Wohin mit dem Schlüssel?

ZaoDaDong  08.07.2021, 11:56

Welcher Schlüssel ist denn gemeint? Der Schlüssel zu ihrer Bitcoin Wallet?

horizontreise 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 12:30

Haustürschlüssel natürlich 🙄

DerCaveman  08.07.2021, 12:27

Hast du gemeinsam mit deiner Mutter dort gewohnt oder war das deren eigene Wohnung und du hast wo anders gewohnt?

horizontreise 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 12:31

Ich hab wonders gewohnt

5 Antworten

Der Nachlaßverwalter.

Solltest Du Schlüssel im Besitz haben, händigst Du diese dem Vermieter aus.

horizontreise 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 12:33

Verstehe ich nicht ganz. Gebe ich den Schlüssel an den Vermieter oder Nachlassverwalter? Ich muss den Schlüssel ja so schnell wie möglich loswerden und bis ein Nachlassverwalter auf der Matte steht, dauert es ja, oder?

Ein Nachlasspfleger wird vom Gericht beauftragt, den gibst Du den Schlüssel.

Wenn du das Erbe ausschlägst, dann musst du den Schlüssen an den Nachlassverwalter abgeben.
Du darfst keine persönlichen Gegenstände oder sonstwas aus der Wohnung rausholen. Das ist ziemlich heftig.

Die Pflicht die Wohnung zu räumen, hast du trotzdem, auch wenn du das Erbe ausschlägst.

Oponn  08.07.2021, 12:07

Was soll so ein Unsinn?

DogDiego  08.07.2021, 12:05

Wenn das Mietrecht wegen Erbausschlagung auf den Staat übergeht, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein, der auch die Wohnungsauflösung übernimmt.

DerCaveman  08.07.2021, 12:26

Es kommt schon auch darauf an, ob sie vorher dort gemeinsam mit ihrer Mutter gewohnt und hat und somit gem. BGB § 563 in den Mietvertrag eintritt oder nicht.

BVBDortmund  08.07.2021, 12:12
Der überlebende Ehegatte (oder Lebenspartner) kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des anderen Mieters und Ehegatten Kenntnis erlangt hat, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (drei Monate)  kündigen (§ 563 a Abs. 2 BGB).
Dem Vermieter hingegen gibt der Todesfall  kein eigenständiges Kündigungsrecht; er kann nur kündigen, wenn die üblichen Kündigungsgründe (zum Beispiel Mietrückstand) eintreten (siehe aber unten Punkt 13).

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-101-tod-des-mieters-rechte-der-erben-ehegatten-und-familienangehoerigen.htm

horizontreise 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 12:04

Stimmt nicht!

Dem Vermieter geben.