Frage bezüglich einer Wohnungsanzeige?
Bei einer Wohnungsanzeige steht in einem Bereich als Überschrift ENERGIE.
Darunter steht dann:
Energieeffizienzklasse - Endenergiebedarf - Energieausweis - Befeuerungsart - Baujahr (laut Energieausweis)- und solche Sachen.
Und dann steht da auch noch 'Ausgestellt: ab dem 1.5.2014' inmitten der Wörter oben.
Was genau bedeutet das?
2 Antworten
das ist der energieausweis, der soll dir sagen, mit welchen folgekosten für die beheizung ggf. auch der beleuchtung der wohung zu rechnen hast.
deiner ist offensichtlich ein sogenannter bedarfsausweis. d.h. man hat anhand der fenster, wände, des umbauten raumes etc. einen bedarf an energie errechnet. (eher geschätzt)
beim verbrauchsausweis wurden die letzten jahre als grundlage für den zu erwartenden energiebedarf genommen. das ist etwas genauer, kann aber je nach heizverhalten etc. enorme abweicungen bringen.
dann ist da eben noch erwähnt wie die wohnung beheizt wird, und wann er ausgestellt wurde.
lg, anna
was ist damit fragen will ist: bedeutet das das die wohnung seit dem 1.5..2014 angeboten wird ? also seit den ganzen 7 jahren leer steht ?
achso ok habs gelöst. da war wohl (1.5.2014) gesetzlich was geändert worden
nicht zwangsweise. kann zwischendurch auch mal vermietet gewesen sein.
das ist das datum an dem der ausweis ausgestellt wurde. lg, anna
und der vermieter stellt das den ausweis einfach so aus (wegen dem gesetz), also der ausweis ist dann einfach da unabhängig davon ob die wohnung grad ohne mieter ist (also leer steht) oder zurzeit ein mieter darin wohnt ?
richtig! der ausweis kann auch ausgestellt worden sein, als die wohnung vermietet war. viele energieausweise werden auch einfach nach aktenlage erstellt.
lg, anna
dass der von 2014 ist
achso haha danke habs mir schon gedacht weil das genau unter dem ausweis gennant wurde - aber was genau bedeutet jetzt der 1.5.2014 ? was ist da ab dem datum gemacht worden ?