Wie viel Wasserdruck muss in Mietwohnung vorhanden sein?
Hallo,
kann mir jemand sagen wo man Infos zu dem Thema "Wasserdruck in Mietwohnung" bekommt? Es muss ja eine rechtliche Vorgabe geben.
Ich habe hier was gefunden: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1209/120928.htm Ich komme aus BW. Dieser Artikel beschreibt berliner Vorgaben. Gibt es auch was allgemeines für ganz Deutschland oder wenigstens für BW?
Ich wohne im 5. OG und der Wasserdruck ist nicht besonders stark. Aus früheren Wohnungen bin ich deutlich anderen Wasserdruck gewohnt.
Das Haus ist ein Neubau (~3 Jahre alt) und sollte doch entsprechend gute Wasserleitungen haben... Nach den Infos des berliner Mietvereins wäre für meine Wohnung mind. 4,5 bar einzuhalten.
Was mich auch sehr verwundert hat: Man kennt es ja, dass Warmwasser etwas braucht bis es ankommt. Hier dauert es auch recht lange aber okay. Was jedoch sehr komisch ist: Im Sommer kommt bei dem kalten Wasser auch erst mal lange warmes Wasser, bis endlich mal kaltes kommt. Und das ist auch nicht so kalt wie ich es aus früheren Wohnungen kenne... Sehr störend wenn man die Füße in "kaltes" Wasser halten möchte...
Kann mir jemand Regelungen bzw. Gesetzesvorgaben bezüglich "Wasserversorgung in einer Mietwohnung" schicken?
Das wäre super, danke euch :-)
EDIT:
Es geht hier in erster Linie bzw. ausschließlich um den Wasserdruck.
Das Thema warmes Wasser bei kaltem Wasser rauslassen ist nur eine Nebeninfo.
6 Antworten
Ich würde mich mal an den Mieterschutzbund wenden. Ich bin schon der Meinung, dass es dort Mindestwerte gibt.
Erstmal muss man wissen: je höher eine Wohnung im Haus liegt, desto niedriger ist der Druck auf der Leitung meistens. Und wie hier schon geschrieben wurde, kann der Druck dann noch durch viele Dinge gemindert werden, schau doch mal nach, ob ein Durchlaufbegrenzer zum Wassersparen in den Armaturen verbaut ist. Bei mir ist der Druck zwar sehr hoch, aber ich kenne sehr viele Wohnungen oder auch Hotels, in denen das Wasser im Vergleich mit extrem niedrigen Druck aus der Leitung kommt.
Dass das Wasser im Sommer auch aus der kalten Leitung mal warm oder am Anfang gar heiß ist, ist auch nicht ungewöhnlich: Wenn die Leitungen in der Nähe der Aussenwand verlegt sind, dann erhitzen sie sich logischerweise durch Sonneneinstrahlung. Ist bei mir auch so, ich fange das warme Wasser dann teilweise auf, z.B. zum Blumen gießen.
Beides ist kein Mangel. Erst wenn das Wasser nur noch ganz leicht aus der Leitung kommt oder es sehr lange dauert, bis es kalt wird, kann man einen Mangel erkennen. Trotzdem kannst du natürlich deinen Vermieter informieren, vielleicht hat er ja trotzdem eine Lösung, die er umsetzt.
Ich befürchte leider auch, dass du da rechtlich keine Handhabe haben wirst. Da wurde beim Bau wohl mal wieder am falschen Ende gespart was nun auf die Kosten des Mieters geht. Normalerweise werden in Neubauten Ringleitungen verbaut, die ein solches "abstehen" des Wassers verhindern sollen. Das wurde wohl hier aus Kostengründen weg gelassen (wie in vielen reinen Mietshäusern). Wenn dir die Jahresabrechnung zu teuer wird, weil du ja vor jedem Baden, Duschen ect. erstmal literweise kaltes Wasser aus der Warmwasserleitung ablaufen lassen musst, was dann natürlich auch auf dem Zähler als Warmwasser gezählt wird, würde ich ausziehen. Soweit ich weis, muss das Warmwasser nach spätestens zwei Litern kommen. Ansonsten kannst du eine Mängelrüge machen
kann mir jemand sagen wo man Infos zu dem Thema "Wasserdruck in Mietwohnung" bekommt? Es muss ja eine rechtliche Vorgabe geben.
Nein, wie und vor allem wieso denn? Allein der örtlicher Wasserdruck ist höchst unterschiedlich beträgt zwischen 3 und 10 bar. Auslaufmengen werden je nach örtlichen und baulichen Gegebenheiten vermindert (durch Druckminderer, Armaturen, Leitungsquerschnittsverminderungen, Durchlauferhitzer u.a.). So leistet z.B. ein kleiner, leistungsschwacher Durchlauferhitzer tatsächlich oft nur 10 Ltr./min oder weniger.
All das hat man bei Anmietung gewußt oder wissen können - einfach mal bei der Besichtigug Wasser aufdrehen.
Insofern stellt das keinen Mangel dar, den der VM beheben müsste, was er zwar technisch könnte, aber nicht will, ohne dass der M sich an den Kosten seiner Wunschinstallation beteiligt.
Und gleich noch die Rohre kühlt, damit sich das in den Rohren stehenden Wasser in den Hochsommermonaten nicht erwärmen kann, um möglichst schnell kalte Füße zu bekommen.
Manchmal kann man über Forderungen der Mieter einfach nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen :-(
G imager761
Ich habe die eigentliche Frage verstanden und darf dir versichern, dass es keine Bestimmung gibt, die einen Mindeststandard beim Wasserdruck in einer Mietwohnung vorsieht. Das gewünschte "Dokument" kannst du da lange suchen :-)
Gemietet ist, was bei Mietvertragsschluss vorhanden oder ausdrücklich mietvertraglich zugesichert ist, nicht, was man sich später mal wünscht - Punkt.
Und sehr wohl verstanden, das du im Sommer gerne kälteres Wasser hättest, kein in den Sommermonaten in den Rohrleitungen erwärmten Vorlauf wünschst. ("Was jedoch sehr komisch ist: Im Sommer kommt bei dem kalten Wasser auch erst mal lange warmes Wasser, bis endlich mal kaltes kommt. Und das ist auch nicht so kalt wie ich es aus früheren Wohnungen kenne... Sehr störend wenn man die Füße in "kaltes" Wasser halten möchte...")
Nur weil dir meine Expertenantwort nicht gefällt, musst du nicht ausfallend werden ("Mal bitte nicht pampig werden...") oder mir unlautere Motive unterstellen ("Du scheinst wohl ein VM mit schlechten Erfahrungen zu sein."). Akzeptiere die Rechtslage oder halte dich zurück - gf, das ist ein Ratgeberforum, keine Laberecke.
Nur mal eine Info an den "Experten"...
Neben den baulichen Mängeln welche momentan der Bauträger beseitigen muss, wurde von dem Gutachter bestätigt, dass das Verhalten wie es vorhanden ist bei der kalten Wasserleitung ein Mangel darstellt und die Ursache gefunden und beseitigt werden muss.
Ich hoffe du nimmst diese Information in deinen "Expertenwissen" auf... Wenn du eine Frage nicht neutral beantworten kannst, lass es bitte ganz. Auch woher das Thema "Mietminderung oder Schadensersatz" kommt weiß ich nicht genau. Mir geht es in erster Linie um die Behebung, wenn es ein Mangel ist. Behebung - Kein Schadensersatz.
Natürlich gibt es hier Online nicht gezwungenermaßen überall Experten - Schade ist es jedoch wenn sich Leute als Experten ausgeben.
Normalerweise werden in Neubauten Ringleitungen verbaut, die genau DAS verhindern sollen. Wenn der VM da mal wieder spart, kann das nicht zum Problem (und vor allem zu den Kosten) des Mieters werden. Wenn der Mieter vor jedem Duschen, Baden, Geschirrspülen ect. erstmal literweise kaltes Wasser bekommt, bevor das warme Wasser kommt geht das auch ganz schön ins Geld. Immerhin fließt das ja alles durch den Warmwasserzähler und wird auch so abgerechnet, auch wenn ein Großteil davon kalt war.
Der Fragesteller bemängelt hier aber vor allem das warme Wasser, bevor kaltes kommt. Manchmal ist übrigens lediglich die Armatur defekt, es hat nicht immer was damit zu tun, dass "der VM da mal wieder spart". Wir wissen hier noch nichtmal, ob es sich um ein Haus eines Vemieters handelt, oder ob es Eigentumswohnungen sind, von denen ein Eigentümer seine an den Fragesteller vermietet hat.
Zum zweiten Mal kommenteirst du mit Verweis auf "Normal" und "Sich-verlassen-Können" und übersiehst dabei völllig, das es hierüber keinerlei Mindeststandards im Mietrecht gibt :-(
Gemietet ist, was angeboten und vorhanden ist - Punkt. Und wenn es nicht das ist, was man sich vorstellt, kann man den VM nicht dazu zwingen etwas nachzurüsten oder instandzusetzen, was garnicht Gegenstand des MV ist :-O
Was in Berlin gilt, muss noch lange nicht woanders gelten.
Sehr störend wenn man die Füße in "kaltes" Wasser halten möchte...
So viele Menschen, die gerne ihre Füße in kaltes Wasser stellen wollen, gibt es nicht, als dass da irgend eine Norm darauf Rücksicht nehmen müßte.
Kann mir jemand Regelungen bzw. Gesetzesvorgaben bezüglich "Wasserversorgung in einer Mietwohnung" schicken?
Solche Gesetze gibt es allenfalls im Bereich der Sauberkeit und Hygiene. Also Material der Leitungen, Filter, Legionellen. Nicht aber in Bezug auf Wasserdruck und Wassertemperatur. Da gibt es allenfalls technische Normen, an die sich die Wasserversorgung oder der Eigentümer eines Hauses beim Bau zu halten hat.
Bezüglich Wasserdruck muss der Versorger an der Übergabestelle einen bestimmten Druck liefern. Dieser ist unterschiedlich festgelegt. Was dann innerhalb des Hauses passiert ist Sache des Eigentümers. Wenn ein Haus viele Etagen hat, sinkt der Druck von Etage zu Etage. Im 5. Stock ist er dann eben nicht mehr so hoch, es sei denn es werden zusätzliche Pumpen eingebaut. Die Kosten dafür schlagen sich dann entweder in der Miethöhe nieder oder/und in den Wartungskosten der Wasserversorgungsanlage. In jedem Fall wird das dann auch für die Mieter teurer.
Bei einem Haus dieser Größe darf man davon ausgehen, dass eine Zirkulationsleitung verlegt ist. Die Zirkulation kann aber ohne weiteres nachts abgestellt sein, was dann vor allem die Bewohner zu spüren bekommen, die sehr früh aufstehen. An die Zirkulationsleitung sind dann einzelne Stichleitungen zu den Wohnungen angeschlossen, die auf jeden Fall abkühlen, bis wieder mal warmes Wasser nach kommt. Das ist Standard und kein Mangel.
"Warmes" Kaltwasser: Wenn die Kaltwasserleitung zusammen mit Heizungsrohren und der Warmwasserleitung in einem Schacht geführt wird, kommt es natürlich zu einer Erwärmung des "stehenden" Kaltwassers in der Leitung. Die meisten Bewohner finden das recht angenehm, denn meistens spart es Energie, wenn bereits vorgewärmtes Wasser weiter erhitzt werden muss (Kochen, Geschirrspülen, Waschen). Deine dies bezügliche Beschwerde würde auf jeden Fall ins Leere laufen.
Am Ende wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Dir eine neue Wohnung zu suchen, wenn für Dich diese Zustände untragbar sind. Du wirst den Eigentümer oder Vermieter wohl nicht zwingen können, irgend etwas zu tun.
Mal bitte nicht pampig werden...
Zumal du das anscheinend nicht richtig verstanden hast!
Es geht hier in erster Linie um den Wasserdruck - Es steht ja auch im Titel: "Wie viel Wasserdruck muss in Mietwohnung vorhanden sein?"
Es steht da nichts bzgl. der Wasserwärme. Das hatte ich nur als Nebeninfo dazu geschrieben.
Und natürlich wird es eine Regelung geben. Es steht überall dass ein angemessener Druck des Wassers vorhanden sein muss. Was jedoch "angemessen" ist wird nirgends beschrieben- bzw. ich finde das entsprechende Dokument nicht. Und genau das suche ich.
Du scheinst wohl ein VM mit schlechten Erfahrungen zu sein. Lass das bitte nicht an anderen aus! Vor allem wenn man nicht die eigentliche Frage verstanden hat.