Wohnungs Kündigung trotz Mietschulden...

7 Antworten

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Die Vereinbarung über Ratenzahlung wurde doch sicher schriftlich gemacht. Wenn ihr immer die vereinbarten Raten zahlt, kann die gesamte Summe nicht fällig gestellt werden. Habt ihr in der Vereinbarung festgehalten, dass ihr bis zur Tilgung der Schuld auf euer Kündigungsrecht verzichtet? Auch wenn es dort notiert ist: Diese Klausel wäre nichtig, weil nur gegenseitiger Kündigungsverzicht mietvertraglich gültig wäre.

Der Vermieter kann zwar eurer ordentlichen Kündigung widersprechen, jedoch ist dem Widerspruch kein Erfolg beschieden.

albatros  27.11.2013, 18:55

Top Antwort, schließe mich an, DH!

CaptainMOE 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 15:57

Also von Kündigunsverzicht steht nichts im Brief, nur das eben ich zitiere "Die Mietschuld, wird in regelmäßigen und angebrachten Raten getilgt" samt unterschrift

nein, selbstverständlich darfst du kündigen und ausziehen...

CaptainMOE 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 15:34

find ich gut ;)

Auch wenn Ihr Mietschulden habt kann der VM nichts gegen Eure Kündigung machen.

Was er kann wäre zu verweigern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die von vielen Vermietern verlangt wird, auszustellen bzw. kann er sie wahrheitsgemäß ausstellen.

Das wäre bei der Suche nach einer neuen Wohnung natürlich sehr hinderlich.

Die mündliche Vereinbarung wegen der Ratenzahlung könnte der VM vergessen haben und den Restbetrag unverzüglich einfordern oder nach Mietende mit der Kaution verrechnen, wenn denn eine hinterlegt wurde.

CaptainMOE 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 15:54

Okay, das hört sich alles schomal sehr gut an Danke, dann brauch ich mir ja keinen Kopf mehr zu machen. Die neue Vermieterin weiß über alles bescheit, den Dank meiner Angewohnheit spiele ich immer mit offenen Karten außer natürlich beim Poker =P ne spaß bei seite, neue Vermieterin weiß bescheit und wir haben sogar einen Brief vom Vermieter in dem steht " Die Mietschuld, wird in regelmäßigen und angebrachten Raten getilgt" samt unterschrift.. Also steht uns nix mehr im wege :) Made my Day ;) Thanks

Ich habe hier auch eine komplett unisolierte DG-Wohnung, und bei mir ist das nicht so, an der fehlenden Isolierung kann es also nicht liegen...

Am Ausziehen hindern kann er Euch nicht. Wenn aber die Ratenzahlungsvereinbarung als Bedingung beinhaltet, dass Ihr da wohnen bleibt, werdet Ihr bei Auszug den gesamten restlichen Mietrückstand auf einmal zahlen müssen...

Ggf. wird der vermieter halt sagen, wenn Ihr jett auszieht, will er den Restbetrag sofort.

CaptainMOE 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 15:33

und was wenn wir das nicht können .. ? soll er es einklagen ?? wir sind doch Zahlungsbereit wie wir es mit dem vermieter besprochen haben..

StupidGirl  26.11.2013, 15:42
@CaptainMOE

Gebt ihm das schriftlich

CaptainMOE 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 15:46
@StupidGirl

Wir haben es Schriftlich von Ihm, "Die Mietschuld, wird in regelmäßigen und angebrachten Raten getilgt" samt unterschrift