Wohnungsgeberbestätigung , HILFE?

7 Antworten

Der Vermieter muss mit DEINEM Einzug einverstanden sein.

Notfalls kannst du die Bestätigung im Internet runterladen und von deiner Mama unterschreiben lassen.

anitari  27.12.2019, 07:14

In dem Fall muß der Vermieter nur über den Zuzug informiert werden.

johnnymcmuff  27.12.2019, 01:45
Der Vermieter muss mit DEINEM Einzug einverstanden sein.

Nicht in diesem Fall. Nur informieren über den Einzug muss man den Vermieter.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss die Vermieterin der Wohnung ausstellen.

Ausnahme: in dem Mietvertrag deiner Mutter steht, dass noch weitere Personen in der Wohnung einziehen dürfen, dann kann diese Bestätigung auch deine Mutter unterschreiben.

Bedeutet, der Vermieter muss mit deinem Einzug einverstanden sein, wenn z.B. im Mietvertrag deiner Mutter steht. Die Wohnung ist an eine Person Frau XXX vermietet.

johnnymcmuff  27.12.2019, 01:47
Die Wohnungsgeberbestätigung muss die Vermieterin der Wohnung ausstellen.

Nein, die Mutter, sie muss die Bescheinigung ausfüllen.

Barbarosse  27.12.2019, 12:22
@johnnymcmuff

Da liegst du leider falsch.

Denn es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Wenn eine 2. Person einzieht und dies vertraglich ausgeschlossen ist, kann der Vermieter den Vertrag sogar fristlos kündigen.

johnnymcmuff  27.12.2019, 18:44
@Barbarosse
Da liegst du leider falsch.

Das ist genau umgekehrt. Du liegst absolut falsch. Das Du da nicht so die Ahnung hast sieht man ja schon in Deiner Antwort die ich ja bemängelte.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss die Vermieterin der Wohnung ausstellen

Hier der Beweis dass das nicht der Fall ist.

wenn jemand nicht in eine neue Mietwohnung, sondern zu einem Verwandten zieht, der ihn unentgeltlich bei sich wohnen lässt – in diesem Fall ist der entsprechende Verwandte der Wohnungsgeber. Wohnt jemand zur Untermiete, ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

https://news.immowelt.de/n/3149-neues-meldegesetz-ab-november-das-muessen-mieter-jetzt-wissen.html

Nicht alles was in Verträgen steht, ist damit automatisch wirksam!

Z.B. Rauchverbot, Zuzug des Lebenspartners oder eben wie hier Zuzug naher Verwandter.

Das Verbot von Hundehaltung in Mietverträgen ist unwirksam usw.

Ich befasse mich seit 10 Jahren mit Mietrecht und bin Vermieter; daher muss ich solche Dinge wissen.

Barbarosse  27.12.2019, 19:47
@johnnymcmuff

Jetzt muss ich aber mal herzhaft lachen.

Als Rechtsquelle beziehst du dich auf Immowelt.

Daran erkennt man welcher Mietexperte du tatsächlich bist.

Du solltest dich bei Rechtsquellen auf Gesetze beziehen und nicht mit solchen Links kommen!

Und ob es dem Verwandten gestattet ist eine Person ohne Erlaubnis des Vermieters bei sich einziehen zu lassen, kommt auf den Mietvertrag, sowie auf die Größe der Wohnung an.

Unter Umständen erhöhen sich sogar die Mietnebenkosten, aber auch darüber scheinst du keine Ahnung zu haben.

Wir haben mehrere Eigentumswohnungen, wie auch ein Mehrfamilienhaus und bisher habe ich für alle Mieter die eingezogen sind, auch in die bereits vermietete Wohnung von Verwandten, die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausgefüllt und noch nie wurde dies vom zuständigen Einwohnermeldeamt beanstandet.

Barbarosse  27.12.2019, 19:50
@johnnymcmuff
Das Verbot von Hundehaltung in Mietverträgen ist unwirksam usw.

Als Mietexperte müsstest du aber wissen, dass der Vermieter Hunde in Mietwohnungen nicht dulden muss, bzw. der Mieter eine Genehmigung vom Vermieter dafür benötigt.

Oder etwa nicht?

johnnymcmuff  27.12.2019, 20:44
@Barbarosse

Ich muss über Deinen Kommentar auch nur einfach schmunzeln.

Mag sein, das Immowelt nicht die beste Quelle ist, jedoch ändert das nichts an der Richtigkeit meines Kommentars.

Du musst auch nicht respektlos werden; Du Grünschnabel. :-)

Ich habe Deine Antwort kommentiert weil sie eben nicht ganz richtig ist, aber nicht um Dich zu ärgern.

Da Du die Quelle bemängelst, hier andere Quellen:

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/12_Fragen_und_Antworten_zur_Wohnungsgeberbestaetigung.d1410.html

Und hier eine ganz verlässliche Quelle, damit Du vielleicht mal zurückruderst und einsiehst, dass ich doch ein bisschen mehr Ahnung habe als Du:

2. Wer ist Wohnungsgeber? Die Verwaltungsvorschrift normiert in § 19 Abs. 1 BMGVwV den Wohnungsgeber als diejenige Person, die einem anderen eine Wohnung tatsächlich überlässt.

https://www.burgstaedt.de/burgstaedt/_images/dokumente/ordnung_sicherheit/Wohnungsgeberbescheinigung-Erl%C3%A4uterungen.pdf

Und ob es dem Verwandten gestattet ist eine Person ohne Erlaubnis des Vermieters bei sich einziehen zu lassen, kommt auf den Mietvertrag, sowie auf die Größe der Wohnung an.

Nicht auf den Mietvertrag. Vieles was in Mietverträgen verinbart wird ist oft unwirksam oder wird irgendwann durch BGH-Urteile unwirksam.

Unter Umständen kommt es auf auf die Größe wegen Überbelegung an.

Unter Umständen erhöhen sich sogar die Mietnebenkosten, aber auch darüber scheinst du keine Ahnung zu haben.

Ich weiß nicht alles, dazu ist das Mietrecht sehr viel und ständig ändert sich was, aber mehr als Du weiß ich.

Z.B. das in dem Fall des Zuzuges naher Verwandter man dieses nur mitteilen muss und der Vermieter dann die Nebenkosten die nach Personen abgerechnet werden, dann anpassen darf.

Wir haben mehrere Eigentumswohnungen, wie auch ein Mehrfamilienhaus und bisher habe ich für alle Mieter die eingezogen sind, auch in die bereits vermietete Wohnung von Verwandten, die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausgefüllt und noch nie wurde dies vom zuständigen Einwohnermeldeamt beanstandet.

Das Du mehrere Eigentumswohnungen besitzt ist ebenfalls kein Beweis wie auch bei das man richtig liegt.

Nur weil das EMA nichts beanstandet hat, bedeutet das nicht, das meine Aussage falsch ist. Die machen es sich nur einfach leicht.

Es kann eben auch der Mieter eine Bestätigung ausfüllen, bei dem Jemand einzieht; der "Hauptvermieter muss nicht die Bestätigung ausfüllen, aber er kann es.

Können und müssen sind eben der Unterschied.

johnnymcmuff  27.12.2019, 20:48
@Barbarosse

Kenne ich, aber der sagt nur allgemein was über den Wohnungsgeber, mein 2. Link aus meinem anderem Kommentar ist da eindeutiger; das eben der Wohnungsgeber ist, der die Wohnung inne hält.

johnnymcmuff  27.12.2019, 20:51
@Barbarosse

Ich kenne das und weiß, das man die Erlaubnis bzw. Zustimmung braucht.

Dazu sagt das BGH-Urteil aber auch, dass der Vermieter Hundehaltung nicht generell verbieten kann und die Interessen aller Parteien berücksichtigen muss.

Barbarosse  28.12.2019, 00:01
@johnnymcmuff
Du musst auch nicht respektlos werden; Du Grünschnabel. :-)

Dann darf ich dir diese Beleidigung um die Ohren hauen, denn du wirst nach deinen eigenen unsinnigen Kommentaren zum Grünschnabel.

Ich werde jetzt mal etwas übertreiben, dass dir der Unsinn den du von dir gibst bewusst wird.

Ein Einzimmerappartement mit einer Wohnfläche von 20 qm wird an eine Einzelperson vermietet. Im Mietvertrag steht, dass keine weiteren Personen in dieses App. einziehen dürfen, ohne Genehmigung des Vermieters. Außerdem sind Hunde nicht erlaubt.

Diese Einzelperson (nennen wir sie Tante Emma) ist ja eine liebe Frau die sich um ihre Familie kümmert und da ihre beiden Neffen und ihre beiden Nichten zur Zeit keine Bleibe haben, werden alle vier aufgenommen. Der Vermieter wird nicht informiert. Eine Wohnungsgeberbescheinigung stellt sie für diese 4 Personen selbst aus. Nach dem ja auch Hunde nicht grundsätzlich verboten werden dürfen nach der Meinung unseres Johnnys (dem Experten) holt sie sich auch noch 2 Hunde.

Und nun leben in diesem kleinen Einzimmerappartement 5 Personen + 2 Hunde und zahlen für diese Wohnung Nebenkosten (gerade mal für eine Person) und gemäß ihrem Bekannten Johnny, hat sie ja alles richtig gemacht.

Und nun bist du dran du Experte!

johnnymcmuff  28.12.2019, 01:01
@Barbarosse

Du verdrehst Sachen, bringst Sachen die hier absolut nicht gegeben sind und wieder kennst Du die Rechtslage nicht.

Von einem 1-Zimmer-Appartement war hier nicht die Rede.

Das in Deinem genannten Fall eine Überbelegung vorliegt, ist wohl klar, aber das hat nichts mit der Frage vom FS zu schaffen.

Ein Hund kann wie schon aus genannten Gründen immer noch nicht generell verboten werden.

Bleib ruhig bei Deiner falschen Ansicht, irgendwann wird Dir ein Mieter schon aufs Dach steigen.

Weitere Kommentar beachte ich nicht mehr, weil Du Null Einsicht zeigst und Dich einfach nur auf den Schlips getreten fühlst.

Guten Rutsch ins neue Jahr.

Barbarosse  28.12.2019, 14:23
@johnnymcmuff

Mit anderen Worten, du hast meinen Text, wie auch weitere Kommentar nicht verstanden. Eine Bitte noch am Rande, schreib mir keine private Nachrichten mehr, denn auch diese sind eine Zumutung sie zu lesen.

Deine weiteren unsachlichen, fehlerhaften Kommentare darfst du auch für dich behalten. Du bist nicht diskussionsfähig, denn du gehst immer davon aus, dass nur deine Hinweise und Kommentare richtig sind.

Auch Gesetze scheinen dich nicht zu interessieren.

Von einem 1-Zimmer-Appartement war hier nicht die Rede.

Tatsächlich? Und dies kannst du aus dem Text des Fragestellers erkennen.

Dann scheinst du wohl als Hellseher durch die Welt zu gondeln.

Zumindest bist du für mich kein Rechtsexperte und auch im Mietrecht sind viele deiner Hinweise falsch.

Mir könnte es völlig egal sein, welchen Blödsinn du hier im Forum schreibst, nur mir tun die vielen Menschen leid die auf deine Antworten vertrauen.

Deine Mutter muss die Wohnungsgeberbescheinung erstellen. In dem mittleren Teil unter Punkt 7. in der ersten Zeile ihren Namen und darunter die Wohnungsanschrift ausfüllen, dann das zweite Kästchen darunter, dass sie nicht Eigentumer ist, ankreuzen und in den beiden Zeilen darunter den Namen des Vermieters und seine Adresse (steht im Mietvertrag unter Vermieter) eintragen und unterschreiben:

https://www.pks.mpg.de/pages/visitorsprogram/WGBesch%20Formular_neu.pdf

Übrigens: Sie hat den Vermieter zu informieren, dass sie dich als ihr Kind aufnimmt; das kann er nicht verweigern, muss es aber wissen, um ggf. die Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung anpassen zu können, wenn du so schnell doch nicht wieder ausziehst.

Einzeiler mit Kopie der Wohnungsgeber- oder besser Meldebescheinigung genügt: "... gemäß beigefügter Bescheinigung wohnt meine Tochter (Name) ab dem (Datum) bei mir bis sie eine eigene Wohnung findet."

Meine mutter ist nicht eigentumer der wohnung sondern stinknormaler mieter. 

Deine Mutter ist im Besitz der Wohnung und somit die Wohnungsgeberin. Ihr Vermieter hat damit nichts zu schaffen.

Wenn deine Mutter die Mieterin der Wohnung ist, ist sie auch deine Wohnungsgeberin. Die Wohnungsgeberbestaetigung muss also von deiner Mutter ausgestellt werden. Deren Vermieter hat damit nichts zu tun.

Rose3504 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 01:26

Danke. Muss meine mama als wohnungsgeberin dem Vermieter auch bescheid geben , dass da jemand einzieht in die wohnung?

DerCaveman  27.12.2019, 01:29
@Rose3504

Ja, das muss sie (allein schon wegen der Nebenkosten). Das hat aber ueberhaupt nichts mit der Wohnungsgeberbescheinigung zu tun.

Rose3504 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 01:31