Kann ich mich am alten Wohnsitz wieder "zurückmelden"?
Ich komme aus Aachen, habe vor einem Jahr mein Studium in Trier begonnen und mich direkt am Anfang ganz brav umgemeldet und Trier als meinen neuen Hauptwohnsitz angegeben. Nun ist es aber so, dass sich die GEZ Gebühren für mich als Studentin ganz schön häufen (ich wohne alleine) und ich habe mir überlegt, ob ich mich nicht wieder in Aachen bei meinen Eltern melden kann, da ich sowieso dort noch die Hälfte der Woche verbringe.
Geht das überhaupt? In Trier gibt es durch die Pendler aus Luxemburg eine Zweitwohnsitzsteuer. Ist es überhaupt möglich, dass meine Wohnung dann hier in Trier unangemeldet wäre oder muss die generell irgendwie gemeldet sein? Also als Erst- oder Zweitwohnsitz? Ich blick da nicht so durch.
Würde mich sehr über Hilfe freuen!
4 Antworten
Wenn Du in Trier gemeldet bist, dann ist das korrekt. Schließlich hast Du eine Wohnung dort. Wenn Du Dich bei Deinen Eltern anmelden würdest, dann gilt das als Zweitwohnung. Sich in Trier abzumelden und dort aber weiterhin wohnhaft zu sein ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Siehe https://www.ummelden.de/Umzug/einwohnermeldeamt-ummeldung.html - die Meldepflicht ist im November verschärft worden, auch die Bußgelder sind kräftig erhöht worden. Ich würde das Risiko nicht eingehen und unangemeldet in Trier eine Wohnung bewohnen. Auch Deinen Vermieter könntest Du in Schwierigkeiten bringen, wenn Du Dich in Trier abmeldest. Die Vermieter sind zur Auskunft verpflichtet und bei Schein- bzw. Falschmeldungen drohen auch ihnen empfindliche Bußgelder.
Nach dem Melderecht bist du verpflichtet, dich mit jeder von dir bewohnten Wohnung beim Meldeamt zu melden. Tust du das nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nicht anders ist es beim Rundfunkbeitrag, der für jede bewohnte Wohnung erhoben wird. Auch hier stellt die Nichtmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 1000 € bedroht wird. Wenn du auch noch, wie geschildert, das alles absichtlich macchen willst, um den rundfunkbeitrag zu sparen, kommt noch ein Betrug dazu. Das würde ich mir als künftige Akademikerin für mein polizeiliches Führungszeugnis nicht antun. Selbst wenn du teilweise bei deinen Eltern wohnst, solltest du also mit deiner Wohnung in Trier bei beiden Stellen gemeldet bleiben.
Du musst dich anmelden. Wenn du in Trier wohnen bleibst, ohne dich anzumelden und verstößt du gegen das Meldegesetz: Wenn du erwischt wirst, dann hast du Ärger am Hals:
1. Rundfunkgebühr nachzahlen
2. Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz
3. ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ( bei einer Steuer auf Zweitwohnungen)
4. Betrug
Wahrscheinlich ist es das Beste wenn du dich bei deinen anmeldest und dies auch dein Hauptwohnsitz ist.
Tipp: Bei den GEZ-Gebühren solltest du einmal lassen ob nicht sogar ein Anspruch auf Gebührenbefreihung besteht.
Menschen mit geringen Einkomme, zum Beispiel Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger haben durch das geringe Einkommen Anspruch auf Gegührenbefreihung.
Ob das auch im Nachhinein beantragt werden kann weiß ich nicht. Informieren kannst du dich auf jeden Fall einmal.
Dann weißt du auf jeden Fall für die Zukunft, ob du Gebühren bezahlen musst oder nicht. Das wäre ja sicher auch für die Zeit nach dem Studium interessant wenn du wenig verdienst.