Wochenendheimfahrer Vermieter kündigt Wohnung für vorrübergehenden Gebrauch

5 Antworten

Aus dem Mietrechtslexikon: 2. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch bestimmt ist:

Hauptfall sind Ferienwohnungen und Wohnraum der zum Beispiel für die Dauer einer Handelsmesse oder von Montage- Bauarbeiten vermietet wird. Die Vermietung an Auszubildende oder Studenten fällt nicht hierunter, denn Studenten oder Azubis wollenin der Wohnung ihren Lebensmittelpunkt begründen. Dazu die gute Abrenzung des Landgerichts Berlin Beschluß vom 29. Mai 1990, Az: 64 T 60/90

Ob Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch iS von BGB § 549 Abs 2 Nr 1 überlassen wurde, hängt nicht nur von der getroffenen mietvertraglichen Vereinbarung, sondern im wesentlichen davon ab, ob nur ein vorübergehender Wohnbedarf oder ein allgemeiner Wohnbedarf befriedigt werden soll. Maßgebend ist, ob der Mieter in der Mietwohnung seinen Lebensmittelpunkt begründen wollte. Indiz dafür, ist insbesondere auch die Dauer des Mietverhältnisses. (auch LG Dortmund, 11. Juni 1982, 1 S 570/81, WuM 1982, 276).

Die Kündigung ist ohne Angabe und Vorliegens eines berechtigten Interesses des Vermieters möglich. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen. Der Mieter kann sich nicht auf die Sozialklausel ( Härtefall) berufen und auch keine Verlängerung des Mietverhältnisses verlangen.

Mieterhöhungen: kein Schutz, siehe oben

Gerhart  04.09.2012, 23:27

Der vorliegende Vertrag erfüllt nicht die Bedingungen des Wohnens zum vorübergehenden Gebrauch. Die zitierten Urteile treffen also nicht zu.

Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch kann niemals eine unbefristetes Mietverhältnis sein, denn der Gebrauch einer Mietsache soll zeitlich vorübergehend sein. Diese Verträge haben einen Anfang und ein Ende. Die müssen nicht gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist dennoch wie für unbefristete MV möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt, der im Kündigungsschreiben benannt werden muss.

Deshalb ist der vorliegende, gekündigte Vertrag kein Vertrag über Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch sondern ein unbefristeter Mietvertrag. Die Kündigung ist rechtsunwirksam .

Ähh.. wieso war es für dich nicht vorübergehend, wenn es doch so im Mietvertrag steht? Hab ich was überlesen?

Ob ein solcher Vertrag allerding überhaupt echtens weiß ich nicht. An dem Punkt solltest du ansetzen. Wenn der Vermieter der Hausbesitzer ist, handlt es sich ja nicht um einen Untermietvertrag. Ist er rechtens, kannst du nix machen. Du kannst dich für 50-80€ Jahresbeitrag bei einem Mieterverin schlau machen.

Kann sein ,dass das unter Eigenbedarf laeuft,dann ist die Kuendigung rechtens.

du hast doch unterschrieben "für den vorübergehenden gebrauch" da bleibt nur was neues suchen