Frist Schlüsselübergabe bei Wohnungskündigung

6 Antworten

Ansich muss die Übergabe der alten WHG bis 30.4. 23,59 Uhr erfolgen. Sprich einfach mit Deinem Vermieter und regelt wie ihr das am besten machen könnt.

GinChilla 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 18:19

Das Problem an der Sache ist, dass die Nachmieterin die Enkelin der Vermieterin ist und beide haben versucht uns über den Tisch zu ziehen und wir uns das nicht gefallen lassen wollen und daher unser Mietrecht auf das Maximum ausreizen wollen. Das Haus steht ca. 1 1/2 Monate leer, da wir vorher umziehen werden. Da aber die Nachmieterin uns so dermaßen beleidigt hat in Bezug auf Angebot zur Ablöse sind wir stur und lassen sie erst rein, wenn es sein muss, obwohl wir sie schon früher rein lassen wollten.

Durch Internetrecherchen habe ich mehrfach gelesen, dass das Mietobjekt erst am nächsten Tag zurück gegeben werden muss. Und da der 01.05. ein Feiertag ist, eigentlich sogar erst am 02.05.

MosqitoKiller  06.02.2013, 02:37
@GinChilla

Kindergarten...

cinderella666  09.02.2013, 14:59
@GinChilla

wenn ihr die Übergabe erst von Euch aus am 2.5. eingeht, könnte der Ärger noch grösser werden, weil der Vermieter dann Anspruch auf weitere Miete hat. Oder die könnten es soweit hin treiben, das die die nicht übergebene Schlüsselübergabe so auslegen, das der Mietvertrag stillschweigend weiter geführt wird und ihr dann auch noch die Kosten einer eingeleiteten Zwangsräumung zu tragen habt. Selbst wenn es nur Verwaltungsaufwand wäre ... da ja die WHG schon leer wäre.

WMBSLG  05.05.2013, 11:30
@MosqitoKiller

richtig! Wenn man sonst keine Probleme hat, macht man sich eben welche!

ruf den Vermieter an und kläre ob es nachmieter gibt. du zahlst immer bis zum letzten Tag des Monats und darfst gesetzlich 3 Tage sogar noch länger drin bleiben hatte nämlich das Problem bei mein Umzug selbst und bin erst 2 Tage später dann raus. Gruß krauts

WetWilly  05.02.2013, 17:28

Von wegen "gesetzlich" 3 Tage länger drin bleiben - wie kommst Du denn auf das dünne Brett? Das war reine Kulanz....

Mit dem Ende des Vertrages ist die Mietsache zurückzugeben.

StupidGirl  05.02.2013, 18:13
@WetWilly

So ist es. Gesetzlich 3 Tage länger........ob der Gesetzgeber dann auch die Kosten trägt, die einem Nachmieter entstehen, wenn er nicht pünktlich in die Wohnung kann, weil die noch vom Vormieter besetzt ist? Wohl kaum.........

MosqitoKiller  06.02.2013, 03:45

und darfst gesetzlich 3 Tage sogar noch länger drin bleiben

Quatsch...

GinChilla 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 18:20

Das Problem an der Sache ist, dass die Nachmieterin die Enkelin der Vermieterin ist und beide haben versucht uns über den Tisch zu ziehen und wir uns das nicht gefallen lassen wollen und daher unser Mietrecht auf das Maximum ausreizen wollen. Das Haus steht ca. 1 1/2 Monate leer, da wir vorher umziehen werden. Da aber die Nachmieterin uns so dermaßen beleidigt hat in Bezug auf Angebot zur Ablöse sind wir stur und lassen sie erst rein, wenn es sein muss, obwohl wir sie schon früher rein lassen wollten.

Durch Internetrecherchen habe ich mehrfach gelesen, dass das Mietobjekt erst am nächsten Tag zurück gegeben werden muss. Und da der 01.05. ein Feiertag ist, eigentlich sogar erst am 02.05.

Der MV endet am 30. April, da spielt es keine Rolle dass der 1. Mai Feiertag ist. Die Rückgabe müsste also spätestens am 30.4 während der übl. Geschäftszeiten erfolgen. Es kann natürlich auch für den 2. oder 3. Mai vereinbart werden, ohne dass du dafür einstehen musst.

Überleg Dir, ob es wirklich sinnvoll ist, auf diese Weise Rache zu üben. Biete stattdessen an, dass Du die Wohnung schon Mitte März übergibst (oder Ende März), wenn auf die letzte Miete oder die letzten 1 1/2 Mieten verzichtet wird. Ihr spart damit Geld und hättet Gelegenheit, in Ruhe evt. Mängel zu beseitigen und somit eine saubere Übergabe hin zu bekommen, sodass ihr auch die Kaution möglichst komplett wieder zurück bekommt. Was wäre die Konsequenz eines entsprechenden Boykotts? Die mögliche Rache der Vermieter! Auf Teufel komm raus wird dann versucht, Mängel zu finden und wenn welche gefunden werden, bekommt ihr zwar Gelegenheit, diese innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben, aber in dieser Zeit habt ihr die Wohnung samt Nutzungsausfallsentschädigung auch noch an der Backe. Dann gibt es eine erneute Abnahme und wenn dann wieder heraus kommt, dass die Mängel nicht korrekt behoben wurden, wird der Vermieter das durch eine Fachfirma machen lassen und Euch die Kosten dafür ans Bein binden. Am Ende wird es ein teurer Rachefeldzug. Muss das wirklich sein? Lasst ein wenig Euren Ärger verrauchen und denkt neu darüber nach.

Dein Mietvertrag endet am 30.4., nicht am 1.5., und dann ist auch die Wohnung zu übergeben.

GinChilla 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 18:19

Das Problem an der Sache ist, dass die Nachmieterin die Enkelin der Vermieterin ist und beide haben versucht uns über den Tisch zu ziehen und wir uns das nicht gefallen lassen wollen und daher unser Mietrecht auf das Maximum ausreizen wollen. Das Haus steht ca. 1 1/2 Monate leer, da wir vorher umziehen werden. Da aber die Nachmieterin uns so dermaßen beleidigt hat in Bezug auf Angebot zur Ablöse sind wir stur und lassen sie erst rein, wenn es sein muss, obwohl wir sie schon früher rein lassen wollten.

Durch Internetrecherchen habe ich mehrfach gelesen, dass das Mietobjekt erst am nächsten Tag zurück gegeben werden muss. Und da der 01.05. ein Feiertag ist, eigentlich sogar erst am 02.05.

MosqitoKiller  06.02.2013, 03:44
@GinChilla

Da hast Du falsch gelesen, das steht zwar so im BGB, der BGH hat das aber bereits gekippt...