Welche Zimmer werden bei Hausdurchsuchung durchsucht?
Hallo,
ich habe mitbekommen, dass wenn eine Hausdurchsuchung nur gegen eine bestimmte Person gerichtet ist, die Beamten nur das Zimmer des Betroffenen durchsuchen dürfen falls es eingeteilte Zimmer gibt. Nun frage ich mich ob dass auch gilt wenn man 18 Jahre alt ist und noch bei seiner Mutter wohnt. Wird nur das Zimmer des in diesem Fall 18 Jährigen Sohnes durchsucht oder lässt die Polizei auch die anderen Räume durchsuchen?
Danke für Eure Antworten. :)
Bitte nur Antworten wenn ihr euch 100% sicher seid bzw. Quellen angebt. :)
4 Antworten
Grundsätzlich bezieht sich ein Durchsuchungsbeschluss nur auf den privaten Wohnraum der verdächtigten Person. Für die Polizei besteht aber die Möglichkeit, den Wohnraum eines Dritten zu durchsuchen, insbesondere dann, wenn zu vermuten ist, dass sich der Verdächtigte im Wohnraum eines Dritten aufhält oder sich dort die gesuchten Beweismittel befinden. Die Durchsuchung des Wohnraums eines Dritten bedarf jedoch einer separaten richterlichen Anordnung. Bei der Durchsuchung von Wohngemeinschaften wird das in der Regel berücksichtigt und die Polizei hat die erforderlichen Anordnungen. Ist der Durchsuchungsbeschluss nur für Person X, sind gekennzeichnete Räume sowie Schränke und anderes Eigentum von Mitbewohnern tabu. In Wohngemeinschaften ist es deshalb sinnvoll, wenn jede Mitbewohnerin ein eigenes Namensschild an der Tür ihres Zimmers befestigt. Wird sich jedoch auf "Gefahr im Verzug" berufen, können die Polizisten auch Räume von Dritten/Mitbewohnern durchsuchen.
Danke für den Stern :-)
Es wird das durchsucht was auf dem Durchsuchungsbeschluss steht. Also entscheidet das der Richter der diesen ausgibt.
Es wird das durchsucht was der Richter im Durchsuchungsbeschlus geschrieben hat. Da steht meistens auch NEBENGELASSE, das sind Nebenzimmer, wo ein 18 jähriger sein Hobbyraum hat. Nebengelasse sind auch die Hosentasche des 18jährigen Beschuldigten.
Bei einer HAusdurchsuchung immer eine Kopie des Durchsuchungsbeschluß verlangen bevor durchsucht wird. Fragen wer hier die Zeugen sind. Polizisten dürfen keine Zeugen einer Durchsuchunge sein, erst REcht wenn sie selbst durchsuchen.
Da Durchsuchungspotokoll sollte man unterschreiben und der DURCHSUHUNG eidersprechen, dies darf man auch quer über das ganze Blatt schreiben.
im Zweifelsfall wird alles durchsucht!