Ummeldung vergessen, GEZ fordert Nachzahlung für Zweitwohnsitz?

3 Antworten

für die zeit wo du im haushalt deiner eltern gemeldet wurdest, musst du für den zweitwohnsitz beiträge zahlen. es sei denn du kannst nachweisen, dass deine eltern oder andere mitbewohner diese beiträge gezahlt haben. beitragsnummer, namen und meldebescheinigung derjenigen einreichen, um rückwirkende abmeldung bitten und fertig.

kannst du das nicht nachweisen, weil nie jemand gezahlt hat, zahlst du auch für den zweitwohnsitz ganz normal deine beiträge, egal ob du dort warst oder nicht. du musst für jeden wohnsitz zahlen bei dem du gmeldet bist, wenn kein anderer zahlt.

Die Meldung beim Einwohnermeldeamt gibt dem Beitragsservice nur eine gesetzliche Vermutung, dass du dort auch gewohnt hast. Wenn du in irgendeiner Weise beweisen kannst, dass du dort tatsächlich nicht gewohnt hast, bist du jedenfalls seit 2013 raus aus der Beitragspflicht. Wenn das Haus deiner Eltern z. B. ein Einfamilienhaus war (kannst du evtl. mit Foto beweisen) und seit 2013 wohnt da jemand anderes, der auch den Beitrag bezahlt (Name und Beitragsnummer brauchst du), dann bist du auch raus. Die Nachweise musst du dem Beitragsservice vorlegen. Bei einem Beitragsbescheid solltest du unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.


Die Antwort ist, ja, nehm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Wenn du Beweise hast, dass der betreffende Anschluss aufgrund von Verkauf oder so, länger nicht existiert hat, bzw. nicht auf deinen Namen lief desto besser. Es kann aber durchaus sein, da es dein Verschulden war, dass du auf den Kosten sitzen bleiben wirst. Aber ein Anwalt kann dir da eher weiterhelfen. 

Ich zahle auch noch über ein Jahr ab, obwohl ich eigentlich befreit bin, weil angeblich Anträge bei denen nicht angekommen sind. Konnte nicht beweisen, dass ich sie losgeschickt habe, hatte keine Chance gegen die, trotz Anwalt. Jetzt muss ich den Betrag abstottern. Waren fast 400 Euro

haufenzeugs  13.04.2016, 07:07

den anwalt kann sie sich sparen. entweder sie kann beweisen, dass ein anderer zahlte, dann wird abgemeldet. wenn dieser nachweis nicht zu erbringen ist, muss gezahlt werden. der fakt der nutzung ist völlig egal.