Muß ich die Miete der Pferdeboxen zahlen, nachdem ich keinen Zutritt mehr zu dem Stall habe?

5 Antworten

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Diese Frage betrifft nicht das Mietwohnrecht sondern das Gewerbemietrecht.

Wenn im Mietvertrag eine Kündigungsfrist für den Mieter auf 6 Wochen vereinbart wurde, dann ist das rechtlich zulässig. Wird der Mieter von der Benutzung der Mietsache durch Wechsel der Schlüsselkobinatioon ausgeschlossen, dann hat er ein Mietminderungsrecht zu 100%.

Sein Nutzungsrecht könnte er durch einstweilige richterliche Verfügung gegen die Besitzstörung des Vermieters kurzfristig durchsetzen, denn Entziehung des Zutrittes zur Mietsache ist verbotene Eigenmacht.

Hier wird immer wieder der Begriff "Kaltmiete" gebraucht. Die Mietminderung zu 100% betrifft die Gesamtmiete. Welche vereinbarungen gibt es neben der Grundmiete hinsichtlich der Betriebskosten?

Am Tag nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache an den Vermieter herauszugeben. Daher Mitteilung an den Vermieter, dass die Rückgabe protkolliert am xx.xx.2016 um 09:15 Uhr erfolgen soll. Nimm 2 Zeugen mit und fografiere den Zustand der Mietsache.

Die Eigenleistungen: Wurdest du aufgefordert diese Leistungen zu erbringen? Gibt es glaubwürdige Zeugen? Dann könntest du Schadensersatz vom Vermieter einfordern oder baue das eingebrachte Material wieder ab. Lässt der Vermieter das nicht zu, dann kannst du die Herausgabe der eingebrachten Materialien einklagen. 

Snappy190613 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 12:49

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Die Kaltmiete ist in dem Fall die Box, Wasser, Strom und Nutzung der Anlage. Warmmiete wäre mit Futter. Das finde ich auch schon grenzwertig aber akzeptiere es.

Die Eigenleistungen wurden anfänglich von meinem Freund nach Einholung der Zustimmung ohne Aufforderung begonnen. Allerdings wurde dies sehr erfreut zur Kenntnis genommen und er wurde dadurch motiviert, weitere Arbeiten durchzuführen. Da er u.a. Wände verputzt und angelegt hat oder einen Weg befestigt hat wird es mit der Demontage schwierig. Zeugen gibt es in dem Sinne keine. Nur die Mutter des Betreibers, die ihn motiviert hat und die wird wohl kaum aussagen.

Mein Koppelmaterial habe ich wieder mit genommen.

Jetzt habe ich noch 2 Rundballen Bio Heu dort, die ich heute abholen wollte. Der Stallbetreiber verweigert jedoch die Herausgabe, wenn ich ihm die Miete für Juni nicht vorher zahle. Da die Heuernte sehr schlecht war sind die 2 Ballen sehr wertvoll.

Ich sehe das eigentlich so, dass ich die Miete nicht zahlen muß und Anspruch auf die Herausgabe meiner Heuballen habe. Aber wie mache ich das?

Gerhart  18.05.2016, 17:33
@Snappy190613

Der Vermieter will durch Verweigerung der Herausgabe der Heuballen ein Vermieterpfandrecht geltend machen. So würde ein Rechtsanwalt das Verhalten erklären. Allerdings glaube ich, dass das der Vermieter nicht kennt. Deshalb solltest du Strafanzeige bei der Polizei gegen den Vermieter wegen Diebstahl , Nötigung und Erpressung, eventuell Unterschlagung machen. Die Polizei wird das Richtige schon heraussuchen. 

Hallo,

eine juristisch relevante Aussage kann dir natürlich nur ein Anwalt geben.

Ich würde hier ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen, dass dir der Zugang zum gemieteten Objekt entgegen dem Mietvertrag vorfristig entzogen wurde und du aufgrund dieser Tatsache die weitere Zahlung auch einstellen wirst.

Falls es zu einem gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, hast du somit nicht einfach nur gehandelt, sondern dies auch angekündigt und begründet.

Ist dein Vermieter damit nicht einverstanden, muss er dir den Zugang wieder möglich machen. Dann musst du auch zahlen, solange der Vertrag offiziell läuft.

LG, Chris

Du hast natürlich Zugang zu dem gemieteten Objekt bis zu dem Zeitpunkt ab dem gekündigt ist. (Also auch die letzten 6 Wochen)

ich lese was von streit zwischen VM und deinem freund. das hat mit deinem mietverhältnis nix zu tun.

keine miete zu zahlen geht natürlich gar nicht.. damit wurdest du vertragsbrüchig.

was genau vorfiel weiss hier keiner.

wenn du am tag des auszugs die boxen offiziell an den VM übergeben hast, dann darf er natürlich auch die zahlenkombi ändern.

Snappy190613 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 09:47

Was mich ärgert ist, dass er andere Einsteller ohne Kaltmiete hat gehen lassen. Wir waren die ersten, die in den neu umgebauten Stall eingezogen sind und mein Freund hat die Boxenwände verputzt, Teile vom Stall gestrichen, Lichtschächte verkleidet uvm - das Material hat er auch noch mit gebracht. Die Koppeln habe ich selber mit meinem Material eingezäunt und weitere Utensilien zur Verwendung für alle Einsteller mitgebracht. Und dies alles unentgeltlich und als Anerkennung will er nur von mir die volle Kaltmiete haben.Bei dem Streit ging es darum, dass mein Freund eine Autobatterie mitnehmen sollte und er dies nicht wollte. Ich habe sie dann mitgenommen, des guten Friedens Willen.

Wohlfuehlerin  18.05.2016, 10:17
@Snappy190613

das kann dich ärgern, aber gibt dir keinesfalls das recht, die miete einzustellen

Funfroc  18.05.2016, 10:46
@Wohlfuehlerin

Ich fürchte du hast nicht richtig gelesen. Sie hat die Box zwar schon geräumt, der Vertrag läuft aber eigentlich noch.

Mit welchem Recht verweigert ihr der Vermieter also den Zugang?

Richtig... mit gar keinem.

Und ohne Leistung keine Gegenleistung.

Ihr hattet einen Vertrag. Auf Grundlage des Vertrages bist Du verpflichtet, den vereinbarten Betrag zu zahlen. Egal, ob du Zugang zur Mietsache hast oder nicht.
Aufgrund des Vertrages ist der Vermieter verpflichtet Dir bis zum letzten Tag des Vertrages Zugang zur Mietsache zu gewähren, egal, ob Du gezahlt hast oder nicht.
Jeder Vertragspartner muss Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wahrnehmen. Sollte eine der Parteien die Verpflichtung nicht wahrnehmen, kann der andere Vertragspartner hierauf drängen, im schlimmsten Fall klagen.
Soweit das Rechtliche.

Du brauchst keinen Zugang zur Mietsache mehr, hast aber das Recht darauf. 
Lass es mit der Zahlung drauf ankommen. Wenn er dich mahnt, kannst Du ja sagen, er hätte dir keinen Zugang mehr gewährt.
Wenn er einen Anwalt einschaltet, dann zahlst du halt.