Balkontüre musste geöffnet werden wer zahlt das?
Hallo alle zusammen,
meine Untermieterin hat sich am Samstag versehentlich auf dem Balkon ausgesperrt. Sie hat die Schiebetüre so weit zugeschoben, dass diese in die Kippfunktion eingerastet ist.
Nachdem mehrere Nachbarn ohne Erfolg versucht haben die Türe zu öffnen, wurde der Schlüsselnotdienst angerufen. (Sie hat vorab weder mich noch den Hausmeister kontaktiert.)
Der Schlüsseldienst hat meiner Untermieterin gegenüber die Äußerung getroffen, dass dies eigentlich nicht passieren dürfe, sprich die Türe wohl defekt wäre. Ist sie aber nicht, sondern dies ist die Funktionsweise der Balkontüre.
Nun meint meine Untermieterin, sie hätte bei der Wohnungsübergabe (vor 1,5 Jahren wohlgemerkt) darauf hingewiesen werden müssen, dass diese Gefahr besteht und beharrt darauf, dass ich das zu zahlen habe,
Gibt es evtl. einen Spezialisten, der mir hier helfen kann?
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
5 Antworten
Kein Spezialist hier, aber hab trotzdem eine Meinung ;)
Hast du deiner Untermieterin auch schon erklärt, dass die Herdplatten sehr heiß werden können, wenn man sie benutzt? Und dass man den Fön nicht mit in die Badewanne nehmen soll?
Falls die Tür tatsächlich defekt ist, woher will deine Untermieterin wissen, das sie das schon bei ihrem Einzug war und nicht erst, seit dem sie da jetzt auf dem Balkon mit der Tür herumgefummelt hat? Oder seit vorgestern ... oder wann auch immer.
Oder falls die Tür tatsächlich defekt ist, wieso hat sie dich nicht über den Mangel rechtzeitig informiert?
Ist die Tür sachgerecht vom Schlüsseldienst geöffnet worden, oder hat das Schäden verursacht? Übernimmt deine Untermieterin die Kosten dafür?
Der Besteller wird müssen, so auch meine Erlebnisse.
Zudem gab es wohl keinen Reparaturbedarf.
Lassen Sie den Dingen einfach ihren Lauf.
Der Schlüsseldienst ist von der Mieterin ohne Ihr Wissen und Zutun beauftragt worden; der Schlüsseldienst kann folglich nur von seinem Auftraggeber fordern.
Einem Rechtsstreit diesbezüglich sollten Sie sehr gelassen entgegensehen, falls es überhaupt dazu kommen sollte.
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie das ja bei den Schlüsselnotdiensten eben so ist, musste meine Untermieterin an Ort und Stelle bezahlen, möchte mir das nun aber von der Miete abziehen...
Kann ich denn nur damit argumentieren, dass sie eigenständig den Schlüsseldienst gerufen hat, ohne vorab den Versuch unternommen zu haben, mich oder den Hausmeister anzurufen?
Meines Erachtens ist das ein Eigenverschulden, genauso wie wenn ich hinter mir die Türe zuziehen würde und der Schlüssel sich noch in der Wohnung befinden würde. Sie aber ist der Meinung, dass sie keine Schuld trifft, da, wie eingangs erwähnt, ja bei der Übergabe nicht darauf hingewiesen wurde.
Ich habe das Internet schon komplett nach einem gerichtlichen Beschluss, Paragraphen oder einer Äußerung seitens eines Juristen durchforstet, aber keinen solchen Fall gefunden.
Es scheint mir bleibt nur der Strohhalm der versäumten Vorabtelefonate....
Sollte aber noch jemand eine Idee haben freue ich mich wirklich sehr.
Meines Erachtens ist das ein Eigenverschulden, genauso wie wenn ich hinter mir die Türe zuziehen würde und der Schlüssel sich noch in der Wohnung befinden würde.
So ist das zu werten!
möchte mir das nun aber von der Miete abziehen...
Zahlt Sie die kommende Miete verkürzt, drohen Sie ihr für verkürztes Zahlen schriftlich mit Einwurfeinschreiben die Kündigung des Mietverhältnisses an indem Sie dieses Verhalten formal abmahnen.
Zahlt Sie nicht, senden ihr einen Mahnbescheid.
Nein, sie hat die Musik bestellt, sie bezahlt die Musik.
Plus es war ihre eigene Schuld. Sie hätte sich informieren müssen, wie die Tür zu öffnen und zu schließen ist, das muss ihr nicht mitgeteilt werden.
Mach Dir keine Gedanken, sie hat die Firma beauftragt, sie muss die Rechnung zahlen.
Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.
Vielen Dank für die Antwort.
Du hast Recht! Genauso wie Lydia Donner.
Die Türe ist nicht defekt und wurde angeblich von einem Schlüsseldienst "aufgeschraubt" und danach wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Ich wollte soeben den Schlüsseldienst anrufen, aber unter der angegebenen Adresse auf der handschriftlichen Quittung kann ich den Namen nicht finden...
Hmmmmm....