Wenn man Mieter einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein ist, kann man zusätztlich auch noch Wohngeld beantragen?
4 Antworten
Der WBS - hat nichts mit einem evtl. Anspruch auf Wohngeld zu tun.
Ob man diesen hat oder nicht spielt keine Rolle, man muss nur die sonstigen Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen, die dann z.B. Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum und ein förderfähiges Mindesteinkommen sind.
Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.
Ich kann es nicht mit kompletter Sicherheit sagen, aber ich glaube dass die beiden Sachen nichts miteinander zu tun haben und du Wohngeld beantragen kannst.
Würde ansonsten mal eine Sozialarbeiterin fragen. Nicht das Amt fragen, die geben einem immer so wenig Informationen wie möglich über die Optionen die man hat 🙄
Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun. Wenn du keine Leistungen vom Jobcenter beziehst, kannst du Wohngeld beantragen.
Das sind 2 unterschiedliche Sachverhalte. Also ja