Wie umgehe ich die Strafe, dass ich mich nicht umgemeldet habe?
Also ich wohne seit 2 Jahren in Berlin und habe mich allerdings nicht umgemeldet. Ich wohne in einer WG und bin der Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin hat sich auch nicht umgemeldet, deswegen gab es bisher keinerlei Probleme. Nun habe ich mir einen neuen Mitbewohner gesucht, der sich ummelden möchte. Das bedeutet ich muss ihm eine Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben. Ich bin dann der Vermieter und mein Vermieter der Eigentümer. Das bedeutet das Einwohnermeldetamt sieht dann das ich auch hier wohne. Deswegen wollte ich mich nun auch erstmal ummelden, damit ich ihm die Bestätigung ausfüllen kann, ohne Ärger zu bekommen.
Wenn ich mich jetzt allerdings ummelde, brauche ich auch diese Wohnungsgeberbestätigung von meinem Vermieter. Die er ja dann mit Oktober 2014 ausfüllt, wofür ich eine Strafe bekommen würde. Das möchte ich jetzt probieren zu umgehen.
Mein Vorschlag wäre jetzt: Ich lasse die Wohnungsgeberbestätigung von meinen Eltern, Bruder oder sonst wer (jemand vertrauenwürdiges) ausfüllen, die mir bestätigen dass ich erst jetzt eingezogen bin. Der Eigentümer muss ja nur ausgefüllt werden und nicht unterschreiben. (Ich könnte ja einen Untermietvertrag mit meinen eltern gemacht haben, die wiederum wieder einen Untermietvertrag mit mir gemacht haben)
Würde das so funktionieren ohne dass sich meine Eltern hier in Berlin in meiner Wohnung melden müssen? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, dass ich mich ummelden kann, ohne eine Strafe zu bekommen?
Es ist etwas kompliziert, ich hoffe jemand versteht es. Auf Kommentare wie "selber Schuld, wenn du eine Strafe bekommst" kann ich verzichten, das weiß ich nämlich selber.
3 Antworten
Aus der Nummer wirst du nicht rauskommen. Die Wohnungsgeberbescheinigung unterscheidet nur zwischen Wohnungsgeber und Eigentümer. Mit der Vermietung hat das erstmal nichts zu tun.
Wohnungsgeber ist zwar in der Regel der Vermieter, in einigen Situationen ist aber auch der Hauptmieter der Wohnungsgeber.
Wenn du dich ummelden willst hat dein Vermieter deine Wohnungsgeberbescheinigung auszufüllen, und zu unterschreiben. Eine Unterschrift eines dritten ist keinesfalls zulässig.
Du kannst höchstens mit deinem Vermieter reden, ob er in dieser Bescheinigung ein anderes Datum angibt.
Du musst dich innerhalb von 2 Wochen ummelden. Denn es gibt eine Meldepflicht in Deutschland. Hält man diese Frist nicht ein, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldvorschriften sind im § 54 des Meldegesetzes formuliert. http://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm
Ob du vorsätzlich oder fahrlässig handelst ist dabei egal.
Wie du jetzt da rummauscheln willst, da will ich nix zu sagen. Kann letztenendes alles nur noch schlimmer machen...
Ja danke, ich bin mir dessen bewusst. Aber ich möchte ja wissen, ob ich die Strafe mit meinem Vorschlag oder anders umgehen kann.
Nicht mauscheln, geh zum Einwohnermeldeamt und sag denen wie es ist, die Berliner sind härtere Sachen gewöhnt, die Strafe (wenn überhaupt) wird bestimmt nicht allzuhoch ausfallen