Ex-Freund droht mir nach der Geburt das Kind wegzunehmen.

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Du machst dir unnötig Sorgen.

Die leibliche Mutter ist IMMER klar im Vorteil gegenüber dem Partner, und da es dein EX PARTNER ist wird er null Chancen haben.

Wenn es dich beruhigt geh zum Anwalt und lass dich beraten, mach eventuell schon eine Anzeige wegen Bedrohung und Belästigung. Das kann bis zur Körperverletzung gehn da du schwanger bist und er durch seinen Terror starken psyschichen Druck auf dich wirkt.

Lass dir nix gefallen und bleib cool, der hat nur heiße Luft im Sack. Das einzige was er VIELLEICHT erwirken kann ist, dass er das Kind ab und zu unter deiner Aufsicht sehen darf. PUNKT.

Hoffe konnte dir helfen,

MfG Toni

JoyFreakFeli  09.05.2013, 12:20

Das nicht, aber diese Drohungen werden für ihn nicht gerade von Vorteil sein. Und wenn er so weiter macht, kann sie das auch nutzen um sich das alleinige Sorgerecht zu holen. :)

CoolAz110  09.05.2013, 12:21
@JoyFreakFeli

Siehe Oben. Man kann wegen Bedrohung angezeigt werden, es ist ein Strafbestand.

mommytobe93 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 12:23
@JoyFreakFeli

Ich glaube nicht das ich ihn Anzeigen werde. Außer er fängt wieder an Terror zu machen. Sonst komm ich ja NIE zu ruhe ^^

JoyFreakFeli  09.05.2013, 12:26
@mommytobe93

Würde ich auch sagen. Wenn er dir nochmal blöd kommt, dann zeigst du ihm, dass du dir das nicht gefallen lässt. Vielleicht wird er ja aber auch vernünftig und versucht sich zu arrangieren. Ich glaube auch ehrlich nicht, das der beim Anwalt war, denn jeder gescheite Anwalt hätte ihm gesagt, dass dieser Versuch sinnlos ist. :)

CoolAz110  09.05.2013, 12:27
@mommytobe93

Ich gebe dir nur schon mal den Tip alles was er macht am besten aufzuschreiben, mit Datum und Uhrzeit auf nem Block oÄ.

Dann hast du hinterher falls doch mal was vor Gericht landen sollte was gutes in der Hand wenn du nachweisen kannst z.B. wann er wie gedroht hat, angerufen hat etc.

mommytobe93 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 12:29
@CoolAz110

Ja hab die ganzen Smsn nicht gelöscht :)

CoolAz110  09.05.2013, 12:32
@mommytobe93

Jo das ist auch ne gute Sache^^

CoolAz110  10.05.2013, 17:17
@CoolAz110

Thx für den Stern^^

asmodii  09.05.2013, 12:16

Du kannst niemanden anzeigen wegen Bedrohung.

CoolAz110  09.05.2013, 12:20
@asmodii

Aber natürlich kann man das:

Der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) Strafrecht Bei manchen Auseinandersetzungen wird schon mal der Satz: „Ich bring Dich um!" ausgesprochen. Diese - meist harmlose - Äußerung kann ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung nach sich ziehen. Dieser Artikel informiert über den Tatbestand.

  1. Wann macht man sich wegen Bedrohung strafbar?

Der Gesetzeswortlaut von § 241 StGB ist wie folgt:

Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe. 2. Was ist ein Verbrechen?

Der Begriff des Verbrechens ist im Gesetz definiert. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind.

  1. Was sind Voraussetzungen der Strafbarkeit?

Entscheidend ist, ob die ausgesprochene Drohung objektiv den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt und ob sie subjektiv von diesem Willen getragen wird. Unwichtig ist, ob der Bedrohte tatsächlich glaubt, dass der Täter die Drohung ernst meint. Ob letztendlich eine Verurteilung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere sind die beteiligten Personen und die Umstände zu werten.

  1. Welche Strafe droht mir?

Bei einer Verurteilung droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

  1. Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich?

Bei dem Tatbestand der Bedrohung handelt es sich nicht um ein Verbrechen, so dass grundsätzlich auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit möglich ist. Ob dies in Betracht kommt, hängt wieder von den Umständen des konkreten Falles ab.

  1. Wie soll ich mich verhalten, wenn gegen mich wegen Bedrohung ermittelt wird?

Grundsätzlich gilt, dass Sie keine Angaben zur Sache machen sollten. Sie haben als Beschuldigter das Recht, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sollten dies auch tun. Die Wahrnehmung dieses Rechts darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Bedenken Sie beim weiteren Vorgehen, dass nur ein Rechtsanwalt vollständige Akteneinsicht erhält. Ohne vollständige Akteneinsicht ist eine sachgerechte Verteidigung kaum möglich.

Mach dir mal keine Sorgen. Niemand kann dir das Kind wegnehmen. Bring es auf die Welt und freu dich über den kleinen Kerl (kann ja auch ein Mädchen sein). Später- viel später kann es passieren, dass der Vater das alleinige Sorgerecht beantragt. Daraufhin gibt es eine gerichtliche Entscheidung. Aber einfach wegnehmen würde ich ihm nicht raten, Kindesentzug ohne Verfügung ist strafbar, und würde dazu führen, dass ein laufendes Verfahren wegen des Sorgerechts gegen ihn entschieden wird. Auch so ist es nicht einfach, für einen Vater, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, da kann er noch so viel Geld und die besten Anwälte habenm und in einem Palast wohnen.

asmodii  09.05.2013, 12:18

Und das alleinige Sorgerecht wird heutzutage auch nicht mehr gegeben solange nichts grobes vorliegt. Grob wäre, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Goodnight  09.05.2013, 12:24
@asmodii

Der Mutter drohen man werde ihr das Kind wegnehmen ist eindeutig gegen das Kindeswohl.

Menuett  09.05.2013, 13:35
@Goodnight

Nein, das ist es nicht. Es ist gegen das Mutterwohl. Und das ist bei Gericht völlig gleichgültig.

Grundsätzlich kommt das Kind erstmal zur Mutter. Aber dein Freund hat das Recht, es am Wochenende oder je nachdem was ihr euch ausmacht, bei sich zu haben. Angst, dass sie es dir wegnehmen brauchst du keine zu haben, solange du nicht plötzlich Schizophrenie bekommst. :D Aber es ist gut, dass dein Freund Geld hat. Dann darf er einiges davon jeden Monat an dich abtreten :D

Menuett  09.05.2013, 13:38

Säuglinge und Kleinkinder werden i.d.R. nicht übers Wochenende zum Vater gehen.

Säuglings- und kleinkinderfreundlicher Umgang findet 2-3 mal in der Woche über 1-3 Stunden statt.

Aber Du hast Recht. Er ist zu Unterhalt der Mutter verpflichtet bis das Kind 3 Jahre alt ist. Und zwar in Höhe des letzten Nettogehalts der Mutter. Das ist anders als bei Verheirateten. Allerdings nur, sofern er leistungsfähig ist.

CoolAz110  10.05.2013, 21:44
@Menuett

Jo, darüber hinaus bis zum 18ten Lebensjahr in zu ermittelnden Maß und bei Nichtzahlungsfähigkeit(Hartz4 etc) streckt die Staatskasse vor und vollstreckt bei Bedarf beim Schuldner(nicht zahlender "Vater")...

asmodii  09.05.2013, 12:17

Der Unterhalt ist geregelt und Väter sind bitteschön keine Goldesel. Also bitte!

JoyFreakFeli  09.05.2013, 12:24
@asmodii

Haste Recht asmodii, aber ich finde er hats nicht anders verdient. wenn er ihr exfreund so eine große Klappe hat, muss er vllt. mal sehen wie es langgeht.

CoolAz110  09.05.2013, 12:25
@asmodii

Wer vö**ln kann der kann auch dafür zahlen...dazu sag ich nur: "Vater WERDEN ist nicht schwer, Vater SEIN dagegen sehr...."

mommytobe93 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 12:28
@CoolAz110

Also wenn ich ehrlich bin, mir das ist das Geld nicht wichtig. Überhaupt nicht. Was für mich wichtig ist, das er sich endlich mal beruhigt, das er und ich wieder normal miteinander reden können, und das er sich dann auch um das Kleine kümmert.

Kaatl  09.05.2013, 12:28
@asmodii

Umso mehr Geld umso besser für das Kind :D Das sollte nicht böse kommen, ich bin selber scheidungskind und meine Mutti ist nicht gerade reich. ich handle also nur im Interesse des Kindes ;)

Genau, das Gericht tendiert in der Regel immer dazu, dass das Kind bei der Mutter bleibt. Und da du sogar schon so selbstständig bist brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ich an deiner Stelle würde diesem Exfreund aber mal ein Zeichen setzten. Wenn er dir weiter mit solchen dummen Drohungen kommt, holst du dir das alleinige Sorgerecht und dann wird er das Kind nur sehen dürfen, wenn es dir Recht ist.

Ich weiß nicht wie ihr auseinander gegangen seid, aber er sollte sich schon allein dem Kind zu Liebe vernünftig mit dir arrangieren, sodass das Kind Vater und Mutter haben kann. Du kannst mir glauben entweder nur Mutter oder Mutter und Vater, aber er wird das Kind, so wie du die Situation beschreibst auf jeden Fall nicht alleine kriegen! Ganz im Gegenteil mit solchen Drohungen macht er sich ganz schlechte Karten.

Also mach dir keinen Kopf :) Freue dich auf dein Kind und lass dir das nicht verderben! LG

Beruhig dich. Das kann er gar nicht. Zunächst muss er die Vaterschaft beweisen bevor er überhaupt irgendwas einklagen kann. Selbst wenn er dir das Kind in einem unbeobachteten Moment "klaut" kannst du ihn wegen Entführung anzeigen und dann stehen seine Chancen sein Kind jemals wiederzusehen sehr, sehr schlecht. Alles was er tun kann ist den Umgang mit seinem Kind einklagen. Das bedeutet, dass er es sehen darf und an Wochenenden bei sich haben darf. Wegnehmen kann er es nicht. Geld spielt da keine Rolle und hilft ihm auch nichts.