Wie umgehe ich die Strafe, dass ich mich nicht umgemeldet habe?

3 Antworten

Aus der Nummer wirst du nicht rauskommen. Die Wohnungsgeberbescheinigung unterscheidet nur zwischen Wohnungsgeber und Eigentümer. Mit der Vermietung hat das erstmal nichts zu tun.

Wohnungsgeber ist zwar in der Regel der Vermieter, in einigen Situationen ist aber auch der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

Wenn du dich ummelden willst hat dein Vermieter deine Wohnungsgeberbescheinigung auszufüllen, und zu unterschreiben. Eine Unterschrift eines dritten ist keinesfalls zulässig.

Du kannst höchstens mit deinem Vermieter reden, ob er in dieser Bescheinigung ein anderes Datum angibt.

Du musst dich innerhalb von 2 Wochen ummelden. Denn es gibt eine Meldepflicht in Deutschland. Hält man diese Frist nicht ein, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldvorschriften sind im § 54 des Meldegesetzes formuliert. http://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm

Ob du vorsätzlich oder fahrlässig handelst ist dabei egal.


Wie du jetzt da rummauscheln willst, da will ich nix zu sagen. Kann letztenendes alles nur noch schlimmer machen...

Superbluemchen 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 16:32

Ja danke, ich bin mir dessen bewusst. Aber ich möchte ja wissen, ob ich die Strafe mit meinem Vorschlag oder anders umgehen kann.

Nicht mauscheln, geh zum Einwohnermeldeamt und sag denen wie es ist, die Berliner sind härtere Sachen gewöhnt, die Strafe (wenn überhaupt) wird bestimmt nicht allzuhoch ausfallen