Frage bezüglich einer Wohnungsanzeige?

2 Antworten

das ist der energieausweis, der soll dir sagen, mit welchen folgekosten für die beheizung ggf. auch der beleuchtung der wohung zu rechnen hast.

deiner ist offensichtlich ein sogenannter bedarfsausweis. d.h. man hat anhand der fenster, wände, des umbauten raumes etc. einen bedarf an energie errechnet. (eher geschätzt)

beim verbrauchsausweis wurden die letzten jahre als grundlage für den zu erwartenden energiebedarf genommen. das ist etwas genauer, kann aber je nach heizverhalten etc. enorme abweicungen bringen.

dann ist da eben noch erwähnt wie die wohnung beheizt wird, und wann er ausgestellt wurde.

lg, anna

h4b31n3fr4g3 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 22:56

achso haha danke habs mir schon gedacht weil das genau unter dem ausweis gennant wurde - aber was genau bedeutet jetzt der 1.5.2014 ? was ist da ab dem datum gemacht worden ?

h4b31n3fr4g3 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 23:55
@h4b31n3fr4g3

was ist damit fragen will ist: bedeutet das das die wohnung seit dem 1.5..2014 angeboten wird ? also seit den ganzen 7 jahren leer steht ?

h4b31n3fr4g3 
Beitragsersteller
 25.07.2021, 00:43
@h4b31n3fr4g3

achso ok habs gelöst. da war wohl (1.5.2014) gesetzlich was geändert worden

Peppie85  25.07.2021, 08:03
@h4b31n3fr4g3

nicht zwangsweise. kann zwischendurch auch mal vermietet gewesen sein.

Peppie85  25.07.2021, 08:03
@h4b31n3fr4g3

das ist das datum an dem der ausweis ausgestellt wurde. lg, anna

h4b31n3fr4g3 
Beitragsersteller
 25.07.2021, 14:57
@Peppie85

und der vermieter stellt das den ausweis einfach so aus (wegen dem gesetz), also der ausweis ist dann einfach da unabhängig davon ob die wohnung grad ohne mieter ist (also leer steht) oder zurzeit ein mieter darin wohnt ?

Peppie85  26.07.2021, 10:59
@h4b31n3fr4g3

richtig! der ausweis kann auch ausgestellt worden sein, als die wohnung vermietet war. viele energieausweise werden auch einfach nach aktenlage erstellt.

lg, anna

dass der von 2014 ist