Wohngeldantrag und Konto vom Kind?
Hallo also ich habe ein Konto,was auf den Namen meiner Tochter (14)läuft.Guthaben sind 1.100€ mal leg ich was drauf,mal hebe ich was ab...irgendwann will ich damit ihren Führerschein bezahlen..aber momentan ist es mehr Überbrückungsgeld für mich...wenn ich was brauche hebe ich es ab..zahle aber mon.50€ per Dauerauftrag ein.
Jetzt habe ich schon 2x nen Wohngeldantrag gestellt und wurde abgelehnt.Da ich Angst hatte,habe ich 2x das GUthaben nicht angegeben. Jetzt wurde die Miete um 70 euro erhöht und ich möchte nun nochmal versuchen Wohngeld zu bekommen... ( 3ter Antrag in diesem Jahr)
Gebe ich nun ehrlicherweise diesesmal die Summe und das Konto an? Habe Angst, dass die an das gesparte gehen. Das KOnto läuft auf meine Tochter aber ich habe auch eine Karte auf meinen Namen, da Sie ja minderjährig ist und ja eigentlich ich das Konto nutze und nicht sie.
Können die ans Geld ran?
Über Antworten würde ich mich freuen.
4 Antworten
Wenn Konto-Inhaber das Kind ist, darfst Du das Kto zwar in ihrem Namen verwalten.. aber geld für Dich nehmen nicht. Tust Du das, wird Dir dieses Guthaben zurecht als Dein Geld angerechnet.
Wenn es auf dem Konto des Kindes liegt, ist es dessen Eigentum, du darfst es nicht einfach so abheben.
Als Erziehungsberechtigter darf man das, bis das Kind volljährig ist!
Doch, sie ist als Mutter der gesetzliche Vertreter und hat daher automatisch Vollmacht. ob das moralisch vertretbar ist, ist eine andere Sache.
Doch
Nein, §§ 1641, 1642 BGB.
Die Frage war auch nicht, ob Eltern das können, sondern ob sie das dürfen.
automatisch Vollmacht
Der gesetzliche Vertreter braucht keine VOllmacht, er hat auch keine.
Doch. Eltern sind als gesetzliche Vertreter dazu berechtigt, Konten zu eröffnen auf den Namen des Kindes. Ebenso sind sie dazu berechtigt, Verfügungen über das Konto vorzunehmen. Dieses kann allerdings im Vorfeld festgelegt werden, ob das jeder einzeln kann oder ob beide gesetzlichen Vertreter nur gemeinsam verfügen können.
Er braucht keine Vollmacht, das ist richtig, er ist aber dennnoch berechtigt.
Doch
Nein. Ausführliche Begründung siehe oben. Lesen, verstehen (!) und dann erst wieder antworten.
Das gebe ich gerne zurück :D Solltest mal in die Zusatzanträge der Banken schauen ;)
Ob Du Anspruch auf Wohngeld hast, hängt vom Mietspiegel Deiner Gemeinde, Deinem Einkommen und der Größe der Wohnung ab. Du darfst aber um die 50000 EUR Vermögen haben, deine Tochter auch noch zusätzliches, und nur die Zinsen davon werden angerechnet.
http://www.wohngeldantrag.de/geld/faq.htm#Verm%C3%B6gen
kannst Du hier nachlesen.
Gib also das Konto mit an. Langsam sollte Deine Tochter aber die Bankkarte auf ihren Namen bekommen, oder es ist nicht wirklich ihres.
oder es ist nicht wirklich ihres
Dem ist nichts hinzuzufügen. Mit 14 zusehen zu müssen, wie die Eltern das Konto mit dem Geld für den Führerschein plündern um irgendwelche Löcher zu stopfen, ist schon irgendwie brutal.
Warum wurden denn die Wohngeld Anträge abgelehnt,doch bestimmt nicht wegen dem nicht angeben des geringen Vermögens ?
Du als Hauptantragsteller kannst 60 000 € an Vermögen besitzen und die Tochter auch noch einmal 30 000 €.
Die wurden dann bestimmt wegen deinem Einkommen abgelehnt,das wird zu hoch gewesen sein.
Wenn du dein Brutto / Nettoeinkommen,die Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und die Höhe des Unterhalts für die Tochter mal angibst,dann könnte man mal einen Anspruch auf ALG - 2 Aufstockung prüfen.
Doch, nur nicht für eigene Zwecke verbrauchen und dann nicht ersetzen.