Wann ist in einer Wohnung "Gefahr im Verzug" -> Öffnen der Wohnungstür
Bei einem Kumpel gab es im Haus in einer Wohnung an der Decke einen Wasserschaden und es bestand der Verdacht, dass das Wasser von meinem Kumpel darüber stammt. Er traf dann zufällig den Hausmeister und alles wurde geklärt. Der Hausmeister sagte ihm aber, andernfalls hätten sie die Wohnung geöffnet wegen "Gefahr im Verzug". Ab wann wäre das berechtigt gewesen, weiß das jemand?
5 Antworten
Ein Wasserrohrbruch vorliegt, es brennt, Menschenleben in Gefahr sind
Wenn man den "oberen" Kumpel nicht erreichen kann, dass Wasser immer weiter fliesst in die untere Wohnung. Kann auch sein, dass es genügt einfach den Wasserzuführ von der "Obere" Wohnung zu Schliessen.
Wenn z.B. Wasser aus der oberen Wohnung kommt und der Mieter nicht zu Hause ist....
wenn es brennt, eben - wenn Gefahr - wie auch immer droht.
Eben sobald eine Gefahr droht wenn weiterer Verzug ebesteht.
Wobei das der falsche Begriff ist, ich dneke das wäre dann mehr ein Rechtfertigender Notstand gewesen.
Weil?
Hallo, hier findest Du die historische Herkunft des Begriffes und die jeweiligen Begriffserläterungen. Es ist zwar keine genaue Erklärung zu dem von Dir geschilderten Fall, aber sehr verständlich geschrieben.
Mit diesen Erläuterunge kannst Du dann die entsprechenden Situationen im Haus nachvollziehen bzw. auf diese Situation übertragen.
nö;)