Wohnungskündigung wegen Polizeilich gesucht

4 Antworten

Das ist nicht so einfach. Einen Mietvertrag kann der Vermieter schließlich nur beim Vorliegen von im Gesetz genannten Gründen kündigen. Und die Richter schauen da genau hin und schützen im Zweifel den Mieter. 

Ich sehe hier noch keinen Kündigungsgrund, die Miete wird gezahlt, die Besuche der Polizei sind zwar unangenehm, aber werden wahrscheinlich nicht als Kündigungsgrund gesehen werden. Am besten mit einem Anwalt besprechen, vielleicht findet der etwas gerichtsfestes. 

LadyProsecco 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 19:56

Für Morgen sind auf jedenfalls die Sheriffs informiert, leider wird er wieder einmal nicht anzutreffen sein. Seine Mutter ist frech und ungezogen , habe mich schon einige mal mit Ihr angelegt. Sollte er Morgen nicht anwesend sein, werde ich das Sozialamt benachrichtigen das hier seit Monaten keiner wohnt. Ausser den Briefkasten leeren passiert da nichts. Ich Danke Euch allen für die freundlichen Antworten.

Du kannst zu jeder Zeit ein Mietverhältnis fristgerecht beenden. Hier hast Du sogar die Möglichkeit wegen der ausstehenden Reparaturrechnung das Vermieterpfandrecht § 562 BGB für dich in Anspruch zu nehmen.

Georg63  15.03.2015, 15:31

Du kannst zu jeder Zeit ein Mietverhältnis fristgerecht beenden

Das träumst du nur. Einen normalen Mietvertrag kann der Vermieter nur aus wichtigem Grund kündigen

FataMorgana2010  15.03.2015, 15:31

Ein Wohnungsmietverhältnis bei einem unbefristeten Vertrag kann man nur bei Vorliegen ganz bestimmter Gründe kündigen. Einfach so geht das nicht. Und welcher Grund genau soll denn hier vorliegen? Aus dem Text kann ich noch nichts wirklich gerichtsfestes herauslesen... 

ZuumZuum  15.03.2015, 15:50
@FataMorgana2010

Richtig, WOHNUNGSmietverhltnis. Diesen Wohnraum hat er offensichtlich nicht zum bewohnen angemietet und lebt somit nicht den Mietvertrag. Das seine Wohnung durch Nichtbenutzung Schaden nimmt liegt nicht in berechtigtem wirtschaftlichen Interesse des Vermieters. Also..fristgerechte Kündigung. Mal sehen wer den Fall vor Gericht gewinnt.

FataMorgana2010  15.03.2015, 16:00
@ZuumZuum

Sehr schwache Argumentation. Das reicht bei weitem nicht. 

ZuumZuum  15.03.2015, 16:01
@FataMorgana2010

Bei mir hat es einmal gereicht. Ich hatte nämlich einen ähnlich gelagerten Fall und einen guten Rechtsanwalt.

Georg63  15.03.2015, 17:35
@ZuumZuum

Da musst du aber schon einen konkreten Schaden benennen .... zB auskühlen, weil nicht geheizt wird. Durch einfaches Nichtnutzen nimmt eine Wohnung keinen Schaden und der Mietvertrag verpflichtet den Mieter nicht zur Anwesenheit.

Der Mieter der Fragerin scheint nicht ganz auf den Kpf gefallen zu sein.

LadyProsecco 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 19:58

Für Morgen sind auf jedenfalls die Sheriffs informiert, leider wird er wieder einmal nicht anzutreffen sein. Seine Mutter ist frech und ungezogen , habe mich schon einige mal mit Ihr angelegt. Sollte er Morgen nicht anwesend sein, werde ich das Sozialamt benachrichtigen das hier seit Monaten keiner wohnt. Ausser den Briefkasten leeren passiert da nichts. Ich Danke Euch allen für die freundlichen Antworten.

Du hast falsche Motive für Dein Handeln.

Denkst Du der kommt in Haft, wenn die Polizei ihn holt?

Du kannst nicht verlangen, dass er so ein Risiko eingeht verhaftet zu werden. Nur deshalb wird seine Mutter bevollmächtigt und das

kannst Du nie ablehnen.

klar kannst du ihn kündigen und mit entsprechender Frist entfernen lassen

FataMorgana2010  15.03.2015, 15:31

Auf welcher Grundlage kann er denn den Mietvertrag einfach so kündigen? 

newcomer  15.03.2015, 15:36
@FataMorgana2010

Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung usw

FataMorgana2010  15.03.2015, 15:40
@newcomer

SEHR mutige Einschätzung. Wo steht denn was von Hausfriedensbruch? Da steht nur was von Ruhestörung, einmal, das interessiert keinen Richter. Sachbeschädigung? Dazu müsste man nachweisen, dass das absichtlich war, das wird man kaum hinbekommen... 

Onlyawoman  06.01.2019, 10:03
@FataMorgana2010

Eigenbedarf? Ungezahlte Rechnungen? Verstoss gegen die Hausordnung?

Gibt es in D keine Mittel um so ein Subjekt loszuwerden?