Wohnungskündigung wegen Polizeilich gesucht
ich habe einen Mieter dessen Miete von Sozialamt gezahlt wird. bevor das Sozialamt die Miete zahlte musste ich ihn 2x Abmahnen. nun kommt diese regelmässig. Eine weitere Abmahnung bekam er wegen Ruhestörung und weil wir durch sein Verschulden eine Rohrverstofung am Wochenende hatten ( er hatte eine Windel in die Toilette geworfen) An seiner Schließanlage ist der Motor defekt. Wir hatten es überprüft und seiner Mutter mitgeteilt den Rolladen auf keinen Fall runter zu lassen das die Gefahr bestehe das der Rolladen dann nicht mehr hoch ginge.( Er selber ist nie erreichbar für mich. läuft alles über seine Mutter) ich muss erhlich gestehen das ich den Motor der Schließanlage nicht reparieren wollte, weil er die verschuldete Rohrverstopfung ( 650,00 €) immer noch nicht gezahlt hat (von was auch) Telefonisch ist er nicht erreichbar...wohnt auch seit mehreren Monaten nicht mehr in der Wohnung. Schickt immer seine Mutter vor die alles für Ihn abwickelt. Was ich noch erwähnen muss ist das er Polizeilich gesucht wird. Die Polizei kommt in regelmässigen Abständen vorbei und schaut nach ob er da ist. Meine Schwester hat in diesem Haus einen Friseursalon in dem die Polizisten sich oft kundig machen ob man Ihn gesehen hat. Was in einem 2000 Seelendorf geschäftsschädigend ist. Ich habe seiner Mutter nun gesagt das ich am kommenden Montag Ihren Sohn um 10:00 h erwarte da wir nicht mit Ihr sondern mit ihrem Sohn einen Mietvertrag haben. Sie ist ausfallend geworden sodas ich einfach aufgelegt habe. Nach dem Gepräch habe ich die Polizei verständigt über den bevorstehenden Termin. Die Mutter schütz Ihren Sohn wo Sie nur kann. Das Sozialamt war vergangen Woche da,da er auf Briefe nicht antwortet. Auch zu diesem Termin war seine Mutter wieder anwesend, die erklärete das er oft bei Ihr bzw. seine Freundin sei. Ich Frage mich jetzt ob ich Ihn kündigen kann?
4 Antworten
Das ist nicht so einfach. Einen Mietvertrag kann der Vermieter schließlich nur beim Vorliegen von im Gesetz genannten Gründen kündigen. Und die Richter schauen da genau hin und schützen im Zweifel den Mieter.
Ich sehe hier noch keinen Kündigungsgrund, die Miete wird gezahlt, die Besuche der Polizei sind zwar unangenehm, aber werden wahrscheinlich nicht als Kündigungsgrund gesehen werden. Am besten mit einem Anwalt besprechen, vielleicht findet der etwas gerichtsfestes.
Für Morgen sind auf jedenfalls die Sheriffs informiert, leider wird er wieder einmal nicht anzutreffen sein. Seine Mutter ist frech und ungezogen , habe mich schon einige mal mit Ihr angelegt. Sollte er Morgen nicht anwesend sein, werde ich das Sozialamt benachrichtigen das hier seit Monaten keiner wohnt. Ausser den Briefkasten leeren passiert da nichts. Ich Danke Euch allen für die freundlichen Antworten.
Du kannst zu jeder Zeit ein Mietverhältnis fristgerecht beenden. Hier hast Du sogar die Möglichkeit wegen der ausstehenden Reparaturrechnung das Vermieterpfandrecht § 562 BGB für dich in Anspruch zu nehmen.
Du kannst zu jeder Zeit ein Mietverhältnis fristgerecht beenden
Das träumst du nur. Einen normalen Mietvertrag kann der Vermieter nur aus wichtigem Grund kündigen
Richtig, WOHNUNGSmietverhltnis. Diesen Wohnraum hat er offensichtlich nicht zum bewohnen angemietet und lebt somit nicht den Mietvertrag. Das seine Wohnung durch Nichtbenutzung Schaden nimmt liegt nicht in berechtigtem wirtschaftlichen Interesse des Vermieters. Also..fristgerechte Kündigung. Mal sehen wer den Fall vor Gericht gewinnt.
Sehr schwache Argumentation. Das reicht bei weitem nicht.
Bei mir hat es einmal gereicht. Ich hatte nämlich einen ähnlich gelagerten Fall und einen guten Rechtsanwalt.
Da musst du aber schon einen konkreten Schaden benennen .... zB auskühlen, weil nicht geheizt wird. Durch einfaches Nichtnutzen nimmt eine Wohnung keinen Schaden und der Mietvertrag verpflichtet den Mieter nicht zur Anwesenheit.
Der Mieter der Fragerin scheint nicht ganz auf den Kpf gefallen zu sein.
Für Morgen sind auf jedenfalls die Sheriffs informiert, leider wird er wieder einmal nicht anzutreffen sein. Seine Mutter ist frech und ungezogen , habe mich schon einige mal mit Ihr angelegt. Sollte er Morgen nicht anwesend sein, werde ich das Sozialamt benachrichtigen das hier seit Monaten keiner wohnt. Ausser den Briefkasten leeren passiert da nichts. Ich Danke Euch allen für die freundlichen Antworten.
Du hast falsche Motive für Dein Handeln.
Denkst Du der kommt in Haft, wenn die Polizei ihn holt?
Du kannst nicht verlangen, dass er so ein Risiko eingeht verhaftet zu werden. Nur deshalb wird seine Mutter bevollmächtigt und das
kannst Du nie ablehnen.
klar kannst du ihn kündigen und mit entsprechender Frist entfernen lassen
Auf welcher Grundlage kann er denn den Mietvertrag einfach so kündigen?
Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung usw
SEHR mutige Einschätzung. Wo steht denn was von Hausfriedensbruch? Da steht nur was von Ruhestörung, einmal, das interessiert keinen Richter. Sachbeschädigung? Dazu müsste man nachweisen, dass das absichtlich war, das wird man kaum hinbekommen...
Eigenbedarf? Ungezahlte Rechnungen? Verstoss gegen die Hausordnung?
Gibt es in D keine Mittel um so ein Subjekt loszuwerden?
Ein Wohnungsmietverhältnis bei einem unbefristeten Vertrag kann man nur bei Vorliegen ganz bestimmter Gründe kündigen. Einfach so geht das nicht. Und welcher Grund genau soll denn hier vorliegen? Aus dem Text kann ich noch nichts wirklich gerichtsfestes herauslesen...