Ausziehen mit 17 mit einem FSJ Platz?

4 Antworten

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Du machst einen Witz, ODER ?

Willst nicht mehr vom Staat abhängig sein, aber mit 250 € + evtl.194 € Kindergeld eine Unterkunft und deinen Lebensunterhalt bestreiten.

Dann versuch mal ohne staatliche Hilfe mit 444 € alles zu bestreiten, dass wirst du nicht schaffen.

Ist dein Auszug wegen deinem FSJ - oder einem anderen schwerwiegenden nachweisbarem Grund nicht notwendig, dann gibt es von der Wohngeldbehörde kein Wohngeld, weil du dafür schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein müsstest und dazu bräuchtest du noch ein Mindesteinkommen, welches du nicht haben würdest.

Vom Jobcenter würdest du für deine Wohnkosten nichts bekommen, wenn dein Auszug nicht notwendig wäre, dann würdest du nur den evtl.Differenzbetrag zu deiner zustehenden Regelleistung für den Lebensunterhalt bekommen.

Mit 17 Jahren liegt diese bei derzeit 316 € und ab 18 wären es derzeit 332 €.

Von deinem FSJ - Gehalt von 250 € würden dir nur 50 € angerechnet, weil du einen Freibetrag von 200 € hast, zu diesen 50 € käme das Kindergeld von 194 €, du hättest dann ein anrechenbares Einkommen von etwa 244 €.

Dir stünde dann vom Jobcenter derzeit eine Aufstockung von 72 € !

Hättest dann also im Monat 250 € FSJ + 194 € Kindergeld + 72 € Aufstockung = ca.516 €.

Außerdem bräuchtest du als minderjähriges Kind die Zustimmung und Unterschrift deiner Mutter / Eltern, ohne die würde schon mal gar nichts laufen und ein evtl.Vermieter möchte dann sicher einen Bürgen haben und deine Mutter bzw.Eltern kommen da nicht in betracht, wenn sie selber Sozialleistungen beziehen.

isomatte  15.06.2018, 05:19

Danke dir für deinen Stern !

Ausziehen wird wohl eher nichts. Du wärst ja weiterhin abhängig, für 250 Euro bekommst du nicht mal ein Zimmer. Wenn du die Unterkunft gestellt bekommst und sehr sparsam bist. Könnte es funktionieren. Ausziehen aus einer BG darfst du meines Wissens nach nur wenn du eben nicht mehr hilfebedürftig bist.

Du traümst ausziehn ist nicht möglich den mit 250€ kanst du davon grade mal knapp deine Lebensmittel bezahlen!

Leider hast du dich nicht informiert den du kanst so nur 100€ davon behalten! der rest wird deiner mutter abgezogen!

Bei eienr ehrernematlichen Atbeite hätest du 200€ behalten dürfen!

Bei eienr ausbildung sieht es wiedrum ganz anders aus davon zahlst du nur deinen mietanteil und wen dud ich mit denrest versorgen kanst wärst du raus aus der bg!

Um mausziehn zu könne müste du mzb 300-350€ nur für die wohnung haben dan zb 80 € für strom dan noch ca 34 für die gez und davor noch die kosten für die kautio und renovierung bzw wäre s eine wohnung kommplet leerr wo du nur eine matratze drin hätteste!

isomatte  14.06.2018, 06:36

Du dich aber auch !

Bei einem freiwilligen Dienst bleiben auch 200 € als Freibetrag und ein Azubi zahlt nicht seinen Mietanteil, da kommt es erst einmal darauf an wie hoch der Bedarf in der Wohnung der Eltern ist und was der Azubi an Brutto und Netto Vergütung bekommt.

Je nachdem wie hoch das anrechenbare Einkommen ist, fällt dann nur die Regelleistung für den Lebensunterhalt weg, oder ein Teil der Wohnkosten, erst einmal wird das anrechenbare Einkommen auf die Regelleistung angerechnet.

Erst wenn die Regelleistung mit dem anrechenbaren Einkommen gedeckt wäre und noch anrechenbares Einkommen übrig wäre, würde dieses dann auf den Anteil der Wohnkosten angerechnet.

390.-€ Taschengeld wäre ja möglich. Frag doch mal im Krankenhaus, warum sie nicht das Mögliche bezahlen. Hast Du auch auf Geldersatz für Unterkunft/Verpflegung verzichtet?

Woher ich das weiß:Recherche