kann ich wohngeld beantragen bevor ich ausziehe?
zurzeit wohne ich noch bei meinen eltern, möchte aber bald ausziehen.
zurzeit mache ich eine ausbildung und verdiene zu wenig um mir eine eigene wohnung leisten zu können und meine eltern können mich dabei leider auch nicht unterstützen..
hab mich schon ein wenig über das thema informiert, dort steht aber dass ich das wohngeld erst beantragen kann, wenn ich einen mietvertrag unterschrieben habe.
das problem ist aber, dass ich, um einen mietvertrag unterschreiben zu können, diverse gehaltsnachweise brauche und der vermieter sicher sein muss, dass ich die miete immer rechtzeitig zahlen kann.
in der jetzigen situation würde ich aber keine wohnung anmieten können, da meine eltern und ich zu wenig verdienen, deswegen bin ich auf das wohngeld angewiesen.
besteht eine möglichkeit, das wohngeld auch vorher beantragen zu können oder habt ihr eine andere idee wie ich das regeln könnte?
danke schonmal im voraus :)
7 Antworten
Du hast nach §20 Abs. 2 WoGG als Azubi keinen Anspruch auf Wohngeld. Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig, wenn sie nicht Leistungsfähig sind und du ausziehen musst (z. B. Ausbildungsbetrieb weit weg) kommt evtl. BAB in betracht. Nasonsten hat du keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.
Als Azubi ist sowieso zunächst einmal BAB vorrangig. Aber dafür fehlen vermutlich die Voraussetzungen (es fehlen Informationen im Sachverhalt, um das beurteilen zu können).
Informiere Dich also erst mal wegen der "Berufsausbildungshilfe".
Bitte!
Wer zwingt Sie denn auszuziehen?
Ihr Wusch "möchte ausziehen" in allen Ehren. Die Voraussetzung dafür heißt etwas lernen, leisten und dann in bezahlbaren eigenen vier Mietwänden wirtschaftlich gesichert leben.
Der Steuerzahler interessiert sich nicht für "Möchtegern"; ein normaler Vermieter noch weniger!
Eine kurzgefaßte persönliche Meinung steht über dem Wert der langwierigen Studie einer zweifelsfrei lesenswerten Broschüre!
Das hast du ganz richtig gelesen. Ohne Mietzahlungsverpflichtung keine Wohngeldbewilligung. Im Übrigen ist das Wohngeldgesetz auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, gar nicht anzuwenden. Du bekommst also auch dann kein Wohngeld, wenn du einen Mietvertrag unterschrieben hast.
Was kannst du tun? Such dir einen oder zwei Nebenjobs oder bleib wo du bist.
Wohngeld wird immer abhängig vom Wohnraum und dem Einkommen berechnet. Daher wirst Du hier ohne Mietvertrag keine Wohngeld-Zusage erhalten.
Allerdings kannst Du beim Wohngeldamt einmal nachfragen, in welcher Höhe hier denn das Wohngeld ausfallen könnte und bei entsprechender Aussage evtl. um eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei Deinem zukünftigen Vermieter bitten.
Doch in der Praxis sieht das heute leider nicht so leicht aus, denn die Nachfrage am Wohnungsmarkt ist größer als das Angebot und wenn Du mit dem bisschen Wohngeld schon die Cents zusammen kratzen muss, wird ein Vermieter angeraten sein, lieber einen solventeren Mieter zu wählen, zumal Du noch keine Erfahrungen in der Eigenständigkeit hast und hier auch Ruck-Zuck ins Schleudern mit Deinem Einkommen und Deinen Ausgaben kommen wirst.
Daher such Dir lieber ein WG-Zimmer. Das ist in jeder Hinsicht praktischer und günstiger. Du hast doch bestimmt noch nicht einmal Herd, Kühlschrank, Küchentisch Wohnzimmer-Sitzgelegenheiten, etc. pp. So was kannst Du in einer WG erst mal einsparen.
http://schwarzbuch.steuerzahler.de/
Das mit dem Vermieter hätte vollkommen gereicht.