Wohnsitz melden ab "Beziehen" der Unterkunft?
Hallo liebe Community!
Ich habe in Österreich meinen Wohnsitz gemeldet und bin über etwas drübergestolpert. Meldepflicht besteht ja schließlich innerhalb von 3 Tagen ab "beziehen" der Unterkunft. Wie genau definiert sich denn dieses beziehen?
Sachverhalt ist folgender:
Wir haben eine Wohnung vor ca. einem Monat gemietet, diese Stück für Stück an den Wochenenden eingerichtet und würden jetzt dann die Wohnung "beziehen". Aus beruflichen Gründen konnten wir nicht mit Mietbeginn den neuen Hauptwohnsitz melden. Die Maklerin hat uns damals zugesichert, dass es kein Problem ist, einen Wohnsitz erst später zu melden.
Kann es nun sein, dass uns die Meldebehörde Probleme macht? Schließlich ist auf dem Meldezettel das Datum unseres Mietbeginns vermerkt, wir haben jedoch die Wohnungs erst jetzt "bezogen" und wären somit in der Frist.
Danke!
4 Antworten
Sollte egal sein.
Wenn der Beamte Probleme macht, dann kannst du ihn immer noch als spießigen Piefke beschümpfen, dann wird er vielleicht einsichtig!
In D gilt das Datum des Einzuges, nicht des vereinbarten Mietbeginns oder der Vertragsunterzeichnung. In Ö wird das nicht anders sein. Du kannst dich schließlich nicht für eine Wohnung anmelden, in der du nicht wohnst.
Wie es in Österreich genau geregelt ist, weiß ich nicht. Sollte aber ähnlich wie in Deutschland sein.
Ich hatte auch mal über 1 Jahr eine Wohnung angemietet, diese aber nicht bezogen. Hatte also über 1 Jahr einen Mietvertrag, aber keinen 2. Wohnsitz angemeldet. Als ich dies dann tat, wurde aber gar kein Mietvertrag etc. verlangt, ich sollte nur angeben, wann ich dort eingezogen bin.