Angst davor, meine Wohnung zu kündigen. Wie handeln?
Hallo zusammen,
ich habe ein fast peinliches Anliegen. Ich wohne seit einem halben Jahr in meiner ersten eigenen Wohnung, mit der ich auch super zufrieden bin. Verstehe mich auch mit meiner Vermieterin sehr gut. Jetzt hat es sich allerdings ergeben, dass meinem Freund und ich zusammenziehen möchten und meine Wohnung ist einfach zu klein für zwei. Mein Freund hat eine große Wohnung, in der ich einziehen möchte.
Jetzt habe ich ein moralisches Problem. Ich habe irgendwie schreckliche Angst vor dem Kündigungsgespräch, da ich erst seit einem halben Jahr hier wohne. Ich hätte nie gedacht, dass mich das so sehr belasten könnte, aber ich weiß einfach nicht, wie ich dieses Gespräch angehen soll. Die Vermieterin wird sicher nicht begeistert sein.
hat jemand tips für mich? danke schonmal.
9 Antworten
Hallo,
einfach die Wahrheit sagen und gut ist wen Sie ein Problem damit hat ist das natürlich für Sie verständlich nicht schön aber so ist das Leben eben.
Davon einmal ab, ich würde erst einmal zusamen ziehen aber die Wohnung behalten.
Wen ihr noch nie zusammen gelebt habt solltet Ihr das erstmal testen.
Ab und zu ist was anderes .
Dan kannst du immer noch die Wohnung kündigen.
Viel Glück
Wohnen schon seit einem halben Jahr in meiner Wohnung zusammen, ursprünglich aus Übergang gedacht, aber durch einige Umstände ist es so geblieben. Jetzt wäre ihre Wohnung fertig und wir möchten gerne weiterhin zusammen wohnen
Wieso Gespräch?
Du machst ein Kündigungsschreiben fertig, per Einwurfeinschreiben und wenn von der Kündigungsfrist nur noch 2-3 Wochen übrig sind Meldest du dich bei deinem Vermieter zwecks Übergabetermin.
Niemand muss ein "Kündigungsgespräch" machen. Deine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn deine Kündigung bis spätestens 03.08. (dritter Werktag) bei deiner Vermieterin im Briefkasten ist, kannst du zum 31.10.2017 kündigen.
Schau in deinen Mietvertrag, ob nicht zufällig ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart ist.
Sei unbesorgt....neue Mieter dafür gibt es immer
Was für ein Kündigungsgespräch?
Sie kündigen schriftlich mit Einwurfeinschreiben unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten und ziehen, sofern Sie das wünschen, noch heute um! - Die Miete müsssen Sie natürlich bis zum Ablauf des gekündigten Vertrages weiter bezahlen.