Wer zahlt für teilweise defekten Herd in Mietwohnung?
Hallo, ich wohne seit 5 Jahren in einer Mietwohnung mit Einbauküche. Diese ist schon etwas älter aber im großen und ganzen funktionstüchtig, bis auf den Herd. Dieser funktioniert zwar, allerdings sind die Herdplatten schief. Das heißt Töpfe und Pfannen liegen nicht plan auf und Öl läuft immer nur auf eine Seite. Zum anbraten von Fleisch habe ich sozusagen nur die hälfte der Pfanne. Jetzt wäre meine Frage ob mein Vermieter die schrägen Herdplatten reparieren muss, oder ob ich selbst Geld in die Hand nehmen muss. Wenn der Vermieter dafür zuständig ist, kann ich ihn auch um eine "zeitgerechtere" Herdplatte, ein Ceranfeld, bitten?
7 Antworten
Hallo Naeramath,
ich kenne das auch, allerdings hat es bei meinem Siemens Meisterkoch 30 Jahre gedauert, bis sich zwei Platten "abgesenkt" haben, da die Halterungen durch überkochen einfach gelitten haben!
Nachdem es sich bei Dir um einen Einbauherd handelt, müsste ja nur die Kochmulde ausgetauscht und evtl. gleich durch ein Ceranfeld ersetzt werden!
Wenn die Einbauküche zur Mietsache gehört, ist auch der Vermieter verpflichtet, sie in Schuss, heißt gebrauchsfähig zu halten, was bei schiefen Platten, wo das Öl nur auf einer Seite der Pfanne steht nicht der Fall ist!
MfG
Norina
das war doch schon bei Einzug so - Ansprüche gegen den Vermieter bestehen nicht
du willst doch nicht sagen, dass sich ein Herd mit der Zeit einseitig senkt.
der Vermieter könnte den Aufpreis von dir fordern - meist ist leider auch der Herd fällig - die Anschlüsse werden nicht mehr passen
Aufwölben, dann könnte man die Platte auch als Wippe nehmen -
Halterungen könnte man richten
Aufgewölbte Platten wären wegen fehlender Planauflage eines Topfes höchst ineffizient.
Auch ein in Folge kontinuierlich wechselndender thermischer Belastung verspanntes Tragblech eines Kochfeldes lässt sich nur schwerlich und vor allem nicht langfristig wieder so einfach dauerhaft neu ausrichten.
Nun, das ist ja das Ding, beim Einzug war es halt noch nicht so, bzw. nicht so schlimm. Es hat zwar immer schon ein wenig gewackelt, ist aber in den letzten Jahren schlimmer geworden. Früher wurde trotz der leichten Unebenheit der Pfannenboden gleichmäßig heiß, jetzt habe ich nur die hälfte des Topfes/der Pfanne die richtig heiß wird.
das hättest gleich bei der Feststellung bemängeln müssen, EBK ist mit vermietet - der Vermieter ist zuständig - was er macht, ist seine Sache, es muss nur wieder ein vernünftiger Herd her.
Reden zwecks Ceranfeld hilft
Wenn die komplette EBK Bestandteil der Mietwohnung, und somit Eigentum des Vermieters ist, so ist es für diesen mitvermieteten Einrichtungsgegenstand auch Sache des Vermieters, etwaige Mängel an der Sache zumindest funktionell und in Höhe des anzunehmenden Restwertes der defekten Komponente zu beheben.
Wenn der Herd der EBK gegenwärtig also für sich alleine nur noch einen Zeitwert von z.B. 200 Euro hätte, so müsste der Vermieter prinzipiell dafür in der Reparatur / Ersatzstellung auch lediglich max. 200 Euro in die Hand nehmen.
Ein moderneres Kochfeld kannst Du allerdings nicht grundsätzlich vom Vermieter verlangen. Das könnte man im beiderseitigen Einvernehmen und unter Aufteilung der entsprechenden Kostenanteile auf Mieter und Vermieter dann aber durchaus als Nebenvereinbarung realisieren.
... ein Cerankochfeld ist eine Modernisierung und bedeutet ein hinnehmbare Mieterhöhung für die Mieter, so die Gerichte auch hier bei uns.
Bei uns repariert der, der zuständig ist. Schaue ggf. in die Urkunde, was dort zu diesem Thema von Dir vereinbart wurde.
Auf ein Ceranfeld hast Du kein Recht. Bitten kannst Du, aber....
Zudem ist die Frage, wem gehört die Küche? Was steht dazu im Mietvertrag?
Die Küche gehört dem Vermieter und wurde sozusagen mitvermietet.
Dann muss der Vermieter auch für den ordnungsgemäßen Zustand sorgen.
Die einzige Hürde die der Vermieter einwerfen könnte, ist die Frage, " Wer ist Schuld an der krummen Platte".
Aber rede mit dem VM, der wird nach 5 Jahren bestimmt einen neuen Herd locker machen.
Je nach Qualität des Herdes / Kochfeldes können sich mit den Jahren durchaus auch die Patten in ihrer Halterung aus der waagerechten heraus verziehen, bzw. schlimmstenfalls auch irgendwann in sich selbst aufwölben.