Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nach Auszug bei Eltern vorlegen?
Hallo ihr Lieben,
ich möchte demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen. Da wir momentan beide noch jeweils zu Hause wohnen, habe ich eine Frage, die mich seit Tagen beschäftigt. Für die Bewerbung der Wohnungen benötigt man normalerweise eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter. Aber wie sieht das bei uns aus? Da wir ja beide von zu Hause ausziehen haben wir ja direkt nichts mit dem momentanen Vermieter zu tun.
Kann mir da jemand helfen ?
5 Antworten
Von so einer Bescheinigung habe ich noch nie gehört. Sowas kann doch jeder ausstellen. Wer kennt denn schon alle Vermieter, um das zu überprüfen.
Von so einer Bescheinigung habe ich noch nie gehört.
Und es gibt sie dennoch: http://www.hellerau-gb.de/mieten/downloads/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung-Mieter.pdf
Sowas kann doch jeder ausstellen.
Ja, jeder Vermieter. Nur verlangen Eltern i. d. R keine Miete, allenfalls Kostgeld, von ihren Kindern und das schliesst eine gefälschte Urkunde darüber eben aus.
So eine Bescheinigung ist inzwischen, bei den meisten Vermietern jedenfalls, Gang und Gäbe.
Eine falsche ausstellen könnte zur fristlosen Kündigung bzw. Anfechtung des Mietvertrages führen.
In dieser Bescheinigung gibt der ehemalige Vermieter ja normalerweise seine Adresse und Tel.-Nr. an, da kann sich der neue Vermieter dann erkundigen.
Für die Bewerbung der Wohnungen benötigt man normalerweise eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter. Aber wie sieht das bei uns aus?
Wer nicht zur Miete gewohnt hat, bzw. noch bei seinen Eltern gewohnt hat braucht keine Bescheinigung. Da kannn der Vermieter nichts mit anfangen.
Wenn der Vermieter fragt oder amn etwas ausfüllen muss, dann kannn man da sagen oder eintragen:
Letzter Wohnsitz Elternhaus.
MfG
Kein Vermieter ist verpflichtet, Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen auszustellen. Bei euch beiden wäre das sowieso paradox, da ihr ja nirgends zur Miete wohntet, sondern noch bei euren Eltern. Erklärt das dem künftigen Vermieter. Wenn er nicht mit dem Klammersack gepudert wurde, dürfte er das verstehen.
benötigt man normalerweise eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter
Schon richtig, aber da ihr ja beide noch nie zur Miete gewohnt habt, sagt man das so dem Vermieter und gibt im Fragebogen als letzte Adresse "Elternhaus" an.
G imager761
Dann gibt man halt an das man derzeit bei den Eltern wohnt und darum eine solche Bescheinigung nicht vorlegen kann.
Ist es natürlich. Ersatzweise könnten die Eltern sich als Bürgen anbieten.
Wieso? Er kann sich ja durch Blick auf eure Meldeadresse im Perso oder einen Anruf bei den Eltern doch leicht davon überzegen dass dort ohne Mietvertrag, allenfalls gegen Kostgeld, gewohnt habt, oder?
Aber ob das akzeptiert wird, ist dann wieder eine andere Frage.