Wohnung mieten aber erstmal nicht einziehen?
Hallo,
mein Freund arbeitet derzeit in einer anderen Stadt und pendelt immer hin und her, das ist jedoch kein Dauerzustand. Deshalb fange ich jetzt an mich dort zu bewerben und nebenbei schauen wir uns natürlich auch nach einer geeigneten Wohnung um. Jetzt meine Frage: Wenn wir eher eine Wohnung finden sollten als ich eine Jobzusage bekomme gibt es da die Möglichkeit die Wohnung erstmal nur zu mieten (Kündigungsfrist der derzeitigen Wohnung beträgt 3 Monate) und später einzuziehen wenn ich etwas passendes gefunden habe? und wie verhält sich das mit dem Ummelden? Erst ummelden nach Einzug in die neue Wohnung? und muss man das Einzugsdatum mit dem Vermieter schon im Vorraus vereinbaren? Möchte mich egtl auch ungern Ummelden bevor ich nicht etwas Neues gefunden habe..nicht das mein derzeitiger Arbeitgeber davon Wind bekommen könnte..
Vielen Dank schonmal :)
8 Antworten
Selbstverständlich darfst du dir eine Wohnung anmieten (und dafür Miete zahlen, incl. Betriebskosten) ohne auch drin wohnen zu müssen. Ummelden für diese Wohnung musst du dich erst, wenn du dort auch wohnst und das dann binnn zwei Wochen. Dabei wäre dann auch die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Wenn wir eher eine Wohnung finden sollten als ich eine Jobzusage bekomme gibt es da die Möglichkeit die Wohnung erstmal nur zu mieten (Kündigungsfrist der derzeitigen Wohnung beträgt 3 Monate) und später einzuziehen wenn ich etwas passendes gefunden habe?
Das ist möglich. Du musst nicht einziehen, aber darauf achten, das ausreichend gelüftet und geheizt wird.
und wie verhält sich das mit dem Ummelden? Erst ummelden nach Einzug in die neue Wohnung?
Aber dann ist ggf. eine Zweitwohnsitzsteuer fällig.
Ummelden musst Du Dich dann, wenn der Lebensmittelpunkt überwiegend in der neuen Wohnung stattfindet.
und muss man das Einzugsdatum mit dem Vermieter schon im Vorraus vereinbaren?
Nein, man vereinbart nur den Termin zur Wohnungsübergabe, ob und wann Du einziehst, geht den Vermieter nichts an.
LG
johnnymcmuff
Mann kann auch eine Wohnung mieten und gar nicht einziehen. Hauptsache ist man erfüllt die vertraglichen Pflichten.
Ummelden muß man sich binnen 2 Wochen nach Einzug.
Die meisten Vermieter stellen die zur Ummeldung nötige Wohnungsgeberbestätigung allerdings bei der Wohnungsübergabe aus.
Aber habe ich das richtig verstanden dass ich dann mich erst ummelden muss wenn ich tatsächlich eingezogen bin ..? Nicht das das Amt dann meint "hier auf der Bestätigung steht ein viel früheres Einzugsdatum" und dann muss ich vllt Strafe zahlen..
In der Wohnungsgeberbestätigung wird ja dann nur das Datum der Wohnungsübergabe angegeben sein..
Nein, das Einzugsdatum.
Da Vermieter, besonders Großvermieter, nicht wissen bzw. kontrollieren können wann der Mieter tatsächlich einzieht stellen sie diese Bestätigung mit Datum der Wohnungsübergabe als Einzugsdatum aus.
Deinem neuen Vermieter kann es doch egal sein, ob Du die Wohnung nutzt. Hauptsache, er bekommt die vereinbarte Mietzahlung.
Ummelden mußt Du dich erst, wenn Du tatsächlich umziehst.
Hallo, erstmal!
Ich weiß nur, daß sich mit den Ummelderegeln einiges geändert hat! Das wird auch vill von Bundesland zu Bundesland etwas untschiedlicher sein!
Ich würde mich da auf den jeweiligen Ämter erkundigen. Es gibt sogar bei Fehlverhalten meines Wissens nach, auch Busgelder. 😉 Versuche etwas Hintenrum rum zu Fragen, ohne gleich schlafende Hunde zu wevken! 😉Viel Glück
Und woher weiß das Ummeldeamt dann wann ich eingezogen bin? In der Wohnungsgeberbestätigung wird ja dann nur das Datum der Wohnungsübergabe angegeben sein..