Angst davor, meine Wohnung zu kündigen. Wie handeln?

9 Antworten

Hallo,

einfach die Wahrheit sagen und gut ist wen Sie ein Problem damit hat ist das natürlich für Sie verständlich nicht schön aber so ist das Leben eben.

Davon einmal ab, ich würde erst einmal zusamen ziehen aber die Wohnung behalten.

Wen ihr noch nie zusammen gelebt habt solltet Ihr das erstmal testen.

Ab und zu ist was anderes .

Dan kannst du immer noch die Wohnung kündigen.

Viel Glück

weedol 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 16:59

Wohnen schon seit einem halben Jahr in meiner Wohnung zusammen, ursprünglich aus Übergang gedacht, aber durch einige Umstände ist es so geblieben. Jetzt wäre ihre Wohnung fertig und wir möchten gerne weiterhin zusammen wohnen 

Wieso Gespräch?

Du machst ein Kündigungsschreiben fertig, per Einwurfeinschreiben und wenn  von der Kündigungsfrist nur noch 2-3 Wochen übrig sind Meldest du dich bei deinem Vermieter zwecks Übergabetermin.

Niemand muss ein "Kündigungsgespräch" machen. Deine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn deine Kündigung bis spätestens 03.08. (dritter Werktag) bei deiner Vermieterin im Briefkasten ist, kannst du zum 31.10.2017 kündigen.

Schau in deinen Mietvertrag, ob nicht zufällig ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart ist.

Sei unbesorgt....neue Mieter dafür gibt es immer

Was für ein Kündigungsgespräch?

Sie kündigen schriftlich mit Einwurfeinschreiben unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten und ziehen, sofern Sie das wünschen, noch heute um! - Die Miete müsssen Sie natürlich bis zum Ablauf des gekündigten Vertrages weiter bezahlen.