Wohin mit dem Schlüssel?
Angenommen meine Mutter stirbt und ich schlage das Erbe aus. Wer kriegt ihre Schlüssel? Behalten darf ich die Schlüssel ja nicht, wenn ich das Erbe ausschlage.
Welcher Schlüssel ist denn gemeint? Der Schlüssel zu ihrer Bitcoin Wallet?
Haustürschlüssel natürlich 🙄
Hast du gemeinsam mit deiner Mutter dort gewohnt oder war das deren eigene Wohnung und du hast wo anders gewohnt?
Ich hab wonders gewohnt
5 Antworten
Der Nachlaßverwalter.
Solltest Du Schlüssel im Besitz haben, händigst Du diese dem Vermieter aus.
Verstehe ich nicht ganz. Gebe ich den Schlüssel an den Vermieter oder Nachlassverwalter? Ich muss den Schlüssel ja so schnell wie möglich loswerden und bis ein Nachlassverwalter auf der Matte steht, dauert es ja, oder?
Ein Nachlasspfleger wird vom Gericht beauftragt, den gibst Du den Schlüssel.
Wenn du das Erbe ausschlägst, dann musst du den Schlüssen an den Nachlassverwalter abgeben.
Du darfst keine persönlichen Gegenstände oder sonstwas aus der Wohnung rausholen. Das ist ziemlich heftig.
Die Pflicht die Wohnung zu räumen, hast du trotzdem, auch wenn du das Erbe ausschlägst.
Was soll so ein Unsinn?
Wenn das Mietrecht wegen Erbausschlagung auf den Staat übergeht, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein, der auch die Wohnungsauflösung übernimmt.
Es kommt schon auch darauf an, ob sie vorher dort gemeinsam mit ihrer Mutter gewohnt und hat und somit gem. BGB § 563 in den Mietvertrag eintritt oder nicht.
Der überlebende Ehegatte (oder Lebenspartner) kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des anderen Mieters und Ehegatten Kenntnis erlangt hat, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (drei Monate) kündigen (§ 563 a Abs. 2 BGB).
Dem Vermieter hingegen gibt der Todesfall kein eigenständiges Kündigungsrecht; er kann nur kündigen, wenn die üblichen Kündigungsgründe (zum Beispiel Mietrückstand) eintreten (siehe aber unten Punkt 13).
Stimmt nicht!
Dem Vermieter geben.