Wohnungs Kündigung trotz Mietschulden...
Hi Leute,
und zwar will ich mit meiner Freundin und meinem 7 Monate jungen Sohn ausziehen, Kündigung habe ich Parat alles Fristgerecht etc... So nun zur meiner Frage, wir haben hier Mietschulden ca. 2000 € ca. 4 Monatsmieten, die wir aber mit zugeständniss Mtl. mit zwischen 25 - 100 abzahlen, damals hatte der Vermieter gesagt wir dürfen nicht ausziehen bis die Mietschulden getilgt sind, ist da was drann ? Ich meine wir zahlen auch nach der Kündigung die abgesprochenen Raten weiter bis der Rückstand ausgeglichen ist. Kann es da nun Probleme geben bzw. kann sich unser Vermieter quer stellen ? Ich muss noch dazu sagen die Wohnung ist für ein Kind seines alter unzumutbar, Sommer ca. 35 ° in der Wohnung und im Winter mit aufgedrehter Heizung sehe ich morgens mein Atem in der Wohnung so abkühlen tut es in der Nacht, wir haben eine DG-Wohnung mit einer Falltreppe zum Dachspeicher und da sieht man die blanken Dachziegel, genauso wie im Wohnzimmer da haben wir Schränke in der Wand Intigriert und wenn man sie öffnung ist nur eine papige Pressspanplatte vor den Dachziegeln, also meiner meinung nach 0 Isoliert und wir bekommen im Winter sowieso Sommer das komplette Disaster ab. Aber nichts desto trotz wollen wir hier raus, die andere Wohnung ist größer und zudem noch 110 € billiger...
Danke mal im vorraus und Liebe Grüße ;) CaptainMoe
7 Antworten
Die Vereinbarung über Ratenzahlung wurde doch sicher schriftlich gemacht. Wenn ihr immer die vereinbarten Raten zahlt, kann die gesamte Summe nicht fällig gestellt werden. Habt ihr in der Vereinbarung festgehalten, dass ihr bis zur Tilgung der Schuld auf euer Kündigungsrecht verzichtet? Auch wenn es dort notiert ist: Diese Klausel wäre nichtig, weil nur gegenseitiger Kündigungsverzicht mietvertraglich gültig wäre.
Der Vermieter kann zwar eurer ordentlichen Kündigung widersprechen, jedoch ist dem Widerspruch kein Erfolg beschieden.
Top Antwort, schließe mich an, DH!
Also von Kündigunsverzicht steht nichts im Brief, nur das eben ich zitiere "Die Mietschuld, wird in regelmäßigen und angebrachten Raten getilgt" samt unterschrift
nein, selbstverständlich darfst du kündigen und ausziehen...
find ich gut ;)
Auch wenn Ihr Mietschulden habt kann der VM nichts gegen Eure Kündigung machen.
Was er kann wäre zu verweigern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die von vielen Vermietern verlangt wird, auszustellen bzw. kann er sie wahrheitsgemäß ausstellen.
Das wäre bei der Suche nach einer neuen Wohnung natürlich sehr hinderlich.
Die mündliche Vereinbarung wegen der Ratenzahlung könnte der VM vergessen haben und den Restbetrag unverzüglich einfordern oder nach Mietende mit der Kaution verrechnen, wenn denn eine hinterlegt wurde.
Okay, das hört sich alles schomal sehr gut an Danke, dann brauch ich mir ja keinen Kopf mehr zu machen. Die neue Vermieterin weiß über alles bescheit, den Dank meiner Angewohnheit spiele ich immer mit offenen Karten außer natürlich beim Poker =P ne spaß bei seite, neue Vermieterin weiß bescheit und wir haben sogar einen Brief vom Vermieter in dem steht " Die Mietschuld, wird in regelmäßigen und angebrachten Raten getilgt" samt unterschrift.. Also steht uns nix mehr im wege :) Made my Day ;) Thanks
Ich habe hier auch eine komplett unisolierte DG-Wohnung, und bei mir ist das nicht so, an der fehlenden Isolierung kann es also nicht liegen...
Am Ausziehen hindern kann er Euch nicht. Wenn aber die Ratenzahlungsvereinbarung als Bedingung beinhaltet, dass Ihr da wohnen bleibt, werdet Ihr bei Auszug den gesamten restlichen Mietrückstand auf einmal zahlen müssen...
Ggf. wird der vermieter halt sagen, wenn Ihr jett auszieht, will er den Restbetrag sofort.
Gebt ihm das schriftlich
Wir haben es Schriftlich von Ihm, "Die Mietschuld, wird in regelmäßigen und angebrachten Raten getilgt" samt unterschrift
und was wenn wir das nicht können .. ? soll er es einklagen ?? wir sind doch Zahlungsbereit wie wir es mit dem vermieter besprochen haben..