Was wurde nach dem zweiten Weltkrieg aus den Bankkonten oder Sparguthaben der vertriebenen Bürger oder Flüchtlingen aus Schlesien oder Ostpreussen?
Mich würde interessieren, ob es damahls neue Banken nach dem 2WK gab, die die Rechtsnachfolge der Banken vor dem Krieg antraten. Gab es ein Gesetz zur Währungsreform, das festlegte, wie die alten Bank- und Sparguthaben in Reichsmark oder Rentenmark (1937 - 1939) in Nachkriegswährung (Umrechnung) und Fortführung der Konten regelten. Sind diese Vorkriegs- oder Kriegs-Konten automatisch fortgeführt oder umgewandelt worden? Könnte es sein, dass solche Konten heute noch bestehen? Wie oder wo könnte man das herausfinden? Wie käme man ggf. als Erbe heute an diese Sparguthaben ran, falls es das Konto noch gäbe?
3 Antworten
Soweit es Schlesien, Ostpreußen wtc. betrifft wurden diese Ansprüche im Lastenaufgleichsgesetz geregelt und abgefunden.
Aus dieser Zeit bestehen keine Ansprüche mehr.
Die Konten bestehen heute nicht mehr. Lies mal hier, da findest Du auch noch weiter führende Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Restquote
Und gib mal bei google
"Commerzbank Restquoten" oder
"Deutsche Bank Restquoten" ein
Dann kannst Du Dir alles zu diesem Thema zusammenrecherchieren.
Viel Spaß und Erfolg ;-)
Auch wenn viele es nicht glauben, sind derartige Unterlagen fast vollständig rekonstruiert worden.
Bankguthaben aus dieser zeit wurden also im Nachhinein genau so behandelt, wie die Guthaben der westdeutschen Bürger.
NATÜRLICH, gibt es auch viele "Anspruchsteller", die schon immer viel Wind hinter ihrer Hütte hatten, die glauben, heute Ansprüche geltend machen zu können, die es aber nie gegeben hat.
Spätestens nach dem 2 plus 4 Vertrag sind solche "Ansprüche" untergegangen, FALLS sie jemals existierten.
Danke für die Antwort. Aber ich weiß leider immer noch nicht, ob Konten aus dieser Zeit generell von Banken fortgeführt wurden, sodass diese ggf. evtl. auch heute noch existieren könnten oder nicht. Gibt es aus dieser Zeit ein entsprechendes Gesetz, das das regelt?