Wohnungskündigung zum 15. eines Monats möglich?

3 Antworten

Wenn Du zum 31.7.2013 kündigt mußt Du auch spätestens am 31.7. die Wohnung räumen. Dann mußt Du halt nur die 1/2 Monatsmiete zahlen.

Generell kündigt man immer zum Monatsletzten, unabhängig davon, wann der Mietvertrag begonnen hat.

Aber weshalb sprichst Du nicht mit dem Vermieter, ob er eine Kündigung zum 15.8.2013 akzeptieren würde? Falls ja, solltest Du Dir das schriftlich geben lassen.

acelya1 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 10:26

Ja, das sinnvollste ist, nochmal mit dem VM zu sprechen. Falls ich ihn nicht erreichen kann, scheine ich mit einer Kündigung zum 31.07. auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn nichts anderes im Mietvertrag steht, dann ist eine Kündigung nur zum Monatsende möglich, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Kann ich dementsprechend in meiner Kündigung schreiben, dass ich gerne zum 15.08. kündigen möchte?

Schreiben können Sie vieles. Der Vermieter muss sich nicht darauf einlassen.

Ich habe nämlich mehrfach gelesen, dass man zum Monatsende kündigt, also zum 31.07. dann wohl.

Richtig.

Wenn ich dieses Datum wähle, kann ich dann trotzdem noch in der Wohnung bis zum 15.08. bleiben? Die Miete hätte ich dann ja schon gezahlt.

Kommt darauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht.

Haben Sie für den 1. Monat nur die halbe Miete gezahlt?

acelya1 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 10:18

Nein, die erste Miete habe ich am 15.08. überwiesen und zwar die ganze Miete. Die nächsten Mieten dann immer am 15. eines Monats. Ich dachte, das sei richtig so und mein Vermieter hat ja nie etwas gesagt. Von daher hoffe ich, dass ich nur die halbe Miete zahlen muss, wenn ich bis zum 31.07. kündige und auch raus muss, ansonsten, also bei voller Miete, würde ich schon gerne die Wohnung auch bis zum 15.8. nutzen können bei Bedarf. Danke für die Antwort!

johnnymcmuff  26.04.2013, 14:07
@acelya1

Von daher hoffe ich, dass ich nur die halbe Miete zahlen muss, wenn ich bis zum 31.07. kündige und auch raus muss, ansonsten, also bei voller Miete, würde ich schon gerne die Wohnung auch bis zum 15.8. nutzen können bei Bedarf.

Dann bespechen Se das mit dem Vermieter, es wird sich bestimmt eine Lösung finden.

Das ein Mietvertrag an einem 15. beginnt heißt nicht das er auch zu einem 15. gekündigt werden kann.

Normal bzw. gesetzlich kann nur zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Und normal zahlt man auch die Miete für den Kalendermonat und nicht vom 15. - 15. des Folgemonats.

Besprich das mit dem dem VM evtl. kannst Du ja zum 15.8. kündigen. Die Kündigung aber trotzdem spätestens am 4. Mai abgeben.

acelya1 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 10:21

Wie oben schon geschrieben, habe ich die Monatsmieten immer zum 15. eines Monats gezahlt, weil ich auch die erste Miete am 15.08. gezahlt habe.

Genau, ich werde auf jeden Fall in den nächsten Tagen kündigen und vorher mit dem VM besprechen, zu welchem Datum.