zulassungsfreien Studiengang als Überbrückungssemester benutzen

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Hi Charleen, 

das sollte funktionieren. An den meisten Unis herrscht keine Kontrolle der Anwesenheit, deshalb sollte es nicht auffallen, wenn du ein wenig fehlst. Das mit dem Ticket finde ich gar nicht so schlimm, du bezahlst ja schließlich auch dafür mit deinem Semesterbeitrag, den du so oder so bezahlen musst. Das sind mal locker 250€. Dein Wechsel sollte allerdings plausibel sein, damit das Bafög-Amt dich bei deinem 2. Studium unterstütz. 

Außerdem musst du bei deinem Nebenjob aufpassen, da gibt es gewisse Grenzen, was du als Student verdienen darfst. 

Oh und fast hätte ichs vergessen-  wenn du wegen des NC warten willst, kann es bei deiner Uni sein, dass nur Wartesemester akzeptiert werden, die du nicht eingeschrieben bist... 

Viel Erfolg!

StudentXYZ  23.03.2015, 15:07

Wo bezahlt man bitte 250 Euro??

Gehirnzellen  23.03.2015, 15:22
@StudentXYZ

An wahrscheinlich jeder Universität in Niedersachsen. Können auch mal über 300€ sein in Hannover sind es z.B um die 360€.

Lkramann  31.03.2015, 08:49
@Gehirnzellen

in NRW zum Beispiel, aus eigener Efahrung beispielsweise Münster und Bonn...

Hi,

zu Bafög: Da ist es egal, ob du in dem Überbrückungsstudiengang oder erst später beantragst. Studium ist Studium. Ob du beantragst oder nicht, ist egal. Du KÖNNTEST Bafög bekommen, deswegen wäre beim Studiengang Nr. 2 auch schon dein 1. Wechsel. Beim 2. Wechsel wars das mit Bafög, ob vorher beantragt oder nicht. Von daher kannst du wirklich Probleme bekommen was Bafög angeht.

zu Kindergeld: unter 23 kannst du dich ausbildungssuchend melden und deine Eltern bekommen Kindergeld. Kein Betrug notwendig.

zu Familienversicherung: genauso wie bei Kindergeld.

FAZIT: Du kannst das also einfach legal umgehen UND bekommst dann später auch keine Probleme. 

Kindergeld: Anspruch besteht, wenn man zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ausbildung beginnen will und dies der Familienkasse mitteilt.

Dienstanweisungzum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz(DA-KG)Stand 2014: "9Die Bewerbung muss für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn erfolgen. 10Kann eine Bewerbung nicht abgegeben werden, z. B. für Studierwillige, weil das Verfahren bei der SfH (vormals ZVS) noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen."

Beansprucht man das Kindergeld mit der Begründung, dass man sich in einer Ausbildung befindet und stimmt das nicht, ist man ein Steuerhinterzieher.

"A 14.3 Ernsthaftigkeit(1)

1Die Ausbildung muss ernsthaft betrieben werden, damit sie berücksichtigungsfähig ist. 2Sie muss Zeit und Arbeitskraft des Kindes dermaßen in Anspruch nehmen, dass ein greifbarer Bezug zu dem angestrebten Berufsziel hergestellt wird und Bedenken gegen die Ernsthaftigkeit ausgeschlossen werden können.

(2) 1Bei Ausbildungsgängen, die keine regelmäßige Präsenz an einer Ausbildungsstätte erfordern (z. B. Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge einschließlich der als Fernstudium angebotenen, anderen Fernlehrgänge), sollte die Ernsthaftigkeit durch Vorlage von Leistungsnachweisen („Scheine“, Bescheinigungen des Betreuenden über Einreichung von Arbeiten zur Kontrolle), die Aufschluss über die Fortschritte des Lernenden geben, in den in A 14.10 Abs. 13 festgelegten Zeitpunkten belegt werden. 2Sind bei Studenten die Semesterbescheinigungen aussagekräftig (durch Ausweis der Hochschulsemester), sind diese als Nachweis ausreichend."

Es gibt Familienkassen, die tatsächlich Nachweise verlangen.

Es besteht also Anspruch, der richtig begründet werden sollte.

Hast Du keine abgeschlosene Ausbildung, kannst Du voll arbeiten, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu gefährden.

Das war wirklich ganz schön blöd, dass du das bei der Beratungsstelle gefragt hast -.-. Das was du machst könnte man Betrug nennen, der dir aber wunderbar gelingen würde, wenn du das nicht irgendeiner Beraterin sagst.

Charleen22 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 15:20

Hey ja..:D so bescheuert bin ich nicht, als ob ich ihr sowas direkt sage.. ich hatte Fragen zum Wechsel, wenn es mir nicht gefällt etc..und da hat sie einfach behauptet ich mache es nur wegen dem Ticket. Und deswegen hat es bei mir den Eindruck erweckt dass die da echt streng sind und aufpassen..

StudentXYZ  23.03.2015, 15:23
@Charleen22

Ehm, hallo? Du  kriegst das Ticket nicht geschenkt bei der Uni, sondern zahlst dafür? :D das kann dir egal sein was die Frau dir da sagt (sind meistens sowieso unsympathisch bis zum geht nicht mehr). 

Machs einfach, aber ich würde dir raten einen Studiengang zu wählen, der mit deinem späteren zu tun hat. Und warum kannst du dich nicht gleich für deinen Studiengang einschreiben? Weil es wsr im Wintersemester nur startet?

Charleen22 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 15:59
@StudentXYZ

Ja, habe ich mir son bisschen gedacht..Ich hab halt nur Null Erfahrung deswegen wollte ich noch mal fragen hier..;)

Ja, startet nur im Wintersemester und außerdem bin ich erst seit 2 Wochen wieder im Lande, das heißt hätte mich eh nicht bewerben können für zulassungsbeschränkte Studiengänge...

StudentXYZ  23.03.2015, 16:29
@Charleen22

Ok, aber mit deinem Schnitt kommst du sicher in deinen zulassungsbeschränkten Studiengang rein?

Charleen22 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 16:51
@StudentXYZ

Ja..ich wurde sogar schon angenommen letztes Jahr, bin dann aber doch ins Ausland

Lkramann  23.03.2015, 15:07

nein Betrug ist das nicht direkt. Viele überbrücken shcließlich die Wartezeit bis zu ihrem eigentlichen Studium mit einem Fach, das nicht so ganz das Wahre ist... 

StudentXYZ  23.03.2015, 15:10
@Lkramann

Deswegen schreibe ich ja "könnte" ;) Aber da sie Bafög sowieso erst später beantragt sehe ich jetzt kein Problem, würde ich auch machen, schadet ja keinem