"Nichtraucherwohnung" erlaubt?

5 Antworten

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Das Thema ist von der Rechtsprechung her etwas komplizierter, weil hierbei verschiedene Interessen aufeinander prallen, die abgewogen werden müssen. Es lässt sich daher nicht so einfach allgemeingültig beurteilen, sondern nur im Einzelfall. Aus diesem Grund lassen sich hierzu eher unterschiedliche Urteile finden.

Vom Grundsatz her gehört Rauchen zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Soweit ist sich die Rechtsprechung noch einig. Wohl aber kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass Rauchen in der Wohnung zu unterlassen ist. Allerdings müßte dies individualvertraglich vereinbart sein. Wäre das vom Vermieter formularmäßig vorgegeben, wäre das unwirksam. Das auch unter dem Hintergrund der Fall, weil dadurch dein Recht auf persönliche Entfaltungsfreiheit gemäß Grundgesetz Artikel 2 unberechtigt eingeschränkt.

Diese Vereinbarung fehlt in deinem Mietvertrag komplett. Aus diesem Grund dürfte der Vermieter noch nicht mal in der Wohnung das Rauchen verbieten. Dass in der Ausschreibung die Wohnung für Nichtraucher ausgeschrieben war, ist jetzt ohne Bedeutung.

Unabhängig davon ist es natürlich auch möglich, dass andere Bewohner durch den Rauch gestört sein könnten, nicht nur im Garten, auch durch das Treppenhaus. Hier wirken dann wiederum die Interessen des Nachbarn höher und der Vermieter könnte für das Rauchen Regeln aufstellen (und den Mieter schlimmstenfalls auch kündigen), um die Interessen der Nachbarn zu wahren. In eurem speziellen Fall ist die Nachbarin aber offenbar gar nicht wirklich gestört durch den Rauch, sondern sie beschwert sich lediglich darüber, dass im Objekt ein Raucher wohnt. Das reicht als Beschwerdegrund nicht aus.

Vergessen wir bei der Betrachtung auch nicht, dass ihr ja theoretisch Nichtraucher sein könntet, und es euch später irgend wann einfallen könnte zu rauchen. Dies würde euren Mietvertrag ja nicht unwirksam machen zu dem Zeitpunkt. Auch das zeigt, dass es um eine Interessensabwägung geht.

Ich würde an eurer Stelle der Hausverwaltung schreiben und folgendermaßen argumentieren. Erster Punkt ist: Es gibt keine mietvertragliche Vereinbarung, dass nicht geraucht werden darf. Daher ist ein generelles Verbot unter Berücksichtung eures Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung nicht akzeptabel. Dennoch respektiert ihr den Wunsch, nicht in der Wohnung zu rauchen, weil das auch in eurem eigenen Interesse ist, wenn Schäden an den Wänden durch Nikotinablagerungen vermieden werden. Und der zweite Punkt: Ihr könnt beim besten Willen nicht erkennen, in welcher Weise die Nachbarin gestört ist. Nur die Tatsache, dass ihr im Garten raucht, ist kein Grund. Bittet um eine genauere Darlegung, zu welchen Zeiten genau und auf welche Weise die Nachbarin tatsächlich gestört ist, sodass man darauf eingehen kann.

Durch diese Art zu schreiben besteht ihr zwar auf euer Recht, aber signalisiert gleichzeitig Bereitschaft, auf das Umfeld einzugehen und niemanden stören zu wollen.

Um nochmals zusammenfassend deine Frage zu beantworten, die Unterlassungsaufforderung, im Garten zu rauchen, ist mangels vertraglicher Vereinbarung und einem Nachweis, wie genau eine Störung vorliegt, nicht rechtens.

Renick  25.03.2018, 13:44

Lieben Dank für die Auszeichnung, freut mich sehr. Wenn du magst, berichte wieder wie die Sache weiter geht und wie die Hausverwaltung reagiert. Interessiert mich dann doch.

SaraE61 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 15:01

WOW! Vielen, vielen Dank für diese informative Antwort. War sehr hilfreich und ich werde das mit dem Brief an die Hausverwaltung machen mit genau diesen Worten.

Perfekt, danke :-)

Was steht in euren Mietvertrag, das ist ausschlaggebend. Rauchen im Freien ist nicht verboten. Ihr könntet ja auch Gäste haben, die Raucher sind.

Und das kannst du deinem Vermieter auch mitteilen.

SaraE61 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 11:54

Es steht lediglich drin: Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsgründe (z. B. bei Zahlungsverzug, Störung des Hausfriedens, vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache). 

Nicht, dass es heisst es wäre Hausfriedensstörung...

Das kann ein Vermieter nicht verbieten.

Ansonsten - was steht konkret zum Thema "Rauchen" im Mietvertrag?

SaraE61 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 12:23

Es steht lediglich drin: Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsgründe (z. B. bei Zahlungsverzug, Störung des Hausfriedens, vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache). 

Nicht, dass es heisst es wäre Hausfriedensstörung...

Ist jetzt nicht die Antwort auf die fage aber hört doch auf zu rauchen ist eh ungesund und kostet viel geld

SaraE61 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 12:19

Er raucht sowieso ganz selten und ich rauche meine erste am Abend nach der Arbeit.Sind also eh schon keine starken Raucher...

Das ist nicht rechtens!

Ihr gesundheitschädliches Verhalten und die Arglist bei der Anmietung kennt vorliegend auch keine gesetzliche Regel.

Es steht Ihnen frei an Lungenkrebs zugrunde zu gehen!

Ihrer Nachbarin erweisen Sie damit vermutlich einen Dienst.