Zusätzliche Einnahmen durch gebrauchtverkauf bei Arbeitslosen Geld 2?strafbar?
Hey also ich beziehe Arbeitslosen Geld 2 Hartz IV aus gesundheitlichen Gründen und Behinderung. Jetzt habe ich vor bei Vinted gebrauchte und nicht passende Kleidung und Schuhe spiele etc. Zu verkaufen . Wenn ich das dann überweist bekomme ist das strafbar ?muss man das angeben ? Danke schonmal im Voraus
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, Recht, Jobcenter
Wenn Du ausschließlich private Sachen verkaufst und dies in geringem Umfang, ist alles okay.
In allen anderen Fällen liegt gewerblicher Handel vor, welcher den zuständigen Behörden und natürlich dem Jobcenter anzuzeigen ist.
Strafbar wöre es, wenn Du in Gewinnerzielungsabsicht die dicken Flocken abräumst und dies nicht wie vorstehend beschrieben meldest :)