Wohnung vom Jobcenter drei Zimmer, zwei Personen?
Guten Tag,
ich und meine Freundin wollen umziehen.
Wir haben eine Bedarfsgemeinschaft sie ist Erwärbsunfähig ich gehe arbeiten (130 Stunden).
Dürfen wir da ich in Arbeit bin aber auch noch aufstockende Leistungen bekommen in eine 3 Zimmer (Doppelhaushälfte) ziehen?
Und wir viel qm² dürfen wir?
Lg
5 Antworten
Das hängt davon ab, wo ihr wohnt, Auskunft kann dir nur dein Sachbearbeiter im JobCenter erteilen. Am besten rufst du an und sagst, du wärst ein Kunde, der eine Frage hat
die anzahl der qm ist völlig egal. es kommt auf die maximale angemessene kdu an. wenn diese doppelhaushälfte angemessen ist von den kosten her, dann kannst du einziehen. oder deine freundin sucht sich nen job.
Zitat:
"sie ist Erwärbsunfähig"
Sie zahlen ortsübliche Miete für 60-65m².
Wird wohl nix mit DHH.
Wenn die Doppelhaushälfte kleiner als 65 m² ist und im kostentechnisch im Rahmen der Vorgaben liegt - ja.
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
Ansonsten gelten die gleichen Regeln, wie für Leistungsbezieher ohne Einkommen.
Das kann pauschal nicht beantwortet werden,es gelten für Euch die Mietkostenregelung bei Hartz4,und der Umzug muss vom Jobcenter auch genemigt werden,wohnt ihr in einer angemessenen Wohnung für 2 Personen,und die Miete in der neuen Wohnung wäre höher wird der Umzug mit Sicherheit nicht genemigt