Kontoeröffnung für Minderjährige - Mutter verweigert Zustimmung - was tun?
Liebe Beantworter,
ich würde gerne für meine Tochter (14) ein Konto eröffnen. Hintergrund ist, dass ihre Freundinnen ein Konto haben und ich gerne das monatliche Taschengeld per Dauerauftrag dorthin überweisen möchte.
Dazu habe ich mir den Kontoantrag von der Bank besorgt und mit dem Berater ein einstündiges Beratungsgespräch über mich ergehen lassen. Die Bank verlangt eine Ausweiskopie und eine Unterschrift der Mutter oder den Nachweis darüber, dass ich die alleinige Sorge habe.
Ich finde das gut, meine Tochter hat bis sie neun war bei ihrer Mutter gewohnt und ist dann aber aufgrund von Problemen mit ihrem Stiefvater zu mir gezogen.
Ich habe die Unterschrift bei der Kontoeröffnung für eine Formalität gehalten, ich konnte mir nicht vorstellen, dass die Mutter etwas dagegen haben könnte. Offenbar hat sie doch etwas dagegen. Sie hat meiner Tochter mitgeteilt, dass sie mir misstraut und befürchtet ich könne sie mit der Kontoeröffnung irgendwie reinlegen. Ausserdem sei ihr das durchlesen des Kontoantrages zu mühselig.
Generell habe ich das Problem, dass meine Exfrau mir aus dem Weg geht. Ich hatte ähnliche Probleme beim Reisepass, den die Mutter angeblich verloren hat und bei dessen Neubeantragung ich auch noch die Gebühren bezahlt habe.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich habe keine Lust die Zustimmung der Mutter immer wieder zu erzwingen und keine Zeit, einstündige Beratungsgespräche über mich ergehen zu lassen, wenn ich kein Konto eröffnen kann.
Ich bin aus nachvollziehbaren Gründen ein Verfechter des gemeinsamen Sorgerechts. Ich finde es auch sinnvoll, wenn beide Eltern die Kontobewegungen ihres Kindes einsehen können und wenn beide Eltern Zugriff auf das Konto ihres Kindes haben. Ich möchte nicht, dass sie zur Vorbeugung auf Eventualitäten immer grössere Bargeldbeträge dabei hat.
Es ist mir ausserdem enorm wichtig, dass unsere Tochter endlich etwas verantwortungsbewusster und selbstständiger wird.
Welche Möglichkeiten habe ich zu dem Konto zu kommen?
Ist es sinnvoll, die Zustimmung zur Kontoeröffnung gerichtlich zu erzwingen? Wie geht das vor sich, wie lange dauert das, was kostet das?
Ist es besser gleich das alleinige Sorgerecht zu beantragen?
9 Antworten
nimm dir einen Anwalt und bespreche das alles mit ihm
Habe ich gemacht, ich hatte ein bisschen Sorge wegen der Gebühren, aber ich bekomme Prozesskostenhilfe und das sollte in zwei Wochen erledigt sein.
Eine Anhörung der Mutter sollte nicht erforderlich sein.
Ich melde mich, wenn ich weiss wie es ausgegangen ist.
und du zahlst die horrenden kosten?
Hallo tadeus
Die Idee mit dem Konto für die Tochter halte ich für sehr gut und wichtig in der Entwicklung Deiner Tochter,
Kinder oder besser Jugendliche lernen so viel besser mit dem Geld um zu gehen .
Meine Kinder haben alle Ihr Konto und bekommen ihr Taschengeld auf das Konto überwiesen .
Wende dich doch mal mit deiner Tochter an das Jugendamt und bitte sie mit deiner Ex zu reden und zu vermitteln.
Die werden ihr ganz schnell erklären, wenn sie sich querstellt zum Wohl des Kindes, das sie das Sorgerecht verlieren kann.
Alles gute
Wenn es deine Frau beruhigt, solltest du ausmachen, dass dieses Konto nicht in den negativen Bereich gehen darf (also keine "Schulden") und sie als Mutter auch eine Kontovollmacht bekommt. Kläre das damit, dass du dann z. B. bei Schulausflügen o. ä. unkompliziert deiner Tochter dafür kleine Summen zukommen lassen könntest.
Ein Jugendkonto kann man meines Wissens nach nicht überziehen.Denke er meint so etwas wie ein Taschengeldkonto.
Wenn vernünftige Gespräche mit der Mutter nichts bringen, deine Tochter dieses Konto aber gern hätte, dann wende dich mit diesem Problem an das Jugendamt. Die Mitarbeiter werden der Mutter dann schon gewaltig auf den Zahn fühlen. Ich halte deine Idee für sehr sinnvoll. Meinen Kindern habe ich so auch den Zugang zu ihrem Taschengeld ermöglicht. Es ist in der Tat so, dass beide Erziehungsberechtigte dafür ihre Zustimmung erteilen müssen.
sie fühlen niemanden auf den zahn. sie können die mutter auch zu nichts zwingen. sie wird einfach sagen, dass sie das nicht unterschreiben will. wenn sie nett ist, kann sie das noch begründen.
Es sollte die Möglichkeit ein eigenes (Vater) Konto zu eröffnen, und dem Kind Kontovollmacht zu geben, mit der Bank besporochen werden. Zur Sicherheit darf natürlich kein Überziehungskredit vereinbart sein. Im Übrigen hätte auch die Mutter als gesetzlicher Vertreter ein Mit-Zugriffsrecht auf ein Konto, das auf die Tochter läuft . So nicht. Du bist Kontoinhaber und erteilst Kontovollmacht.