Balkontüre musste geöffnet werden wer zahlt das?

5 Antworten

Kein Spezialist hier, aber hab trotzdem eine Meinung ;)

Hast du deiner Untermieterin auch schon erklärt, dass die Herdplatten sehr heiß werden können, wenn man sie benutzt? Und dass man den Fön nicht mit in die Badewanne nehmen soll?

Falls die Tür tatsächlich defekt ist, woher will deine Untermieterin wissen, das sie das schon bei ihrem Einzug war und nicht erst, seit dem sie da jetzt auf dem Balkon mit der Tür herumgefummelt hat? Oder seit vorgestern ... oder wann auch immer.

Oder falls die Tür tatsächlich defekt ist, wieso hat sie dich nicht über den Mangel rechtzeitig informiert?

Ist die Tür sachgerecht vom Schlüsseldienst geöffnet worden, oder hat das Schäden verursacht? Übernimmt deine Untermieterin die Kosten dafür?

KatrinKaethe 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 16:23

Vielen Dank für die Antwort.

Du hast Recht! Genauso wie Lydia Donner.
Die Türe ist nicht defekt und wurde angeblich von einem Schlüsseldienst "aufgeschraubt" und danach wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Ich wollte soeben den Schlüsseldienst anrufen, aber unter der angegebenen Adresse auf der handschriftlichen Quittung kann ich den Namen nicht finden...
Hmmmmm....

LydiaDonner  23.06.2021, 17:10
@KatrinKaethe

Quittung?

Hat sie schon bezahlt?

Den Betrieb gibt es gar nicht?

Der Besteller wird müssen, so auch meine Erlebnisse.

Zudem gab es wohl keinen Reparaturbedarf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lassen Sie den Dingen einfach ihren Lauf.

Der Schlüsseldienst ist von der Mieterin ohne Ihr Wissen und Zutun beauftragt worden; der Schlüsseldienst kann folglich nur von seinem Auftraggeber fordern.

Einem Rechtsstreit diesbezüglich sollten Sie sehr gelassen entgegensehen, falls es überhaupt dazu kommen sollte.

KatrinKaethe 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 16:17

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie das ja bei den Schlüsselnotdiensten eben so ist, musste meine Untermieterin an Ort und Stelle bezahlen, möchte mir das nun aber von der Miete abziehen...

Kann ich denn nur damit argumentieren, dass sie eigenständig den Schlüsseldienst gerufen hat, ohne vorab den Versuch unternommen zu haben, mich oder den Hausmeister anzurufen?
Meines Erachtens ist das ein Eigenverschulden, genauso wie wenn ich hinter mir die Türe zuziehen würde und der Schlüssel sich noch in der Wohnung befinden würde. Sie aber ist der Meinung, dass sie keine Schuld trifft, da, wie eingangs erwähnt, ja bei der Übergabe nicht darauf hingewiesen wurde.

Ich habe das Internet schon komplett nach einem gerichtlichen Beschluss, Paragraphen oder einer Äußerung seitens eines Juristen durchforstet, aber keinen solchen Fall gefunden.
Es scheint mir bleibt nur der Strohhalm der versäumten Vorabtelefonate....

Sollte aber noch jemand eine Idee haben freue ich mich wirklich sehr.

schelm1  23.06.2021, 17:28
@KatrinKaethe
Meines Erachtens ist das ein Eigenverschulden, genauso wie wenn ich hinter mir die Türe zuziehen würde und der Schlüssel sich noch in der Wohnung befinden würde.

So ist das zu werten!

möchte mir das nun aber von der Miete abziehen...

Zahlt Sie die kommende Miete verkürzt, drohen Sie ihr für verkürztes Zahlen schriftlich mit Einwurfeinschreiben die Kündigung des Mietverhältnisses an indem Sie dieses Verhalten formal abmahnen.

Zahlt Sie nicht, senden ihr einen Mahnbescheid.

Nein, sie hat die Musik bestellt, sie bezahlt die Musik.

Plus es war ihre eigene Schuld. Sie hätte sich informieren müssen, wie die Tür zu öffnen und zu schließen ist, das muss ihr nicht mitgeteilt werden.

Mach Dir keine Gedanken, sie hat die Firma beauftragt, sie muss die Rechnung zahlen.

Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.