Wie und wo kann ich mich über das Wohngeld beschweren?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gab es auch einen Grund der Ablehnung? Normalerweise richtet man seinen Einspruch an die Stelle von dem der Brief kommt! Kann das sein, das die Differenz für Wohngeld zu groß wäre und du gleich eine Aufstockung bei der ARGE beantragen musst? Normalerweise ruft man dort nochmal an oder geht gleich hin um den Sachverhalt zu klären.Dort müsste man dir auch weitere Hilfen/Möglichkeiten nennen. Es kann natürlich auch sein,das dein ALG ausserhalb eines Rahmens liegt, an dem du Zuschüsse bekommst!

Wenn ich das alles richtig deute, hat die Wohngeldstelle richtig gehandelt. Warum also ein Widerspruch dort? Du musst zusehen, dass das fiktive Nebeneinkommen verschwindet bzw. hier den Hebel zur Beschwerde ansetzen.

Gibt es in Eurer Familie nicht eine Rechtsschutzversicherung, so dass ein Anwalt gefragt werden könnte. Sich allein zu wehren, wird Dir vermutlich nicht wirklich gelingen.

lukeskywalker1 
Beitragsersteller
 02.11.2009, 09:13

doch, wir haben sogar einen anwalt in der familie. nur ich wollte mich einfach selber erstmal informieren ob sich sowas schon öfter zugespielt hat. er ist kein anwalt im sozialen bereich, kennst sich daher also auch nicht so gut aus.

Bevor du Widerspruch einlegst, solltest du dir die Gründe der Ablehnung erläutern lassen.
Nichts nervt mehr, als von vorneherein aussichtslose Widersprüche. Kostet unnötig Geld und Zeit.
Wenn du ALG2 erhältst, hast du übrigens keinerlei Anspruch auf zusätzliches Wohngeld, da KdU (Kosten der Unterkunft) von der ARGE übernommen werden.

Falls du ALG1 bekommst, ist allerdings Wohngeld möglich.

dein mietspiegel wird angerechnet an deinem arbeitslosengeld. wenn du ihnen angemessen "zu viel" arbeitslosengeld erhältst kann es sein dass sie es dir sperren. ich würde dort den widerspruch einlegen wo du den antrag gestellt hast

das die immer so handeln müssen als gäben sie das geld aus eigener tasche ist eine frechheit überhaupt aber dagegen kann man leider nichts tun.

Die Einspruchsadresse steht im Ablehnungsbescheid.

Am besten gehst du direkt zu deinem Berater,

dann kannst du es persönlich mit ihm besprechen.

Du wirst zu viel ALG bekommen um noch zusätzlich Wohngeld zu beziehen.