Wohnung: Dusche jedes Mal mehrmals plötzlich heiß - Verbrennungsgefahr - Mieterrecht?
Guten Abend. Ich wohne seit ca. 4 Wochen in einer neuen Wohnung. Ich habe schon die ersten Wochen gemerkt, dass manchmal das Wasser beim Duschen plötzlich ganz heiß wurde (allgemein ist der Warm(Heiß)wasserdruck bei uns viel stärker als beim Kaltwasser. Nun ist es so, dass es in den letzten Wochen sogar noch schlimmer wurde (vielleicht liegt das auch daran, dass ich die ersten Wochen oftmals am Wochenende noch in meiner Heimat war und nun wo ich die ganze Zeit in der neuen Wohnung bin, ich das stärker bemerke... da am Wochenende mehr Leute aus dem Gebäude Wasser benutzen. Jedes Mal wenn ich dusche, wird das Wasser in den ca. 10 Minuten mindestens 2-3x plötzlich heiß und ich verbrenne mich fast jedes Mal. Manchmal wird es 5 Sekunden später wieder kälter... manchmal bleibt es aber auch eine ganze Minute dann ganz heiß. Wenn ich in diesen Momenten das Wasser kälter stelle, wird der ganze Wasserstrahl viel schwächer... bestimmt zu 70-80% schwächer. Man merkt allgemein, dass der Wasserdruck von heißem Wasser viel stärker ist. Das merkt man auch beim Waschbecken... da muss man das kalte Wasser viel länger drehen bis die gleiche Menge Wasser wie beim Heißwasser rauskommt.
Nun meine Frage:
Habe ich als Mieter in diesem Fall das Recht meinen Vermieter zu sagen, dass er dagegen etwas machen muss? Ich kenne mich mit dem Mietrecht leider nicht so gut aus.
Liebe Grüße
10 Antworten
Ja. Sicher. Deine Vermieter darft nicht Wasserversorgung einstellen wie er es meint, sondern so dass Du es benutzt wie und wann es dir gefällt.
Hatte so ein ähnliche Problem als Nachtarbeiter. Alle Einstellungen waren auf Tagesleben. Was mir in Winter besonders unerfreuliche Überraschungen bereitete.
Natürlich hast du das Recht zu reklamieren. Anscheinend gibt es ein Problem mit dem Wasserdruck. Sobald jemand die Spülung im Haus betätigt, wird bei dir das Wasser heißer.
Die geschilderten Sachverhalte stellen einen erheblichen Mangel dar, den der Vermieter auf seine Kosten beheben lassen muss, da Instandhaltung.
Vermieter sind generell verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Das Recht haste allemal aber das sollteste schriftlich machen und vor allem eine Frist setzen bis das Problem behoben worden ist. Dabei ist 1 Woche unrealistisch da Handwerker oft scon 3 Wochen brauchen bevor sie kommen
Das Phänömen ist doch altbekannt: Wer Warmwasser durch Mischen mit Heiß- und Kaltmasser zapft, bekommt eben heißeres, wenn gleichzeitig woanders auch kaltes ein an dieser Leitung angeschlossenen weiteren Zapftstelle entnommen wird, sogar innerhalb der Wohnung (Toilettenenspülung, Wasserhahn in der Küche).
Das muss also nicht zwangsläufig auf eine fehler- oder mangelhafte Installation schliessen lassen.
Lösen liesse sich das, indem man eine Armatur mit Temperaturbegrenzer (Thermostat-Brausebatterie) in der Dusche verbaut oder dort getrennte Warm- und Kaltwsserhähne installiert und nur aus dem warmen zapft.
G imager761