Wohngemeinschaft: unser "Nichtraucher" entpuppt sich als "Raucher"

13 Antworten

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Was ist denn der Mietbewohner? Einer von mehreren Hauptmietern oder Untermieter?

Im ersteren Fall habt Ihr keine rechtliche Handhabe.

Wohnung nur für "Nichtraucher":

Wird in einer Anzeige ein "Nichtraucher" als Mieter einer Einliegerwohnung gesucht und gibt die Mieterin auf die Frage, ob sie Nichtraucherin sei, an, sie habe aufgehört, so berechtigt das gelegentliche Rauchen der Mieterin und ihrer Gäste weder zur Arglist- noch zur Irrtumsanfechtung. LG Stuttgart 16. Zivilkammer, Urteil vom 2. Juli 1992, Az: 16 S 137/92, Quelle: NJW-RR 1992, 1360-1361

Anders verhält es sich nur, wenn durch das Rauchen die Rechte anderer verletzt werden. Daher kann gegenüber einem in der selben Wohnung lebenden Untermieter vom Hauptmieter ein Rauchverbot wirksam ausgesprochen werden, wenn durch das Rauchen auch in der übrigen Wohnung außerhalb des vermieteten Zimmers Belästigungen auftreten. Dies wird sich nie ganz vermeiden lassen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rauchen.htm

er darf in seinem zimmer rauchen,allerdings muss er dafür sorgen,dass ihr nicht belästigt werdet,ob es was bringt,ihn an die nichtraucherabmachung zu erinnern,würde letztlich wohl ein gericht entscheiden.

Nein, ihr habt keine Handhabe gegen den Mitmieter! Solange er nicht in den Gemeinschaftsräumen raucht, ist das allein seine Sache!

An seiner Stelle würde ich aber schnellstmöglich ausziehen. Mit Mitbewohnern, die mich Gestapomäßig überwachen und dokumentieren, wo ich schon geraucht habe, möchte ich nicht unter einem Dach leben!

bwhoch2  11.05.2013, 19:55

Eine Suchtantwort. Fett geschrieben (geschrieen!) und völlig überzogen. Die Rechte von Mitmenschen, nicht von Süchtigen vergiftet zu werden völlig ignorierend.

Nummer512 
Beitragsersteller
 11.05.2013, 15:54

LOL - Gestapomäßig kontrollieren muss ich das gar nicht. Ich rieche es schließlich sofort und noch in meinem Zimmer und hinter 2 geschlossenen Türen.

Danke für deinen Beitrag! :)

Da kannst du nichts machen. Selbst wenn es im Vertrag stehen würde, wäre eine solche Klausel rechtsunwirksam. In seinem Individualraum darf er Rauchen. In den gemeinsamen Räumen und in den Allgemeinräumen natürlich nicht. In einem Vorstellungsgespräch, wie ihr das nennt, kann er lügen in diesem Punkt, da das Rauchen zur freien Persönlichkeitsentfaltung gehört und ihr diese nicht behindern dürft.

Nein, ihr habt keine Handhabe gegen ihn, in seiner Wohnung / seinem Zimmer kann ihm niemand das Rauchen verbieten - auch keine Vermieter oder Mitmieter.