Hab ich Anspruch auf Wohngeld wenn ich beim Minijob nur 400€ verdiene?
Hallo zusammen, ich habe eine sehr güngstige Wohnung in der Stadt in Sicht. Dessen Kaltmiete beträgt 310€.
Leider verdiene ich momentan 400€ bei einen Minijob. Steht mir Wohngeld zu oder muss ich anderen Job finden? Hartz4 kommt mir nicht im Frage. MfG
4 Antworten
Warum muss ich unbedingt Eigentümer der Wohnung sein? Der Vermieter hat mir die Wohnung vorgeschlagen. Warmmiete würde maximal 550€ betragen, also würde ich mit meinen 400€ Lohn nicht weit kommen.
Kann man Wohngeld beantragen auch wenn die Chancen gering sind?
bin frisch angemeldet daher habe ich das kommentieren nicht sofort entdeckt.
Bis der Antrag fertig gestellt wird könnte 4-8 Wochen dauern. Erst dannach würde ich den Vermieter meine finanzielle Lage vorzeigen.
Kann je erst 1. April dort einziehen.
Nun verstehe ich die Logik nicht den als Hartz4 Empfänger würde mehr Geld vom Staat abzocken als Minijobber mit Wohngeldzuschuss. Oder sehe ich es falsch?
Das mit dem Kommentar war nur ein Hinweis !
Kein Vermieter gibt dir einen Mietvertrag bevor er nicht deine Einkommensverhältnisse kennt.
Die Logik ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen,dass hat nichts mit Abzocke zu tun.
Laut Wohngeldgesetz braucht man eben außer einem benötigten Mindesteinkommen auch noch einen Mietvertrag und den Nachweis das Miete gezahlt wird,beides erfüllst du nicht,also hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.
Es bleibt dir also dann nur das ALG - 2 übrig und auch da bekommst du nur was wenn du bedürftig nach dem SGB - ll bist und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.
Für das Wohngeld ist unter anderem nicht nur ein Mindesteinkommen erforderlich,sondern du musst schon Eigentümer / Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein !
Das Mindesteinkommen läge bei 80 % deines Bedarfes,der dir z.B. im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug zustehen würde.
Dies wären bei einem Single derzeit min. 409 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min. 80 %.
Dein Bedarf würde mit der Warmmiete also bei fast 800 € liegen,dann müsstest du um die 650 € Netto haben,auch wenn das Wohngeld nach dem Bruttoeinkommen berechnet wird.
Nein.
Dir bleibt - wenn Du kein aufstockendes ALG II bentragen willst - nur, da wohnen zu bleiben, wo Du wohnst.
Nein, weil Dein Einkommen auch mit Wohngeld nicht zum Leben reichen würde.
Warum würde es nicht reichen? Es kommt ja drauf an wieviel Wohngeld man bekommt? Richtig?
Schlicht und ergreifend - niemand erhält 100 % Wohngeld.
Hab es im Internet ausgerechnet , bei einer erster Wohngeldstufe und 400€ Verdienst würde mir 280€ im Grunde zustehen..
400 + 280 = 680€ Wenn man von den 680€ die Warmmiete abzieht würde mir 130€ übrig bleiben.
Kommt man mit 130€ nicht zurecht? Bin single.
Schaue Dir einmal die Zusammensetzung des Regelsatzes I an und dann siehst Du, dass Du so nicht zurechtkommen könntest:
Mit was hast du das ausgerechnet ?
Selbst der schlechteste kostenlose Rechner für Wohngeld sollte dir dann anzeigen das kein Anspruch besteht,wenn du nur 400 € an Einkommen hast.
Deine Warmmiete liegt ja dann schon einiges darüber,also bekommst du schon mal gar keine Wohnung vermietet,weil du die Miete mit diesem Einkommen ja gar nicht zahlen könntest.
Das du aber Mieter sein musst und auch nachweislich Miete zahlen musst,ist aber schon mal Voraussetzung um überhaupt evtl.Wohngeld beziehen zu können.
im www.wohngeld.org kann man es ausrechnen..
der Vermieter weiss das ich zu wenig verdiene daher hat er vorgeschlagen anderen Job zusuchen oder Wohngeld anzufragen.
Dann such dir mal den Rechner für Wohngeld der für deine Stadt gültig ist !
Entweder meint der Vermieter mit Wohngeld eine Aufstockung durch das Jobcenter oder er kennt sich mit dem Wohngeld nicht aus und kennt die Voraussetzungen nicht.
Selbst wenn das Einkommen reichen würde hätte der FS - keinen Anspruch,denn dazu müsste er zusätzlich auch schon Eigentümer / Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein !
Ich habe geschrieben Eigentümer / Mieter,also entweder oder !
Dein Antrag würde erst bearbeitet oder sogar angenommen wenn du einen Mietvertrag auf deinen Namen nachweisen kannst und das du auch Miete zahlen musst.
Mit 400 € wird dir kein Vermieter etwas vermieten,also bleibt dir nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) und da müssen auch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein und du müsstest zu deinem Antrag auf ALG - 2 noch die Kostenübernahme von eigenen angemessenen Wohnraum beantragen und bewilligt bekommen.
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