wohnungsgeberbestätigung - reicht eine Kopie?

2 Antworten

Die Handhabung hierzu ist noch immer sehr unterschiedlich. Manche Behörden kopieren sich auch einfach die erste Seite des Mietvertrages, wenn neben der Verwaltung auch der Vermieter drin steht, und die letzte mit den Unterschriften.

Deine Kopie als Foto sollte ausreichen.


Nach meinem Wissen ist die Originalunterschrift des Wohnungsgebers nicht vorgeschrieben. Sprich die Kopie reicht.