Wohngeld trotz Elternbürgschaft?
Aufgrund meines geringen Verdienstes möchte ich Wohngeld beantragen. In meinem Mietvertrag ist die Elternbürgsschaft schriftlich festgehalten. Ansonstenerfülle ich die Vorrausetzungen für das Wohngeld. Danke im Vorraus.
2 Antworten
Die Bürgschaft der Eltern hat keine Auswirkung auf die Mietkosten oder das Einkommen. Folglich also auch nicht auf das Wohngeld. Im Zweifel gehe einfach mal beim Amt vorbei und erkundige dich. Immer besser als Halbwissen aus Foren...
Die Elternbürgschaft ist nur dazu da, um sicherzustellen, dass die Mieten auch wirklich beglichen werden, bzw. die Wohnung in dem Zustand wieder verlassen wird, wie man sie übernommen hat. Das hat nichts mit dem Antrag auf Wohngeld zu tun. Gehe am Besten mit allen Unterlagen zum nächtsen Amt für Wohnungswesen, die helfen Dir bei dem Antrag und sagen Dir auch, was Du an Wohngeld eventuell zu erwarten hast. Viel Erfolg! :)