Wohnung nach 1 woche wieder ausziehen
Guten Abend ich bin in einer Wohnung gezogen wohne jetzt nicht mal Ne woche drin und möchte gerne wieder raus Fühle mich total unwohl hier und ist einfach doch nicht so toll hier wie gedacht Meine Vermietern hat mir beim unterschreiben gesagt ich könnte innerhalb 2 Wochen wieder rufen steht glaub ich auch im Vertrag Jetzt meinte sie aber das ich erst in 3 Monate ausziehen kann Ist das denn alles rechtens?
5 Antworten
Schon mal daran gedacht im Vertrag nachzulesen?
Überlicherweise gibt es keine Widerrufmöglichkeit bei Mietverträgen
Normale Kündigungsfrist beim Mietvertrag ist 3 Monate.
Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kannst du ihn nicht mehr widerrufen.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist bindend.
Ausziehen kannst du sofort wieder. Musst aber die Miete weiter zahlen, bis die Kündigungsfrist um ist.
steht glaub ich auch im Vertrag
Steht es oder steht es nicht?
Ich bin mir fast sicher das es nicht im Vertrag steht.
Dann kannst Du den Vertrag nur ordentlich kündigen. Was jetzt zum 30. Juni 2014 möglich ist.
Das ist vollkommen rechtens.
Ausziehen kannst Du natürlich sofort.
Guten Abend ich bin in einer Wohnung gezogen wohne jetzt nicht mal Ne woche drin und möchte gerne wieder raus Fühle mich total unwohl hier und ist einfach doch nicht so toll hier wie gedacht Meine Vermietern hat mir beim unterschreiben gesagt ich könnte innerhalb 2 Wochen wieder rufenEin Widerrufsrecht gibt es nicht im Mietrecht.
steht glaub ich auch im Vertrag
Was heisst, glaub ich? Was steht dort.
Eine Individualvereinbarung wäre möglich. Wenn es vereinbart ist(was ich nicht glaube), dann könnten Sie zurücktreten.
Jetzt meinte sie aber das ich erst in 3 Monate ausziehen kann Ist das denn alles rechtens?
Wenn es diese komische Klausel nicht gibt, dann müssen Sie mit der vereinbarten Frist oder der gesetzlichen Frist kündigen.
ich könnte innerhalb 2 Wochen wieder rufen steht glaub ich auch im Vertrag J
Wenn das wirklich so im Vertrag steht , können Sie den Mietvertrag widerrufen. Das sollten Sie dann aber sofort und schriftlich dem Vermieter beweissicher zustellen.