Wohnung fristlos kündigen (wasserschaden an der decke)?
Hallo
ich wohne mit meiner familie in der schweiz. Wir haben eine wohnung und die über uns sind schon bereits ausgezogen. Undzwar: bei uns im bad tropft wasser von der halben decke und in der küche sind schon 80% der decke aufgequillt und aus der küchensteckdose läuft schon wasser raus. Ausserdem stinkt das wasser extrem. Ich bin mal in die wohnung über uns gegangen weil die frei steht und dort ist der ganze wc boden voll wasser. Der vermieter macht nix wir warten schon seit zwei monaten.. leider hat meine fam nicht so viel geld und meine mutter hat angst wenn wir einfach so kündigen dass wir die wohnung weiter hin zahlen müssen bis der 6 monatige vertrag abgelaufen ist. Aber ich denke dass man bei so einem zustand fristlos kündigen kann vorallem weil wir 0% schuld an dem haben. Vllt wisst ihr mehr danke.(ps wir wohnen in der schweiz)
Sorry falls ich rechtschreibfehler oder so hab
2 Antworten
III. Ausserordentliche Kündigung
1. Aus wichtigen Gründen
1 Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen.
2 Der Richter bestimmt die vermögensrechtlichen Folgen der vorzeitigen Kündigung unter Würdigung aller Umstände.
------
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)vom 30. März 1911 (Stand am 1. April 2017)
----------------
Art. 259b G. Mängel während der Mietdauer / II. Rechte des Mieters / 2. Beseitigung des Mangels / a. Grundsatz2. Beseitigung des Mangels
a. Grundsatz
Kennt der Vermieter einen Mangel und beseitigt er ihn nicht innert angemessener Frist, so kann der Mieter:
a.
fristlos kündigen, wenn der Mangel die Tauglichkeit einer unbeweglichen Sache zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliesst oder erheblich beeinträchtigt oder wenn der Mangel die Tauglichkeit einer beweglichen Sache zum vorausgesetzten Gebrauch vermindert;
b.
auf Kosten des Vermieters den Mangel beseitigen lassen, wenn dieser die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch zwar vermindert, aber nicht erheblich beeinträchtigt.
Danke viel mal!!
Auch in der Schweiz dürfte ein solcher Schaden über die Gebäudeversicherung gedeckt sein.
Kannst du denn überhaupt sofort die Wohnung räumen? Habt ihr denn bereits eine Ersatzwohnung?
Denkbar wäre ja auch, dass die Wohnung gar nicht mehr bewohnt werden DARF, wenn zu befürchten ist, dass die Decke herunter kommt.