Wohnung ummelden, ab wann wird gezählt?
Ich habe seit dem 01.10.2020 einen Mietvertrag in der Wohnung, lebe aber erst seit einigen Tagen so richtig darin. Habe mich also auch noch nicht umgemeldet. Jetzt brauche ich für die Ummeldung diesem Schein vom Vermieter, da steht jetzt der 01.10, da des Vertragsbeginn war, drin. Nach dem Schein würde ich ja angeblich seit 6 Wochen drin leben und würde eine mögliche Strafe riskieren. Ab wann wird den offiziell gezählt, sobald man vertraglich zu der Wohnung gehört oder ab richtigem Einzug?
6 Antworten
Hier muss aber das Einzugsdatum vom Wohnungsgeber eingetragen werden, und nicht das Datum des Beginns des Mietvertrages. Geregelt ist das in § 19 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Wenn sich dein Vermieter weigert die Bescheinigung zu korrigieren/neu auszustellen, meldest du dies dem Einwohnermeldeamt. Hierzu bist du nach § 19 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet.
Das Ausstellen einer unrichtigen Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Im übrigen haben das Mietrecht und das Melderecht nichts miteinander zu tun. Mietverträge sind bei der Anmeldung eines Wohnsitzes absolut uninteressant.
Vermieter benutzen aber gerne fälschlicherweise das Datum des Mietvertrages, da dies für sie ein greifbares festgehaltenes Datum ist.
Ich habe seit dem 01.10.2020 einen Mietvertrag
schön für dich, entscheidend ist der Mietbeginn, nicht wann man einzieht; das ist für die Wohnungsgeberbestätigung relevant
Entscheidend ist der Tag des Umzugs. Man kann schliesslich auch eine Wohnung mieten, ohne diese selbst jemals zu beziehen.
Durch die jetzige Terminlage ist es meistens ja gar nicht möglich, sich sofort umzumelden.
Die Meldefrist gilt ab Einzug und muss nicht identisch mit Mietbeginn sein.
Ab dem 01.10.2020