Mieterhöhung rückwirkend wegen Modernisierung?
Frage; Ich habe im April diesen Jahres einen Mietvertrag für ein kleines Dachappartment abgeschlossen. Dieses enthielt zunächst keinerlei Küche und war nur durch eine normale Zimmertür von der Nachbarwohnung abgegrenzt. Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß eine Mieterhöhung nach Einbau einer Küche stattfinden wird, allerdings keine genaue Höhe derselben. Nun hat mein Vermieter im Zeitraum von drei Monaten, in sehr schleppendem Tempo, währenddessen ich quasi in einer Baustelle gewohnt habe, in Eigenbau eine Küche eingebaut, zwei Dachfenster eingebaut, sowie die Tür zur Nachbarwohnung in Trockenbauweise geschlossen. Die Umbauarbeiten waren ungefähr zum 31.07.2015 beendet, wobei der gesamte Ausbau sehr laienhaft durchgeführt wurde. Jetzt teilt mir mein Vermieter zum Datum 12.10.2015 mit, dass er nun rückwirkend zum 01.08.2015 eine Mieterhöhung von 265€ auf 325€ von mir verlangt. Also knappe zwanzig Prozent, die ich rückwirkend zu zahlen habe. Kann er das, wenn im ursprünglichen Mietvertrag die unbestimmte Erhöhung bereits angekündigt war? Muss er keine Fristen einhalten?
Als zusätzliches Schmankerl, fordert er mich auf, ab 31.10.2015 meinen Stromzähler umzumelden, wobei im Mietvertrag klar vereinbart ist, dass Strom und Wasser im Mietpreis INKLUSIVE enthalten ist.
Lohnt es hier als Kleinverdiener zu kämpfen? Der Mann ist mehrfacher Millionär und in der Nachbarschaft als sehr streit und klagefreudig bekannt?
4 Antworten
Ich würde definitiv zum Anwalt gehen, denn ich bin der Meinung, dass er nicht rückwirkend Mieterhöhungsbegehren an Dich richten kann, das hätte er entsprechend schriftlich ankündigen müssen, dass ab xx.xx.2015 wegen der Modernisierung (aufgeschlüsselte Aufstellung) die Miete von auf xx erhöht wird.
Definitiv entweder zum Mieterverein gehen oder zum Fachanwalt für Mietrecht...du hast da sehr gute Chancen.........
Heir auch mal ein Link
http://www.mieterverein-koeln.de/mieterwissen_mieterhoehung
Alles Liebe
was für ein DUMMER Kommentar ist denn das liebster Gerhart...halte Dich mal im Zaum...ein Mieterverein kann sich jeder leisten, auch Kleinverdiener..oder meinst Du Ärzte werden mit nem Goldenen Löffel im Mund geboren..weißt anscheinend nicht was so ein Medizinstudium kostet oder...denn ich habe kein BAFÖG in den Allerwertesten geschoben bekommen sondern habe mein Studium in den USA selbst finanziert...das mache mal nach..und VOLLZEIT während dessen gearbeitet, also einfach mal zurückhalten mit den dummen Kommentaren. Außerdem habe ich schon deshalb dazu geraten (WER lesen kann, ist KLAR IM VORTEIL!) entweder zum Anwalt oder zum Mieterverein zu gehen, weil der Mieter hier Recht hat, ergo dessen Anwaltskosten dann auch zu Lasten des Verlierers gehen...so und nun kannst Du schön woanders Dein Unwesen treiben und es zukünftig unterlassen, freche Kommentare unter meine Beiträge zu setzen...!
Der Mann ist mehrfacher Millionär und in der Nachbarschaft als sehr streit und klagefreudig bekannt?
Auch Millionäre gewinnen nicht immer vor Gericht.
Lohnt es hier als Kleinverdiener zu kämpfen?
Ich würde es machen.
Selbstverständlich lohnt es sich, denn trotz der Ankündigung einer Modernisierungsmieterhöhung schon im Mietvertrag, hat er gewisse Regeln einzuhalten.
Da gibt es vor allem die §§ 555 c und 559 b des BGB. Eine korrekte und rechtzeitige Ankündigung war nicht möglich. Somit darf er zwar nachträglich die Modernisierungsmieterhöhung fordern, aber nicht ab 1.8.
Wenn er sie mit Schreiben vom 12.10. gefordert hat, kann die Mieterhöhung frühestens am 1.7.2016 greifen. Das Mieterhöhungsverlangen muss auch die Berechnung enthalten, die besagt, dass sie nicht mehr als 11 Prozent pro Jahr des Betrages entspricht, der rein auf die Modernisierung entfällt. Er müßte Dir also Kosten in Höhe von rund 6500 € belegen, wenn er die Miete um 60 € erhöhen will. Da er das offenbar nicht getan hat, verschiebt sich die Erhöhung um mindestens 1 weiteren Monat, falls er es nicht schafft, richtige Form und Inhalt noch in diesem Monat nach zu reichen.
So sieht die Rechtslage für Dich aus (nach meiner Kenntnis und Erfahrung, aber bitte ohne Gewähr, denn ich bin kein Anwalt und darf Dich daher rechtlich nicht beraten. Das wäre dann Sache Deines Anwalts).
Strom: Hast Du eine Inklusivmiete, darf er daran einseitig nichts ändern.
Fazit für Dich: Du musst nicht zum Anwalt. Eine mögliche Reaktion könnte sein, einfach nichts sagen, nicht auf das Schreiben reagieren. Das wäre das, womit Du die Laune Deines Vermieters sicher auf den Tiefpunkt bringst. Du musst nicht zum Anwalt sondern kannst abwarten, bis er mit Anwaltsschreiben auf Dich zu kommt.
Willst Du es Dir mit dem Vermieter nicht komplett verderben, suche das Gespräch. Teile ihm mit, dass Du, wie schon mal ausgemacht, mit einer Mieterhöhung einverstanden wärst, aber nicht so viel. Mache ihm einen Gegenvorschlag. Du könntest auch anbieten, dass Du den Strom künftig auf Deine Rechnung übernimmst, wenn er im Gegenzug auf die Mieterhöhung verzichtet. Ob das eine gute Rechnung wäre, hängt von Deinem Stromverbrauch ab.
Oder frage ihn, um wieviel die Miete sinken würde, wenn Du den Strom künftig selbst bezahlst, ziehe das von der jetzigen Miete ab und biete ihm dann eine Erhöhung etwa in der Höhe an, die Du als angemessen für Dich von Anfang an in Betracht gezogen hast.
Geht er nicht auf Deine Vorschläge ein, lass ihn erst mal auflaufen (s. o.)
Ich vermute mal, dass keine formal korrekte Modernisierungsankündigung erfolgt ist (was soll gemacht werden, Beginn und Ende der Arbeiten, voraussichtliche Mieterhöhung). War das nicht der Fall, verlängert sich die Frist des Zahlungsbeginnes der Modernisierungszulage von 3 um 6 auf neun Monate ab Zustellung des Mieterhöhungsverlangens. Ist dieses überhaupt erstellt und zugestellt worden? Wenn nicht, kann er nicht einfach so aus der hohlen Hand die Miete raufsetzen. Im MEV muss exakt dargestellt werden welche Kosten wofür entstanden sind. Des weiteren darf er danach (nur) 11% der Kosten im Jahr umlegen. Das muss also auch genau dargestellt werden. Keinesfalls wäre die MME bereits ab 1.8. zu zahlen, rückwirkend gleich gar nicht. Frühestens bei gutem Willen ab 1. Mai 2016, vorausgesetzt es existieret überhaupt ein formal korrektes Mieterhöhungsverlangen.
Ärzte können sich durchaus den Gang zum Anwalt leisten, was bei Kleinverdienern nicht so ohneweiteres möglich ist. Schon weil der Fragende hier gute Chancen hat Recht zu behalten, sollte er der Mieterhöhung widersprechen und den Millionär samt Anwalt auflaufen lassen.