop ... er will sich nur absichern, ob ihr die Miete auch dauerhaft zahlen könnt. Bitte passt genau auf, was ihr nehmt, wie ihr heizt usw. um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Ein Vermieter darf auch an Menschen mit schlechter Schufa vermieten.
Die meisten Vermieter wählen aber aus den Interessenten den- oder diejenigen aus, die Ihnen sympathisch und solvent gleichermaßen erscheinen.
Wenn Du kein Einkommen hast, wird es schwierig einen Vermieter zu finden, der an Dich vermietet. Vermieter die gerne (auch aus Gründen der Sicherheit an ihr Geld zu kommen) an 2 Hauptmieter vermieten möchten, legen in der Regel Wert darauf, dass diese solvent und kreditwürdig sind.
Übrigens kann ein Vermieter sich Forderungen immer von beiden Hauptmietern holen (es ist also nicht jeder Mieter "nur" für die Hälfte der Miete haftbar). Sollte also im Falle, dass ihr eine Wohnung findet, die Miete nicht vollständig bezahlt werden, kann der Vermieter sich durchaus auch von Dir die Miete holen. Es bringt nix wenn Du nachweisen kannst, dass Du "Deine Hälfte" bezahlt hast.
Ich sehe aber grundsätzlich Schwierigkeiten, dass ein Vermieter Euch anderen Interessenten vorzieht. Du ohne (nennenswertes) Einkommen und Dein Freund mit negativer Schufa - ich würde mich als Vermieter für andere Interessenten entscheiden.
Ergänzung: Euch (Deinem Vater) sollte klar sein, dass wenn er bürgt, dass er für die gesamte Miete bürgt (nicht nur für Deine Hälfte).
Wirklich? Das ist heute absolut üblich und für fast alle Vermietungen Voraussetzung, dass der Mietinteressent einen aktuellen Schufa-Auszug vorlegt.