Gib es einen § dafür, dass kindern ein warmes essen zusteht?
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3 Antworten
In § 1631 BGB steht eine ganze Menge über die Pflichten der Eltern; von warmem Essen steht da jedoch nichts:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Essen an sich als Ernährung fällt unter Personensorge und Fürsorgepflicht der Eltern. Warmes Essen ist darin nicht beschrieben, aber nur Brot mit Wurst kanns ja auch nicht sein. Das Jugendamt z.B. interessiert sich schon dafür, ob jemand warme Mahlzeiten am Tag erhält.
Nein, dazu gibt es kein Gesetz. Kannst du kochen?