(Wohngruppe) Darf die Polizei mein Zimmer durchsuchen?
Hallo und Danke im voraus.
Ich bin 18 Jahre alt und in einer Jugendwohngruppe auf dem Weg zur Verselbstständigung.
Nun ist es so weit gekommen, dass ein Mitbewohner vor einer Woche beklaut wurde und die Pädagogen nun die Polizei unsere Wohngruppe durchsuchen lassen möchten.
Nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte, ich werde sie selbstverständlich freundlich hinein bitten.
Dennoch frage ich mich, wie es in dem Fall mit dem Hausrecht aussieht.
Habe ich das Recht einen Durchsuchungsbeschluss zu verlangen, da es ja mein privates Zimmer ist? Oder könnte meine Pädagogin mir ein Beinchen stellen?
Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren, vielleicht kennt sich ja jemand aus. :) LG
4 Stimmen
6 Antworten
Ihr seid die Verdächtigen. Der Diebstahl hat innerhalb der WG statt gefunden. Darum werden eure Zimmer durchsucht. Der Beschluss wird dafür sicher dann auch passen bzw. reichen.
Gruß S.
Ich glaube nur wenn ein Verdacht auf etwas wie ein geklauter Gegenstand, der in deinem zimmer sein könnte, darf die polizei reinkommen. Grundlos geht das nicht.
Aber genau darum geht es doch!
Dies ist eine interessante rechtliche Frage und um ehrlich zu sein, ich weiß die Antwort nicht.
Ich würde aber deine Wohngruppe vergleichen wie bei einer Hausdurchsuchung in einer WG. Die Polizei darf nur das Zimmer betreten bzw. nur die Zimmer von Person, welche ausdrücklich im Durchsuchungsbeschluss genannt wurde.
Zimmer von Mitbewohnern sind somit Tabu und bedürfen eines extra Durchsuchungsbeschlusses. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang wenn du an der Tür ein Namensschild befestigst.
Du bist Volljährig und da muß schon auf deine Rechte Rücksicht genommen werden.
Was hat das denn mit Volljährigkeit zu tun?
Wenn er verdächtigt wird, den Mitbewohnern beklaut zu haben, sind seine Rechte auch zweitrangig.
Da du keinen Mietvertrag hast.
Also es ist so gesehen nicht deine Wohnung.
Hä? Du stimmt für etwas, dem du im nächsten Satz die Grundlage nimmst.
Was denn nun?